ProgrammingGuy Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Guten Tag, wenn ich nach bestandener Prüfung im Home-Office normal weiterarbeite, obwohl ich keinen Übernahmevertrag bekommen habe, entsteht dann automatisch ein stillschweigender Vertrag, wenn mir niemand sagt, dass ich nicht weiterarbeiten soll? Und wie lange hat der Personalverantwortliche Zeit dagegen etwas zu sagen? PS: Das HR und meine Teamkollegen + Ausbilder wissen, dass ich die Prüfung bestanden habe.
zjdj Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Hi diese Seite hilft dir bestimmt weiter https://www.ausbildungsstellen.de/ratgeber/uebernahme-nach-der-ausbildung-das-musst-du-darueber-wissen.html
Brapchu Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 1.) Azubis sollten sowieso (eigentlich) nicht im Homeoffice arbeiten weil du da ja keinen Ausbilder hast. 2.) Warum ist es überhaupt zu der Situation gekommen?
KeeperOfCoffee Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 (bearbeitet) So einfach ist es nicht Zitat Eine Weiterbeschäftigung iSd. § 24 liegt vor, wenn der Auszubildende an dem der rechtl. Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses folgenden Arbeitstag erscheint und auf Weisung oder mit Wissen und Willen des Ausbildenden oder eines Vertreters tätig wird (BAG 8. 2. 1978 EzA BBiG § 10 Nr. 1; LAG HM 14. 7. 1976 DB 1977, 126). Wird auf einen Vertreter abgestellt, muss dieser auch zum Abschluss von Arbeitsverträgen befugt sein (BAG 20. 2. 2002 ZTR 2002, 439; LAG D 26. 9. 2002 DB 2003, 668). Teilweise wird weiter verlangt, der Ausbildende müsse von der Beendigung des Rechtsverhältnisses Kenntnis haben, damit die Fiktionswirkung des § 24 ausgelöst werden kann (LAG RP 18. 1. 2006 – 6 Ta 12/06 –; LAG B/BR 20. 4. 2007 EzA – SD 2007 Nr. 14, 11), weil das Gesetz diese Wirkung an eine fehlende ausdrückliche Vereinbarung knüpft; eine Veranlassung zum Abschluss einer solchen Vereinbarung könne aber nur derjenige AG haben, der weiß, dass die Abschlussprüfung beendet ist. Siehe Erfurter Kommentar zu BBiG 24§ https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata\komm\ErfKoArbR_10\BBiG\cont\ErfKoArbR.BBiG.p24.htm Wenn du einfach "erscheinst" und irgendwas machst, ist die Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung nicht erfüllt. Hast du nicht rechtzeitig (3 Monate vor Ende) eine Antwort bekommen, ob du übernommen wirst? Bearbeitet 13. Januar 2022 von KeeperOfCoffee
Whiz-zarD Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 vor 3 Minuten schrieb Brapchu: 1.) Azubis sollten sowieso (eigentlich) nicht im Homeoffice arbeiten weil du da ja keinen Ausbilder hast. Klar, als ob ich zu Zeiten der Pandemie mich ein Risiko aussetze und jeden Tag ins Büro fahre... Und natürlich hat man auch im Home Office einen Ausbilder. Schließlich gibt es Kommunikationsmittel, auch wenn sie im Neuland noch nicht so bekannt sind und der Ausbilder muss ja auch nicht 24/7 hinter dem Azubi stehen. Whitehammer03, 0x00, allesweg und 1 Weiterer reagierten darauf 4
ProgrammingGuy Geschrieben 13. Januar 2022 Autor Geschrieben 13. Januar 2022 1) Bei uns wird eindringlich empfohlen im Homeoffice zu arbeiten, es sei denn es gibt betriebsbedingte Gründe ins Office zu gehen (das gilt auch für Azubis). Da mein Team zu 99% remote arbeitet (mein Ausbilder auch), machte es keinen Sinn für mich ins Office zu gehen. Ausbildungsinhalte konnten trotzdem sehr gut vermittelt werden (abgeschlossen habe ich ohne große Mühe mit einer Note 2 insgesamt). 2) Mir wurde keine direkte Absage erteilt. Es hieß zwar es seien keine Stellen frei, jedoch wollte man sich darum nochmal "kümmern". Laut Betriebsrat gilt eine Übernahmegarantie für Azubis.
