Gast breathtaking Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 Hallo Community, das ist meine erste Ausbildung und dementsprechend war ich noch nie in so einer Situation: Ich habe als Azubi vertraglichen Anspruch auf 24 Urlaubstage. Jetzt endet meine Ausbildung offiziell am 31.07.2022. Laut einem Onlinerechner der IHK folgendes: Zitat hier: eigentlich Teilurlaubsanspruch von 7/12 des Jahresurlaubsanspruchs (= 1/12 pro vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses; §§ 19 Abs. 4 JArbSchG, 5 Abs. 1 BUrlG) Ausbildungsende laut Vertrag jedoch nach dem 30.06. Deshalb besteht gemäß § 5 Abs. 1c BUrlG mindestens der volle gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen (20 Arbeitstagen) der errechnete Teilurlaubsanspruch von 14 Werktagen würde diesen Wert unzulässigerweise unterschreiten Ergebniskorrektur erforderlich (BAG Urteil vom 08.03.1984): 24 Werktage Also dass ich die vollen 24 Tage habe. Jetzt meine Fragen: Gelten die Tage bis zum 31.07? Oder für das ganze Jahr? Was wenn ich nicht übernommen werde und schon alles genommen habe? Laut Gesetz kann man das Urlaubsentgelt nicht nachträglich zurückverlangen. Was wenn ich übernommen werde und der neue Vertrag 30 Urlaubstage vereinbart? Habe ich ab 01.08. anteiligen Anspruch auf 30 Tage, also 2,5 Tage x restliche Monate? Oder quasi 6 Tage für den Rest des Jahres, angenommen man hat alle Tage in der Ausbildung genommen? Danke schonmal für die Aufklärung! PS: Intern kann ich aktuell nicht fragen, da alles Fragen meinerseits wahrscheinlich an den Ausbilder weitergeleitet werden, und mit dem herrscht der Kalte Krieg 🙃 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 (bearbeitet) Das Ende deiner Ausbildung wird, beim bestehen der Prüfung, mit dem Tag der Projektpräsentation sein. Mit dem bestehen der Prüfung endet der Ausbildungsvertrag. Da diese sehr wahrscheinlich vor dem 01.07. sein wird, würde ich mich nicht auf theoretische Spielchen einlassen. 😉 Bearbeitet 3. Januar 2022 von SR2021 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast breathtaking Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 @SR2021 Die Abgabe meiner Dokumentation ist am 15.05. Diese Regelung gilt ab 01.06. Es geht auch nicht um "Spielchen" sondern um ernsthafte Fragen. Ob ich nur 14 Tage für 8 Monate, vor allem für die Prüfungszeit, habe, oder 10 mehr ist schon ein großer Unterschied. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eneR Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 Ich denke hiermit werden deine Fragen beantwortet -> https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-bei-arbeitgeberwechsel-im-jahr_76_440920.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 vor 33 Minuten schrieb breathtaking: Die Abgabe meiner Dokumentation ist am 15.05. Diese Regelung gilt ab 01.06. Es geht auch nicht um "Spielchen" sondern um ernsthafte Fragen. Ob ich nur 14 Tage für 8 Monate, vor allem für die Prüfungszeit, habe, oder 10 mehr ist schon ein großer Unterschied. 20 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche, also 6 mehr oder weniger 😉 Der gesamte Jahresurlaub wäre erst nach dem 30.06. (volle 6 Monate) erreicht, denke nicht das du da hin kommst. Höchstens in Bayern oder BaWü wenn du da spät dran bist. Ansonsten darf es laut Gesetz eigentlich keinen Doppelurlaub geben, sprich Urlaub der in dem Jahr schon in Anspruch genommen wurde, wird (gilt eigentlich auch bei AG wechsel) voll berücksichtigt und müsste theoretisch dem neuen AG vorgelegt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast breathtaking Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 vor 38 Minuten schrieb SR2021: Ansonsten darf es laut Gesetz eigentlich keinen Doppelurlaub geben, sprich Urlaub der in dem Jahr schon in Anspruch genommen wurde, wird (gilt eigentlich auch bei AG wechsel) voll berücksichtigt und müsste theoretisch dem