--_-- Geschrieben 7. März 2022 Geschrieben 7. März 2022 Moin, ich schaue mir gerade privat unter anderem Haftpflichtversicherungen an und dort wird bei der Berechnung des Beitrags immer gefragt, ob man im öffentlichen Dienst arbeitet und somit auch eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen möchte. Ist so etwas von Nöten bzw. prinzipiell überhaupt irgendeine Versicherung als angestellter Informatiker? Die Beispiele, warum man diese braucht, betreffen meistens eher andere Berufsgruppen wie Polizist, Lehrer o.ä. Zu Informatiker in der Verwaltung direkt konnte ich keine Info finden. Der Verlust von Dienstschlüsseln usw. scheint je nach Anbieter ja auch über die Privat-Haftpflicht versichert zu sein. Danke & Gruß Zitieren
bigvic Geschrieben 7. März 2022 Geschrieben 7. März 2022 Es reicht die normale Haftpflichtversicherung. Aber wenn es dich besser schlafen lässt sind es dir 20 Euro / Jahr wert Zitieren
allesweg Geschrieben 7. März 2022 Geschrieben 7. März 2022 Eine Versicherung ist immer die Wette gegen die Eintrittswahrscheinlichkeit. Welche Schäden wären bis zu welcher Höhe für welchen Beitrag versichert und wie wahrscheinlich passiert DIR das in den nächsten 5-10 Jahren? Zitieren
charmanta Geschrieben 7. März 2022 Geschrieben 7. März 2022 Versicherungen wollen eh nur Dein Bestes ... die Kohle Zitieren
Rabber Geschrieben 7. März 2022 Geschrieben 7. März 2022 Haftpflicht ist für mich eine der wenigen optionalen Versicherungen, die eigentlich Pflicht sein sollten. Kosten wenig und nützen viel, wenn mal was passiert. Ähnlich sehe ich das bei einer KFZ Kasko. Zumindest wenn das Auto mehr als ein paar hundert Euro wert ist. Ganz anders sieht es bei den üblichen Kandidaten wie Berufsunfähigkeit z. B. aus. Die sind teuer, treten selten ein und werden noch seltener dann auch wie erhofft bezahlt. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren
be98 Geschrieben 7. März 2022 Geschrieben 7. März 2022 Berufsunfähigkeit tritt nur leider nicht selten ein. Die Frage ist trotzdem ob man sich dagegen versichern möchte, weil es eben teuer ist. Zitieren
allesweg Geschrieben 7. März 2022 Geschrieben 7. März 2022 Hier geht es explizit nur um die Diensthaftpflichtversicherung. Ich habe mal einige Versicherungsbedingungen/Websites überflogen und folgende evtl. abgesicherte Risiken gefunden: Sie haben bei der Planung eines Projektes einen Fehler gemacht und es kommt zu höheren Kosten als erwartet. Sie haben einen Forderungseinzug zu spät veranlasst. Durch die Überschreitung der gesetzlichen Frist verjährt die Forderung. Der für Datensicherung zuständige Bedienstete lässt das Sicherungsprogramm nicht rechtzeitig laufen. Bei einem Systemausfall gehen Datenerfassungen eines gesamten Tages verloren. Die Nacherfassung ist nur mit Überstunden der Sachbearbeiter zu schaffen. Wenn ein Dienstherr diese Regressforderungen rechtlich korrekt stellen kann gemäß Vertrag/Tarif, könnte man sich ausrechnen, ... --_-- reagierte darauf 1 Zitieren
