cober_722 Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 Hallo zusammen, ich bin nun seit ner Weile bei einem neuen Arbeitgeber, ich bin im allgemeinen zufrieden und möchte mich auch nicht beklagen, mir ist aber folgendes aufgefallen: Ich habe circa 1x im Monat Rufbereitschaft von 06:00 - 22:00Uhr (Mo-Sa), alle Einsätze werden mir inkl. Überstundenpauschale bezahlt, aber sofern keine Einsätze auftreten, wird mir auch nichts bezahlt. Für mich klingt das unsinnig, da ich ja dennoch Erreichbar sein muss sowie Laptop dabei haben muss und somit meine Freizeit (teilweise) eingeschränkt ist. Daher meine Frage an die Personen, die sich evtl. ein bisschen besser auskennen, bevor ich ein Fass aufmache: Muss die Rufbereitschaft gesondert vergütet werden, auch wenn keine Einsätze geschehen? Falls relevant, ich werde laut Chemie-Tarifvertrag bezahlt. Gruß und Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 (bearbeitet) Sofern nichts anderes in deinem Tarifvertrag steht muss Rufbereitschaft soweit ich weiß Vergütet werden auch wenn kein Einsatz passiert. Du kannst in der Zeit ja nicht wirklich über deine private Zeit verfügen da es immer zu einem Einsatz kommen kann. Edit: Gerade gelesen es muss tatsächlich nicht bezahlt werden. Find ich persönlich eher Uncool. Bearbeitet 3. Januar 2022 von Brapchu FBDIMM und cober_722 reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 Wirkliche Rufbereitschaft habe ich nicht, allerdings wurde mir bisher alles vergütet, auch wenn es zu keinem Einsatz gekommen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 vor 2 Stunden schrieb cober_722: Muss die Rufbereitschaft gesondert vergütet werden, auch wenn keine Einsätze geschehen? Falls relevant, ich werde laut Chemie-Tarifvertrag bezahlt. Das ist nur dann relevant wenn es in diesem Tarifvertrag entsprechend geregelt ist, es gibt Verträge bei denen z.B. nach 12h eine Pauschale fällig ist. Generell hast du keinen Anspruch auf Vergütung nur für die Rufbereitschaft selbst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 vor 3 Stunden schrieb cober_722: Für mich klingt das unsinnig, da ich ja dennoch Erreichbar sein muss sowie Laptop dabei haben muss und somit meine Freizeit (teilweise) eingeschränkt ist. Musst du dein Laptop dabei haben? Und wie schnell musst du dann arbeiten? Ist das definiert. Ansonsten gilt halt eher Zitat Anders als beim Bereitschaftsdienst darf ein Mitarbeiter in Rufbereitschaft seinen Aufenthaltsort normalerweise selbst bestimmen. Wer in Rufbereitschaft ist, kann also zu Hause bleiben und seinen Freizeitbeschäftigungen nachgehen. Aber: Er muss für seinen Arbeitgeber erreichbar sein. Und wird er gebraucht, muss er innerhalb einer gewissen Zeitspanne die Arbeit aufnehmen. Da würde ich ein Teufel tun und 24h daheim hocken weil es könnte was passieren. Natürlich würde ich jetzt auch nicht in die Berge fahren und wandern gehen. Aber halt normale Freizeitbeschäftigungen, zu Freunden usw (was halt gerade geht). Laut Urteil sind z.B. 20 Minuten zu kurz (bis man die Arbeit aufnehmen muss). Man geht da eher so von 30-45 Minuten aus. heißt du wirst angerufen und dann 45 Minuten später bist du am Laptop, alles gut. Da kann man schon viel normales amchen und von daher wird das auch nicht bezahlt (außer freiwillig) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
0x00 Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 Gesetzeslage hin oder her, mich würde unbezahlte (und unfreiwillige) Rufbereitschaft stören, wenn diese nicht vorher so kommuniziert wurde. Wenn das vorher kommuniziert wurde, dann kann ich das in meine Gehaltsforderung einbeziehen, dann passt das schon. Aber wenn das nicht kommuniziert wurde? Dann opfer ich für lau meine Freizeit (die halt eben nicht unbedingt nur zuhause oder bei Freunden stattfindet)? Nein danke. Wenn mein AG will, dass ich in meiner Freizeit für ihn zuhause bleibe soll er das bitteschön auch bezahlen (hohes Grundgehalt oder nach Bereitschaftsstunden). Natürlich würde ich da jetzt kein Fass auf machen, wenn das Gehalt überdurchschnittlich und auch die sonstigen Arbeitsbedingungen top sind. Aber wenn das Gehalt nur so mittelmäßig ist? Dann auf jeden Fall. cortez und cober_722 reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whitehammer03 Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 Sehe ich ähnlich, solang alles andere Top ist und die