Brapchu Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 vor 1 Minute schrieb Whiz-zarD: Klar, als ob ich zu Zeiten der Pandemie mich ein Risiko aussetze und jeden Tag ins Büro fahre... Und natürlich hat man auch im Home Office einen Ausbilder. Schließlich gibt es Kommunikationsmittel, auch wenn sie im Neuland noch nicht so bekannt sind und der Ausbilder muss ja auch nicht 24/7 hinter dem Azubi stehen. Azubis haben rechtlich gesehen wegen der Aufsichtspflicht kein Anrecht auf Homeoffice.
ProgrammingGuy Geschrieben 13. Januar 2022 Autor Geschrieben 13. Januar 2022 (bearbeitet) vor 8 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: So einfach ist es nicht Siehe Erfurter Kommentar zu BBiG 24§ https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata\komm\ErfKoArbR_10\BBiG\cont\ErfKoArbR.BBiG.p24.htm Wenn du einfach "erscheinst" und irgendwas machst, ist die Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung nicht erfüllt. Hast du nicht rechtzeitig (3 Monate vor Ende) eine Antwort bekommen, ob du übernommen wirst? Also ich mache nicht "irgendwas", sondern habe mir Entwickler-Aufgaben gezogen und wurde außerdem fest für die jetzige Iteration eingeplant. Leider bekam ich keine genaue Antwort innerhalb der letzten 3 Monate. Bearbeitet 13. Januar 2022 von ProgrammingGuy
KeeperOfCoffee Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 vor 1 Minute schrieb ProgrammingGuy: Laut Betriebsrat gilt eine Übernahmegarantie für Azubis. Dann brauchst du ja hier nicht fragen. Ich würde nicht spekulieren, sondern den Ausbilder nerven
allesweg Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 vor 1 Minute schrieb Brapchu: Azubis haben rechtlich gesehen wegen der Aufsichtspflicht kein Anrecht auf Homeoffice. Rechtsquelle?
Whitehammer03 Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Gerade eben schrieb Brapchu: Azubis haben rechtlich gesehen wegen der Aufsichtspflicht kein Anrecht auf Homeoffice. Kein Anrecht auf Homeoffice zu haben bedeutet aber nicht, dass diese es nicht dürfen. Man könnte als Azubi eben nur kein Homeoffice zwingend einfordern. Aber wenn der AG den Azubis die Möglichkeit gibt, dann geht das doch klar. 2 von 2,5 Jahren meiner Ausbildung fand aus dem Homeoffice heraus statt. Und ich denke beim Großteil der Azubis während der Pandemie war es nicht anders als bei mir.
ProgrammingGuy Geschrieben 13. Januar 2022 Autor Geschrieben 13. Januar 2022 vor 4 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Dann brauchst du ja hier nicht fragen. Ich würde nicht spekulieren, sondern den Ausbilder nerven Gut, dann warte ich nochmal ab und frage jeden Tag nach.
charmanta Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 vor 4 Minuten schrieb ProgrammingGuy: sondern habe mir Entwickler-Aufgaben gezogen und wurde außerdem fest für die jetzige Iteration eingeplant. das erste ist nicht relevant. Das zweite eher: WER hat Dich eingeplant ? Ich würde HIER dann das faktische Zustandekommen interpretieren wollen. Aber soooo ganz richtig kann das nur ein Talarträger sagen. ICH würde mit Hinweis auf Deine Einplanung nun mal mit dem CHEF reden und sagen "Ihr plant mich ein, womit kann ich rechnen". Aber wie immer gilt: Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe. Wenn die jetzt sagen dass Deine Planung nicht autorisiert war bist Du frei. Aber weisst was los ist allesweg und KeeperOfCoffee reagierten darauf 2
charmanta Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Gerade eben schrieb ProgrammingGuy: sondern den Ausbilder nerven .... hat der die Entscheidungskompetenz in HR ? allesweg reagierte darauf 1
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Ich schubse mal https://dejure.org/gesetze/BGB/612.html mit Satz 2 in die Diskussion sowie https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html allesweg reagierte darauf 1
allesweg Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Worüber ich mich bei solchen Threads immer wundere: dieses "Ausbildung abgeschlossen" passiert immer so zufällig und plötzlich die Themen Arbeitsvertrag und Übernahme sind immer dann im überflüssigen Berufsschulfach Wirtschaft thematisiert worden, wenn Betroffene verhindert waren Was sagen denn HR und Vorgesetzter, zu wann du einen Vertrag bekommst? Hast du die mal direkt darauf angesprochen? Ich wünsche dir, dass du einen Vertrag mit guten Konditionen nachgereicht bekommst @ProgrammingGuy - alternativ viel Glück vor dem Arbeitsgericht.
