2ral81 Geschrieben 24. Februar 2022 Geschrieben 24. Februar 2022 Hallo hab Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung (1. Wiederholung) Sommer 2022 von IHK Köln bekommen. Also Prüfung ist 04.05. Allerdings ich möchte Wiederholung nicht jetzt sondern im Winter machen. Wenn ich jetzt nicht anmelde wird mein 1.Wiederholung somit erlöst oder nicht. Bedanke im Voraus Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 24. Februar 2022 Geschrieben 24. Februar 2022 vor 8 Minuten schrieb 2ral81: Allerdings ich möchte Wiederholung nicht jetzt sondern im Winter machen. Ist das mit deinem Ausbildungsbetrieb abgestimmt? Normalerweise kannst du deinen Ausbildungsvertrag nur bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin verlängern. Siehe §21 BBiG, Absatz 3: Zitat Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Zitieren
2ral81 Geschrieben 24. Februar 2022 Autor Geschrieben 24. Februar 2022 Hi Danke für dein Antwort,Es geht um Umschulung Fisi nicht Betriebliche Ausbildung, Schulische Ausbildung nach meine Wissen kann mann nicht Verlängern Ich hab Schreiben von IhK innerhalb zwei Jahre habe ich Möglichkeit 2 Wiederholungen machen, meine Frage, innerhalb diese Zeit darf ich selber bestimmen wann ich Wiederholungen mache? Zitieren
Rienne Geschrieben 24. Februar 2022 Geschrieben 24. Februar 2022 Hallo @2ral81, da jede IHK die Dinge ein wenig anders handhabt, solltest du besser dort nachfragen oder bei deinem Boildungsträger. Die können dir da sicher besser weiterhelfen, als wir hier. Zitieren
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