neuen AG vorgelegt werden. Also wäre "Oder quasi 6 Tage für den Rest des Jahres, angenommen man hat alle Tage in der Ausbildung genommen?" richtig? Wenn ich nach der Logik 14 Tage bis zum 30.06. hätte, müsste ich dann 16 Tage für den Rest des Jahres haben? (ich habe letztes Jahr auch 24 genommen trotz 5 Tage Woche 🤷♀️...hat keiner was gesagt. andere nehmen auch ihre volle 30) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 vor 1 Stunde schrieb breathtaking: (ich habe letztes Jahr auch 24 genommen trotz 5 Tage Woche 🤷♀️...hat keiner was gesagt. andere nehmen auch ihre volle 30) Du hast bei einer 5 Tage Woche 20 gesetzliche Urlaubstage. Wenn dein Arbeitgeber dir noch welche extra gibt kommst du auf deine 24 oder andere auf ihre 30. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 vor 1 Stunde schrieb breathtaking: (ich habe letztes Jahr auch 24 genommen trotz 5 Tage Woche 🤷♀️...hat keiner was gesagt. andere nehmen auch ihre volle 30) In deinem Ausbildungsvertrag stehen ja vermutlich auch 24 Arbeitstage drin, daher wird das auch alles so passen. Das von dir zitierte Gesetz bezieht sich aber auf den gesetzlichen Mindesturlaub und der liegt bei 4 Wochenm also entweder 24 Werktage bei einer 6 Tage Woche oder 20 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche. vor 1 Stunde schrieb breathtaking: Also wäre "Oder quasi 6 Tage für den Rest des Jahres, angenommen man hat alle Tage in der Ausbildung genommen?" richtig? Wenn ich nach der Logik 14 Tage bis zum 30.06. hätte, müsste ich dann 16 Tage für den Rest des Jahres haben? Wenn dein AG dir gestattet die vollen 24 Tage vor der Prüfung zu nehmen, ja dann würden dir nur noch 6 übrig bleiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 4. Januar 2022 Teilen Geschrieben 4. Januar 2022 vor 22 Stunden schrieb breathtaking: Was wenn ich übernommen werde und der neue Vertrag 30 Urlaubstage vereinbart? Habe ich ab 01.08. anteiligen Anspruch auf 30 Tage, also 2,5 Tage x restliche Monate? Oder quasi 6 Tage für den Rest des Jahres, angenommen man hat alle Tage in der Ausbildung genommen? vor 19 Stunden schrieb SR2021: Wenn dein AG dir gestattet die vollen 24 Tage vor der Prüfung zu nehmen, ja dann würden dir nur noch 6 übrig bleiben. Das kommt darauf an, wie kulant dein Arbeitgeber ist. Es kann auch gut sein, dass du nur die 0,5 Tage mehr pro Monat anteilig auf die Zeit nach deiner Ausbildung als zusätzlichen Urlaub gewährt bekommst. Das wären dann 2,5 Tage, wenn du ab dem 1.8. eingestellt wirst. Aber bedenke, dass dein Ausbildungsverhältnis mit dem Tag der bestandenen Abschlussprüfung endet, sofern dieser vor dem vertraglichen Ausbildungsende liegt und wenn dein Betrieb dich am Folgetag weiter arbeiten lässt, ab da dann auch die Festanstellung in Kraft tritt uns nicht erst ab dem 1.8. . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast breathtaking Geschrieben 4. Januar 2022 Teilen Geschrieben 4. Januar 2022 @Rienne Kulant sind die denke ich schon, nur nicht bei mir. Aber dann weiß ich bescheid, danke! Ist mir alles jetzt etwas klarer geworden, diese Halbjahrregelung hat mich verwirrt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 5. Januar 2022 Teilen Geschrieben 5. Januar 2022 Es kommt auf den konkreten Wortlaut der Verträge an. Es gibt Ausbildungsverträge, welche für das Prüfungs-Jahr nur den anteiligen Urlaub beinhalten. Andere haben den Urlaub pro vollem Kalenderjahr darin stehen. Wie viel Urlaub hattest du denn 2021? Falls die 24 Tage genommen sind, muss der AG für die verbleibenden Monate von 2022 keinen Urlaub mehr gewähren, da der gesetzlichen Urlaubsanspruch nach BUrlG ja dieses Kalenderjahr bereits genommen wurde und eine Urlaubsbescheinigung vorhanden sein muss, um Doppelansprüche auszuschließen. Viele Arbeitgeber gewähren dennoch freiwillig anteiligen Jahresurlaub. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.