Bezahlung überdurchschnittlich, würde ich es auch erstmal nicht ansprechen.. mal ne grobe Angabe, damit du das einschätzen kannst: Bei uns in der Firma werden Mitarbeiter für eine 1-Wöchige Rufbereitschaft mit 750€ brutto + Stundenlohn (mit Nachtzuschlag) vergütet. Heißt, selbst nur das bereitstellen für die Rufbereitschaft, ohne tatsächlich gerufen werden zu werden, wird mit 750€ vergütet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eneR Geschrieben 3. Januar 2022 Teilen Geschrieben 3. Januar 2022 vor 1 Stunde schrieb Whitehammer03: mal ne grobe Angabe, damit du das einschätzen kannst: Das ist überdurchschnittlich für eine Woche Rufbereitschaft und sollte nicht als Standard angesehen werden… muss man dazu sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flammkuchen Geschrieben 4. Januar 2022 Teilen Geschrieben 4. Januar 2022 vor 22 Stunden schrieb cober_722: Für mich klingt das unsinnig, da ich ja dennoch Erreichbar sein muss sowie Laptop dabei haben muss und somit meine Freizeit (teilweise) eingeschränkt ist. Muss die Rufbereitschaft gesondert vergütet werden, auch wenn keine Einsätze geschehen? Falls relevant, ich werde laut Chemie-Tarifvertrag bezahlt. Das wäre mich eine absolut Rote-Flagge. Freizeit einschränken und nur bezahlt werden, falls es knallt ? Ma Lte und allesweg reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 5. Januar 2022 Teilen Geschrieben 5. Januar 2022 Am 3.1.2022 um 11:25 schrieb cober_722: Falls relevant, ich werde laut Chemie-Tarifvertrag bezahlt. Hast du diesen gelesen? Steht da etwas zu Rufbereitschaft drin? Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft? Oder ist diese einzelvertraglich geregelt? Und: bei welchem Jahresbrutto bei wie vielen Wochenstunden? Nein, die Angabe eines TVs ist keine Aussage über das Jahresgesamtbrutto. Eingruppierung, tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Zulagen, ... cober_722 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cober_722 Geschrieben 12. Januar 2022 Autor Teilen Geschrieben 12. Januar 2022 (bearbeitet) Im Chemie-Tarifvertrag habe ich nichts gefunden Am 5.1.2022 um 12:58 schrieb allesweg: Und: bei welchem Jahresbrutto bei wie vielen Wochenstunden? Nein, die Angabe eines TVs ist keine Aussage über das Jahresgesamtbrutto. Eingruppierung, tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Zulagen, ... Das ist Korrekt, ich werde übertariflich bezahlt ich kriege 62k bei 37h/Woche. Aber ich habe das "Problem" angesprochen, obwohl es mir irgendwie unangenehm war, da ich meine Bezahlung als Fair empfinde, irgendwie hat mich die Ungewissheit dann doch gestört. Habe es beim IT-Leiter angesprochen, dieser sagte "Die müsste eigentlich bezahlt werden, weiß aber nicht wie das mit der Übertariflichen Zahlung geregelt ist", ja gut bin dann zur Personalabteilung bzw. dessen Leiter und es hat sich rausgestellt: "Die Rufbereitschaft wird mit 275€ pauschal vergütet zzgl. Arbeitsleistung extra". Er hat dann einmal prüfen lassen, wo es bei mir scheiterte und es hat sich rausgestellt, es gab wohl ein Fehler bei der Abrechnung. Ende vom Lied: Ich kriege die letzten Monate nachgezahlt und zukünftig die Pauschale "automatisch" (Sofern es klappt) PS: Sind jetzt keine Unmengen an Geld, aber dennoch nice to have. Bin zufrieden. Bearbeitet 12. Januar 2022 von cober_722 Th0mKa, DerHarte, 0x00 und 1 Weiterer reagierten darauf 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerHarte Geschrieben 12. Januar 2022 Teilen Geschrieben 12. Januar 2022 vor 9 Stunden schrieb cober_722: Ende vom Lied: Ich kriege die letzten Monate nachgezahlt und zukünftig die Pauschale "automatisch" (Sofern es klappt) PS: Sind jetzt keine Unmengen an Geld, aber dennoch nice to have. Bin zufrieden. Super so muss das auch sein. Und hier geht es nicht um nice to have sondern ums Prinzip. In meiner aktuellen Stelle (die grundsätzlich gut ist, aber ich dennoch verlasse) wollte man einen "Notdienst" in der IT einrichten. SMS an alle ITler am Wochenende falls irgendwas im Serverraum los ist. Habe erklärt, dass man sowas schriftlich festhalten muss. Aber das wurde unter dem Deckmantel "Passiert ja nicht so oft" abgelehnt. Ende vom Lied: Ich bekomm keine SMS, aber die anderen zwei ITler. Damit kann ich leben. treffnix und cober_722 reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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