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Geschrieben

Moin,
ich habe diese Woche meinen Schulblock und heute sowie morgen sind die Schulen dicht. Es steht als Information, dass an diesen Tagen
kein Unterricht sondern "eigenständiges lernen". Was das heißt dürfte klar sein, aber nur zur Interesse:

wie schaut das ganze rechtlich aus?
Muss ich in den Betrieb und diesem obliegt es selbst ob er mich arbeiten oder lernen lässt? oder ist der Betrieb dort außen vor und man wäre nur zu Hause und lernt?

Gibt es dort rechtliche Bestimmungen?

Besten Dank!
 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Alaric:

Ja, wenn die Schule ausfällt musst du, sofern nicht anders abgesprochen, in den Betrieb kommen. Du musst ja auf deine Wochenarbeitszeit kommen.

Entweder ist diese Aussage zu einfach oder die Schule macht es sich zu einfach.

Der Untericht fällt zwar aus und somit hättest du normalerweise recht aber die Schule gibt ja einen Auftrag und zwar "eigenständiges Lernen", dem man ja auch nach §13 BBiG nachkommen muss. Das macht die Sache also nicht besser.

Man ist wohl auf der sicheren Seite, wenn man zu dieser Zeit im Betrieb arbeitet aber mal den Betrieb fragen, was davon gehalten wird, kostet ja auch nichts. :)

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Whiz-zarD:

Man ist wohl auf der sicheren Seite, wenn man zu dieser Zeit im Betrieb arbeitet aber mal den Betrieb fragen, was davon gehalten wird, kostet ja auch nichts.

Da Stimme ich dir zu. Es ist auf jeden Fall besser, als nicht aufzutauchen und der Betrieb erfährt über 5 Ecken, dass kein normaler Schultag war. Das kann böse enden..

Bei mir war es so, dass ich einfach zum Betrieb gegangen bin und gesagt habe, welche Aufgaben ich zu erledigen hätte. Die habe ich dann im Betrieb gemacht und war für die Alltagsaufgaben in "Bereitschaft" ^^

Lösung: Ausbilder ansprechen, aber durchaus anbieten in den Betrieb zu kommen. Könnte einen sonst falsch ausgelegt werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Na, eigenständiges Lernen heißt ja zunächst einmal, dass man Zeit zur Verfügung hat, um Themen des Schulunterrichtes zu lernen. Das ist schon mal keine Zeit, die der Arbeitgeber einfach mit "Arbeit" oder anderen Aufgaben befüllen kann. 

Die Frage liegt hier meiner Meinung nach eher in der Ausgestaltung des "Lernenortes". 

Sofern die Schule Homescooling festlegt ist der Ort des Lernens festgelegt.

 

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Whiz-zarD:

Entweder ist diese Aussage zu einfach oder die Schule macht es sich zu einfach.

Man ist wohl auf der sicheren Seite, wenn man zu dieser Zeit im Betrieb arbeitet aber mal den Betrieb fragen, was davon gehalten wird, kostet ja auch nichts. :)

Stopp - dass ist so auch nicht wasserdicht. Ich würde empfehlen, etwas mehr zu Homescooling zu recherchieren. Homescooling ist sicher ein neues Thema mit vielen rechtlichen Grauzonen. Ein Befüllen mit Arbeitszeit- oder anderen Aufgaben geht aber so  einfach auch nicht, denn dann könnte man zu Recht sagen, dann macht es sich der Betrieb zu einfach.

Kommunikation dürfte aber auf jeden Fall helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Informationen zur Freistellung von Auszubildenden zur Erledigung der Berufsschulaufgaben in Zeiten von Corona

Laut §15 des BBiG ist jeder Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, seinen Auszubildenden für den Berrufsschulunterricht frei zu stellen.

Was ist aber, wenn die Berufsschule in Zeiten von Corona geschlossen ist und das sogenannte Homeschooling angeboten wird?

