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Geschrieben

Probezeit? Wurde nicht vereinbart, MA war seit >2 Jahren im Unternehmen und somit gibt es keine Probezeit. Also hat er zu den vom AG aufgedrückten Konditionen bis zum Ablauf der ordentlichen Kündiungsfrist den Vertrag zu erfüllen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb allesweg:

bis zum Ablauf der ordentlichen Kündiungsfrist den Vertrag zu erfüllen.

Was für gesetzlichen Vorschriften wären, also 4 Wochen zum Monatsende. Gibt schlimmeres.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb allesweg:

Worüber ich mich bei solchen Threads immer wundere:

  • dieses "Ausbildung abgeschlossen" passiert immer so zufällig und plötzlich
  • die Themen Arbeitsvertrag und Übernahme sind immer dann im überflüssigen Berufsschulfach Wirtschaft thematisiert worden, wenn Betroffene verhindert waren

Was sagen denn HR und Vorgesetzter, zu wann du einen Vertrag bekommst? Hast du die mal direkt darauf angesprochen?

Ich wünsche dir, dass du einen Vertrag mit guten Konditionen nachgereicht bekommst @ProgrammingGuy - alternativ viel Glück vor dem Arbeitsgericht.

 

Also HR hat sich noch nicht gemeldet, mein Vorgesetzter wollte sich nochmal um einen Vertrag kümmern.

Ich habe natürlich mehrmal innerhalb der letzten Monate bezüglich der Übernahme und des Vertrags nachgefragt.

Da mein Unternehmen nach Tarif zahlt, müssten sie mir auch einen Tarifvertrag anbieten.

Geschrieben

Nachdem ich mit meinem Ausbilder nochmal geredet habe, wurde die Vertragserstellung angestoßen. Diese ist jedoch erstmal befristet (es sei denn der BR sagt, dass ich einen unbefristeten bekommen soll). Das Gehalt ist auch in Ordnung (44k Brutto).

Am Donnerstag habe ich noch ein Vorstellungsgespräch für eine andere interne Stelle.

Alternativen hatte ich leider keine.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb ProgrammingGuy:

Diese ist jedoch erstmal befristet

Ich hab es auf die Schnelle jetzt nicht gefunden aber: hast du schon bestanden und weiter gearbeitet oder oder war die Eingnagsfrage nur für "was wäre wenn"?

Falls du schon bestanden und gearbeitet hast, dann ist der Drops mit Befristung gelutscht, das würde ich auch dem BR direkt so stecken.

Fall befristet iO geht: Probezeit? Wenn ja gilt die nur, wenn du kündigen willst, der AG muss sich trotzdem ans KSchG halten, du aber "nur" an die Fristen im Vertrag. Auch wichtig: befristete Verträge kann man nicht vorzeitig kündigen, außer es ist explizit vereinbart. Also überleg dir gut, ob du dir den AG für die komplette Dauer der Befristung ans Bein binden willst, oder ob du da eine gewisse Flexibilität bevorzugst.

  • 1 Monat später...
  • mapr hat Thema gesperrt
Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.

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