--_-- Geschrieben 7. März 2022 Autor Geschrieben 7. März 2022 vor 11 Minuten schrieb allesweg: Hier geht es explizit nur um die Diensthaftpflichtversicherung. Jo genau, es ging mir jetzt erst mal um Versicherungen im speziellen Tätigkeitsfeld Informatiker 🙂. BU usw. ist ja sehr allgemein. Von daher wäre halt die Frage, ob jemand Erfahrungen mit so einer Diensthaftpflicht im ÖD hat und ob man hier in diesem Tätigkeitsbereich mit Adminaccounts o.ä. überhaupt Schäden verursachen kann, die dafür irgendwie relevant sind. Vielleicht ist das hier jemandem schon mal untergekommen und kann Beispiele nennen. Laut TVöD sind ja auch nur Dinge bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz relevant, wie ich das verstehe. Aber das ist dann wohl auch wieder Auslegungssache. Deine Punkte sind schon mal ein guter Hinweis, wobei ersteres wahrscheinlich jetzt keine grobe Fahrlässigkeit wäre. Zitieren
skylake Geschrieben 7. März 2022 Geschrieben 7. März 2022 Meiner Erfahrung nach macht die Diensthaftpflicht für Informatiker im ÖD keinen Sinn. Es geht ja nicht nur darum, dass ein Schaden eintritt sondern auch darum, dass man versucht dich dafür finanziell bluten zu lassen. I.d.R. haftet dein Dienstherr und eher selten wirst du in Regress genommen (v.a. bei Personenschäden, siehe unten). Eine Diensthaftpflicht macht für andere Berufsgruppen weitaus mehr Sinn. Der Klassiker ist wohl Lehrer. Mal zu lange aus dem Raum marschiert und einem Kind passiert was und du kannst dir fast sicher sein, dass die Eltern versuchen werden gegen dich vorzugehen. Hier geht es aber um die typischen Personenschäden, die das Problem sind. Als Informatiker wirst du damit vermutlich nicht in Berührung kommen und daher stellt sich die Frage, welche Situation kann bei deiner Stelle eintreten, die die Versicherung abdecken könnte. @allesweg hat ja einige Situationen aufgezählt. Wie wahrscheinlich ist es aber, dass man bei einer vergessenen Sicherung im ÖD in Regress gezogen wird. Ich denke die dürfte gegen 0% gehen, außer der Dienstherr hasst einen abgrundtief und wartet nur darauf dir richtig eins auszuwischen. Anderes Beispiel: Bei uns kommt es regelmäßig vor, dass irgendein Vollpfosten Folien in den Laserdrucker steckt, die dort nichts verloren haben => Schaden der behoben werden muss von einer Fachfirma. Bisher musste noch nie der betreffende Kollege dafür persönlich haften. Daher passiert das im ÖD wirklich selten, dass der Dienstherr den Weg einschlagen wird. --_-- reagierte darauf 1 Zitieren
be98 Geschrieben 7. März 2022 Geschrieben 7. März 2022 Ja. Ich finde es ist wie immer eine Frage der Kosten im Vergleich zum Nutzen. Ich kenne z.B. Programmierer, die sich ihre Hände haben versichern lassen. Wenn es einen ruhiger schlafen lässt, finde ich das vollkommen in Ordnung, auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit wohl doch gering ist. Zitieren
Rabber Geschrieben 9. März 2022 Geschrieben 9. März 2022 Wogegen wurden die Hände denn versichert und was bringt einem der Eintrittsfall? Darunter kann ich mir gerade wenig vorstellen. Zitieren
Amorphium Geschrieben 9. März 2022 Geschrieben 9. März 2022 vor 41 Minuten schrieb Rabber: Wogegen wurden die Hände denn versichert und was bringt einem der Eintrittsfall? Darunter kann ich mir gerade wenig vorstellen. So stell ich mir diese Programmierer vor Rabber und pr0gg3r reagierten darauf 2 Zitieren