Auch das Homeschooling ist Bestandteil der Berufsausbildung.

Der Betrieb sollte sicherstellen, dass dem Auszubildenden für die zu erledigenden Aufgaben ausreichend Zeit eingeräumt wird. Dabei ist es Absprachesache zwischen Betrieb und Auszubildenden, wo und wann das Homeschooling durchgeführt wird.

Die Erledigung der aufgetragenen Aufgaben verfolgt das Ziel einer erfolgreichen Ausbildung und beugt einer durch die Versäumung der Unterrichtsinhalte evtl. erforderlichen Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses vor. Der Stoff ist absolut prüfungsrelevant! Das Homeschooling ist entsprechend im Ausbildungsnachweis festzuhalten.

https://netzn.de/b/da8e9d06-8615-40bb-a6c8-2696956390b9/dringender-hinweis-fuer-betriebe-und-auszubildende-zum-thema-homeschooling

 

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben

Laut den Informationen von @ChirurgOne bietet die Schule aber kein Homeschooling an, sondern sagt einfach: "Schule fällt aus aber lernt etwas." Die Schule gibt also keinen klaren Auftrag und bevor man überhaupt nicht weiß, was man tun soll, weil man nicht weiß, was man lernen soll, wäre eine Beschäftigung im Betrieb sinnvoller. Dies kann ja auch unter "eigenverantwortliches lernen" verstanden werden. Ein Betrieb kann dich ja nicht dazu zwingen, vom Betrieb fernzubleiben, nur weil man nun einen Berufsschulblock hat, solange man seine seine Pflichten weiterhin nachkommt.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb tkreutz2:

Laut §15 des BBiG ist jeder Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, seinen Auszubildenden für den Berrufsschulunterricht frei zu stellen.

Was ist aber, wenn die Berufsschule in Zeiten von Corona geschlossen ist und das sogenannte Homeschooling angeboten wird?

Auch das Homeschooling ist Bestandteil der Berufsausbildung.

Der Betrieb sollte sicherstellen, dass dem Auszubildenden für die zu erledigenden Aufgaben ausreichend Zeit eingeräumt wird. Dabei ist es Absprachesache zwischen Betrieb und Auszubildenden, wo und wann das Homeschooling durchgeführt wird.

Die Erledigung der aufgetragenen Aufgaben verfolgt das Ziel einer erfolgreichen Ausbildung und beugt einer durch die Versäumung der Unterrichtsinhalte evtl. erforderlichen Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses vor. Der Stoff ist absolut prüfungsrelevant! Das Homeschooling ist entsprechend im Ausbildungsnachweis festzuhalten.

Homeschooling ist ja "das selbe" wie Berufsschulunterricht, nur dass es eben digitales Vorturnen gibt und keine körperliche Anwesenheit in den heiligen Hallen der BS erforderlich ist.

"Eigenständiges Lernen" versteh ich jetzt aber auch so, dass es die digitale Version der klassischen "Ersatzbespaßung" beim Vertretungslehrer aka "hier sind Aufgabenblätter die keiner kontrolliert, fackelt die Schule nicht ab und lasst mich schlafen".

Also: hat man Aufgaben die man selbständig erarbeiten soll/kann, mit dem Betrieb absprechen wo man das machen kann/darf/soll. Findet Unterricht per Videokonferenz etc. statt ebenso. Wichtig ist, dass die Inhalte der Berufsschule vorgehen vor "normalem Betriebsalltag". Fällt der Tag/die Tage einfach nur aus ohne Aufgabenstellung würde ich mit dem Ausbilder reden ob man kommen soll oder zuhause Berufsschulstoff wiederholen soll. Das sollte man dann aber auch wirklich tun und nicht mit Urlaub verwechseln ;) . Gerade bei Blockunterricht rechnet man nicht unbedingt damit dass der Azubi außer der Reihe da ist und hat ggf. auch gar keine Zeit/Aufgaben.

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