be98 Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Nachfragen beim Betriebsrat was mit der Garantie ist . Und dann entweder auf Vertrag bestehen oder arbeitslos melden.
allesweg Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Die Aussage des BR könnte maximal fürs Arbeitsgericht später mal interessant sein. Und wenn die BfA nachfragt, was man zwischen Prüfungstag und Arbeitslosmeldung gemacht hat, müsste man lügen. Weil wenn man weiter gearbeitet hat, hätte man ja einen stillschweigenden AV gehabt, welchen man selbst gekündigt hat - und damit selbstverschuldet arbeitslos ist und eine Sperre erhält.
be98 Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Ich würde da einfach nicht weiter hingehen wenn es keinen Vertrag gibt. Das würde ich bis dahin klären. Mit den Vorgesetzten und dem Betriebsrat Der Rest ist doch Mist und führt zu nichts.
0x00 Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Mal ganz ehrlich: Selbst wenn du übernommen wirst, du weißt doch gar nicht zu welchen Konditionen. Deswegen würde ich an deiner Stelle mal fix ein paar Bewerbungen schreiben, bis du was gscheides hast. Nebenbei dem Ausbilder/dem HR verantwortlichen ein Ultimatum stellen, dass sie jetzt mal klären sollten, ob du weiter hier arbeitest oder nicht. Wenn das Angebot scheiße ist, hast du wenigstens schon die Bewerbungen verschickt. Und wenn du bleiben willst, dann kannst du denen immer noch absagen. Aber mal ganz ehrlich: Wie kann man sowas verchecken? In deinem Ausbildungsvertrag stand von Anfang an klar drin, dass der Vertrag zum Zeitpunkt X endet. SPÄTESTENS bei Bestehen der Prüfung hätte dir der Betrieb eine Zu- oder Absage erteilen müssen (eigentlich schon Wochen, wenn nicht Monate vorher, wenn sie dich wertschätzen). Und du hättest dich genauso spätestens 3 Monate vor der Prüfung um eine Übernahme bemühen oder auf Jobsuche gehen müssen. Kam das jetzt so überraschend? Ist bei euch WiSo 3 Jahre lang wegen Corona ausgefallen?
be98 Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Vor allem beenden die die Aktion nach 2 Wochen in der Probezeit.
Brapchu Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 vor 2 Minuten schrieb 0x00: Mal ganz ehrlich: Selbst wenn du übernommen wirst, du weißt doch gar nicht zu welchen Konditionen. In diesem Fall muss es zu "marktüblichen Konditionen" passieren... was dazu führen kann das die Firma dir mehr zahlen muss als sie sonst Anbieten :V 0x00 reagierte darauf 1
Brapchu Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 vor 1 Minute schrieb be98: Vor allem beenden die die Aktion nach 2 Wochen in der Probezeit. Sofern er nicht in einem völlig anderen Feld arbeitet wäre eine erneute Probezeit auf sehr wackeligen rechtlichen Beinen.
0x00 Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Gerade eben schrieb Brapchu: In diesem Fall muss es zu "marktüblichen Konditionen" passieren... was dazu führen kann das die Firma dir mehr zahlen muss als sie sonst Anbieten :V Ich kenne mich jetzt da nicht so genau aus, was gerichtlich als "marktüblich" eingestuft wird, aber nur weils marktüblich ist, heißt es nicht, dass es nicht anderswo besser wäre. Und vor allem müsste man das alles erstmal gerichtlich erstreiten. Den Stress kann man sich auch einfach sparen indem man Bewerbungen schreibt und mal bei HR Druck macht...
be98 Geschrieben 13. Januar 2022 Geschrieben 13. Januar 2022 Also ich würde mir so einen Start ins Berufsleben mit Arbeitsgericht etc dringend ersparen und dringend Termine mit den Verantwortlichen machen. pr0gg3r reagierte darauf 1
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