tTt Geschrieben 10. März 2022 Geschrieben 10. März 2022 Ich habe sie als Teil meiner privaten Haftpflichtversicherung inkl. Dienstschlüsselversicherung. Regresspflichtig sind ausschließlich grob fahrlässige Handlungen (Beamtenprivileg). Die Verstöße muss der Dienstherr bzw. Arbeitgeber nachweisen. Für die 10€-20€/p.a. Aufpreis lohnt sich mMn. die Diensthaftpflichtversicherung, insbesondere wenn man bedenkt, wie schnell durch eine kleine Unachtsamkeit die grobe Fahrlässigkeit erfüllt ist. Falschbetankung eines Dienst-KFZ ist bereits grob fahrlässig gemäß den Regularien des Bundes. Ein System vergessen abzuschalten ebenfalls, weil als Admin eine besondere Sorgfaltspflicht gilt. Ich zahle um die 67€ p.a. für alles (Schlüssel-, Diensthaftpflicht und Privathaftpflicht). 6€ pro Monat für eine Absicherung in Millionenhöhe. Eintrittsfall ist zwar selten, aber wenn’s passiert ist man ohne für den Rest des Lebens ruiniert, insbesondere bei Personenschäden. Daher: Haftpflicht sollte man unbedingt haben und die Erweiterung zur Diensthaftpflicht kostet nur unwesentlich mehr. Zitieren
Maniska Geschrieben 11. März 2022 Geschrieben 11. März 2022 vor 15 Stunden schrieb tTt: wie schnell durch eine kleine Unachtsamkeit die grobe Fahrlässigkeit erfüllt ist. Nämlich gar nicht? Eine kleine Unachtsamkeit kann keine Grobe Fahrlässigkeit zur Folge habe. "Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird" Die Tür zum Serverraum sperrangelweit offen lassen kann grob Fahrlässig sein, allerdings müsste selbst da der Dienstherr erst mal erklären, warum dort kein automatischer Türschließer verbaut wurde damit sie wenigsten zufallen kann. Türe verklemmen kann dann wieder grob fahrlässig sein. Aber auch hier, wenn gerade Hardwaretausch, viel rein und raus und Feueralarm... Grobe Fahrlässigkeit ist im Regelfall entweder "extreme Dummheit" oder aktives Wegsehen. Ein "Ups..." ist zu 99,9% nicht grob Fahrlässig. allesweg, JimTheLion und 0x00 reagierten darauf 1 2 Zitieren
allesweg Geschrieben 11. März 2022 Geschrieben 11. März 2022 vor 52 Minuten schrieb Maniska: aktives Wegsehen ... kann schon wieder als Vorsatz ausgelegt werden und wäre somit NICHT abgedeckt... Zitieren
Maniska Geschrieben 11. März 2022 Geschrieben 11. März 2022 Nur weil ich den komischen Kerl der durch die Gänge geht nicht anspreche wer er ist? Wenn ich ihn aktiv reinlasse ja, aber wenn der schon drin ist...? Zitieren
tTt Geschrieben 11. März 2022 Geschrieben 11. März 2022 (bearbeitet) Als Admin (Fachkraft) gilt aktives Wegsehen schon als Vorsatz, denn wenn schon das Fachpersonal wegsieht, kann es eine Laie erst recht. Das wäre dann schon für den Admin aufgrund seiner besonderen Sorgfaltspflicht grob fahrlässig, für den Laien nur fahrlässig. Als ordentlicher/gründlicher Beamte/TB wird dir genug Zeit für das Lesen des Handbuchs gegeben. Insofern ist die kleine Unachtsamkeit mit der Falschbetankung trotzdem grob fahrlässig. Insofern muss jeder selber wissen, ob ihm/ihr die Absicherung das wert ist oder nicht. Bearbeitet 11. März 2022 von tTt Zitieren
allesweg Geschrieben 11. März 2022 Geschrieben 11. März 2022 @Maniskasolange er nur über die öffentlichen Gänge trottet und du (z.B. aufgrund Firmengröße) nicht jeden kennen kannst: nö. Sobald er einen speziell zutrittsgesicherten Raum betritt und du alle berechtigten Kollegen (des Standortes) kennst: ja. Bitschnipser reagierte darauf 1 Zitieren
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