Gast Vinci1990 Geschrieben 15. Januar 2022 Geschrieben 15. Januar 2022 Hallo zusammen, ich mache eine Umschulung zum FISI. Schriftliche Prüfungen habe ich alle erfolgreich bestanden GA1 85 GA2 45 | Wiso 73. Bei der Projektdoku, habe ich eine ungenügend bekommen. Das Praktikum muss ich nochmal machen, meine Frage wäre: Muss das Praktikum nochmal 6 Monate dauern oder nur bis das Projekt zu Ende ist? Also zwischen 4 und 6 Monate? Zitieren
Whitehammer03 Geschrieben 15. Januar 2022 Geschrieben 15. Januar 2022 Etwas OT aber: wie kann man ein ungenügend in der projektdoku bekommen? Ich dachte das wäre nur möglich wenn man keine Doku abgibt...oder eben bei Plagiaten Brapchu und SoL_Psycho reagierten darauf 1 1 Zitieren
Networker32 Geschrieben 15. Januar 2022 Geschrieben 15. Januar 2022 vor 8 Stunden schrieb Whitehammer03: Etwas OT aber: wie kann man ein ungenügend in der projektdoku bekommen? Ich dachte das wäre nur möglich wenn man keine Doku abgibt...oder eben bei Plagiaten Somit z.B Zitat aus den Richtlinien der IHK zu Rostock in Bezug auf die Bewertung der Projektdokumentation. "Sind auf dem Projektantrag durch den Prüfungsausschuss Auflagen zur Bearbeitung des Projektes erteilt worden, gilt der Projektantrag nur unter Beachtung dieser Auflagen als genehmigungsfähig. Bei Nichtbeachtung der Auflagen wird die Projektarbeit durch den Prüfungsausschuss mit “ungenügend” bewertet." Zitieren
charmanta Geschrieben 15. Januar 2022 Geschrieben 15. Januar 2022 vor 10 Stunden schrieb Vinci1990: Muss das Praktikum nochmal 6 Monate dauern oder nur bis das Projekt zu Ende ist? Also zwischen 4 und 6 Monate? Das bestimmt Dein Ausbildungsbetrieb, da gibts keine pauschale Empfehlung. vor 32 Minuten schrieb Networker32: Nichtbeachtung der Auflagen Autsch! Zitieren
skylake Geschrieben 16. Januar 2022 Geschrieben 16. Januar 2022 Am 15.1.2022 um 19:39 schrieb Networker32: Somit z.B Zitat aus den Richtlinien der IHK zu Rostock in Bezug auf die Bewertung der Projektdokumentation. "Sind auf dem Projektantrag durch den Prüfungsausschuss Auflagen zur Bearbeitung des Projektes erteilt worden, gilt der Projektantrag nur unter Beachtung dieser Auflagen als genehmigungsfähig. Bei Nichtbeachtung der Auflagen wird die Projektarbeit durch den Prüfungsausschuss mit “ungenügend” bewertet." Das kommt sehr stark auf den Ausschuss an. Ich habe schon Prüfungen erlebt, bei denen Prüflinge mit 70+ Punkten bestanden haben, trotz Nichtbeachtung von Auflagen. Zitieren
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