ocseolbap Geschrieben 18. Januar 2022 Geschrieben 18. Januar 2022 Hallo Forum, Ich habe nach meiner Kündigung ca. vor einem halben Jahr bis heute noch kein Arbeitszeugnis von meinem alten AG bekommen. Ich werde immer wieder vertröstet und bin mir nun auch sehr unschlüssig wie ich weiter vorgehen soll. Mein alter Vorgesetzter und ich hatten eig. ein gutes Verhältnis deshalb kann ich die derzeitige Vorgehensweise nicht ganz nachvollziehen. Wie würdet ihr weiter vorgehen? Hat jemand hierzu Erfahrung auch bezüglich Kosten wenn man einen Anwalt beauftragt? Zitieren
Th0mKa Geschrieben 18. Januar 2022 Geschrieben 18. Januar 2022 vor 7 Minuten schrieb ocseolbap: Wie würdet ihr weiter vorgehen? Hat jemand hierzu Erfahrung auch bezüglich Kosten wenn man einen Anwalt beauftragt? Ich würde einen Termin zum Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren, das kostet üblicherweise 100 - 150 EUR, der kann dir das alles genau erklären. Ein Forum ist dafür eher nicht der richtige Platz, dafür gibts es zuviele Variablen die du vermutlich nicht im Internet auflösen willst. Zitieren
Rienne Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 Hallo, das was @Th0mKaschreibt, ist eine Option. Alternativ bzw. parallel würde ich deinen Ex-Arbeitsgeber schriftlich eine Frist setzen mit dem Hinweis, dass du dich, solltest du bis Datum x kein Arbeitszeugnis erhalten, gezwungen siehst, rechtliche Schritte einzuleiten. Oft wirken solche Fristen Wunder! 0x00, Bitschnipser und RealPride reagierten darauf 3 Zitieren
allesweg Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 Kannst du deine Nachfragen schriftlich belegen? Hast du schriftliche Antworten? Weiteres Vorgehen: wie von @Rienne geschrieben: schriftliche Fristsetzung! Jetzt! Und gleich schon mal die Adresse des zuständigen Arbeitsgerichts oder mehrerer Fachanwälte für Arbeitsrecht heraussuchen. Zitat 4 bis 6 Monate nach Beschäftigungsende kann Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis schon verfallen. Denn der Arbeitgeber muss dann kein Zeugnis mehr ausstellen. Das Gericht weist die Klage womöglich zurück. [...] Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert der Arbeitszeugnis-Klage. Dieser beträgt in der Regel 1 Brutto-Monatsgehalt. Die Anwaltskosten regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Quelle P.S.: die reine Erstellung gerichtlich einfordern sollte auch für Laien machbar sein - dass eine Anwaltsvermittlungsplattform das anders sieht ist verständlich RealPride reagierte darauf 1 Zitieren
Maniska Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 Ich würde auch eine letzte schrftiche Frist setzen, diese nachweislich zustellen (Einwurf mit Zeuge und Handyvideo das zeigt: Schriftstück, eintüten, zukleben, einwerfen). Wenn dann nichts passiert ab zum Arbeitsgericht (erst mal ohne Anwalt) und auf Zeugniserstellung klagen. Warum kein anwalt? Den zahlst du auf jeden Fall in erster Instanz selbst, oder deine Rechtsschutz. Falls du eine Arbeits-RS haben solltest, die haben im Regelfall Anwälte am Telefon, welche eine schnelle und kostenlose(!) Einschätzung mit Tipps abgeben können . allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
ocseolbap Geschrieben 19. Januar 2022 Autor Geschrieben 19. Januar 2022 (bearbeitet) Hallo Forum, vielen dank für den hilfreichen Input. Ich habe dazu mich per E-Mail als ich noch dort beschäftigt war mit der Perso ausgetauscht. Anschließend habe ich nur telefonisch nachgefragt. Ich habe nun eine E-Mail verschickt mit der bitte die Unterlagen zu erstellen und Sie mir zu zuschicken mit Frist bis nächste Woche. Anschließend würde ich eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. //Edit: Mein Vorgesetzter hat mir nun geschrieben und mir zugesichert sich darum zu kümmern. Bearbeitet 19. Januar 2022 von ocseolbap 0x00 und Special List reagierten darauf 2 Zitieren
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