Stan1k Geschrieben 13. März 2022 Teilen Geschrieben 13. März 2022 Hallöchen zusammen, ich konnte zu meiner Situation bzw. Frage keinen passenden Beitrag finden, daher bitte ich euch um Ratschläge. Diesen Sommer werde ich meine Ausbildung zum FIAE abschließen und habe bereits ein Übernahmeangebot erhalten. Leider entspricht es nicht meinen Vorstellungen und ich habe dem Unternehmen gesagt, dass ich mir Angebote von anderen Unternehmen einholen möchte. Jetzt ist es so, dass ich mir nach der Ausbildung 2-3 Monate Auszeit nehmen möchte um auf Reisen zu gehen. Während dieser Zeit möchte ich nicht selbst die gesamten Krankenversicherungskosten tragen. Meine jetzige Firma meint, dass ist kein Problem, nach der Ausbildung tritt mein neuer Vertrag in Kraft und sie zahlen weiterhin die Beiträge während meiner Abwesenheit. Aber wie sieht es aus wenn man sich auf eine neue Stelle bewirbt? Kann man das mit dem zukünftigen Arbeitgeber gut abklären? Oder gibt es andere Möglichkeiten um auf den gesamten Kosten nicht sitzen zu bleiben? Ich freue mich über eure Antworten und vlt. kann jemand aus eigener Erfahrung berichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. März 2022 Teilen Geschrieben 13. März 2022 Soweit ich weiss musst du dich arbeitslos melden, so zahlt das Arbeitsamt die Beiträge. Mir ist nicht ganz klar wieso dein alter AG ohne neuen Vertrag deine Beiträgen zahlen sollte. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 13. März 2022 Teilen Geschrieben 13. März 2022 Ich denke die finden das nur nicht so klasse wenn du dich arbeitslos meldest aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Das würde ich mal mit der Agentur oder in irgendwelchen Weltreiseforen im Netz abklären wie man das üblicherweise macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 13. März 2022 Teilen Geschrieben 13. März 2022 (bearbeitet) vor 12 Minuten schrieb be98: Ich denke die finden das nur nicht so klasse wenn du dich arbeitslos meldest aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Das würde ich mal mit der Agentur oder in irgendwelchen Weltreiseforen im Netz abklären wie man das üblicherweise macht. Ist evtl. eine Familiemitversicherun güber Vater oder Mutter drin? Bearbeitet 13. März 2022 von be98 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Montaine Geschrieben 13. März 2022 Teilen Geschrieben 13. März 2022 vor 36 Minuten schrieb Stan1k: Hallöchen zusammen, ich konnte zu meiner Situation bzw. Frage keinen passenden Beitrag finden, daher bitte ich euch um Ratschläge. Diesen Sommer werde ich meine Ausbildung zum FIAE abschließen und habe bereits ein Übernahmeangebot erhalten. Leider entspricht es nicht meinen Vorstellungen und ich habe dem Unternehmen gesagt, dass ich mir Angebote von anderen Unternehmen einholen möchte. Würde ich auch so machen wenn mir das Übernahmeangebot nicht gefällt. Also steht für Dich fest das Du nicht in der Firma bleiben willst. vor 39 Minuten schrieb Stan1k: Jetzt ist es so, dass ich mir nach der Ausbildung 2-3 Monate Auszeit nehmen möchte um auf Reisen zu gehen. Während dieser Zeit möchte ich nicht selbst die gesamten Krankenversicherungskosten tragen. Meine jetzige Firma meint, dass ist kein Problem, nach der Ausbildung tritt mein neuer Vertrag in Kraft und sie zahlen weiterhin die Beiträge während meiner Abwesenheit. Ist eigentlich ein ziemlich gutes Angebot, nicht jeder Arbeitgeber reagiert auf Auszeiten so kulant. vor 40 Minuten schrieb Stan1k: Aber wie sieht es aus wenn man sich auf eine neue Stelle bewirbt? Kann man das mit dem zukünftigen Arbeitgeber gut abklären? Oder gibt es andere Möglichkeiten um auf den gesamten Kosten nicht sitzen zu bleiben? Also da kann ich Dir direkt sagen das Du keinen Arbeitgeber finden wirst der sagt das er Dich erst 3 Monate später einstellt aber für die Zeit davor schon Deine Krankenkassenbeiträge übernimmt, das wird niemand machen. Der beste Vorschlag wäre tatsächlich über die Familienversicherung, das funktioniert allerdings nur dann wenn Du noch unter 25 Jahre alt bist und fraglich ist ob die Krankenkasse da dann mitspielt weil bereits die 1. Ausbildung abgeschlossen. Ich würde auf jeden Fall aber bei der Krankenkasse nachfragen welche Möglichkeiten es für Dich noch gibt. Arbeitslos melden funktioniert für Dich nur dann wenn Du gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag vorlegen kannst der dann 2 oder 3 Monate später beginnt, sprich, Du musst den fest in der Tasche haben. Hast Du keinen neuen AG in Aussicht passiert Dir im Worst Case nach der Antragstellung folgendes: Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld nur dann wenn Du dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehst. Heißt im Klartext, arbeitslos melden und dann 3 Monate Urlaub ist nicht. Im schlimmsten Fall stecken die Dich erst mal in eine Maßnahme mit dem wohlklingenden Namen "Bewerbungscoaching", das läuft dann je nachdem 1 Woche bis 14 Tage, jeden Tag von 8 bis 16 Uhr zum briefen der Bewerbungsunterlagen, Neuerstellung, Stellensuche etc und das ganze selbstverständlich mit Anwesenheitspflicht. Und selbst wenn keine Maßnahme in die Richtung kommt wirst Du Auflagen bekommen, angefangen bei zugeschickten Stellenvorschlägen auf die Du Dich zwingend bewerben musst. Tust Du das nicht führt das automatisch zu einer Sperrung der Auszahlung. Also ohne neuen Arbeitsvertrag ist eine Arbeitslosenmeldung für Dich die schlechteste Idee überhaupt. Stan1k reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 13. März 2022 Teilen Geschrieben 13. März 2022 Es mag auch sein dass du es vielleicht über eine reine Auslandskrankenversicherung regeln kannst. Stan1k reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. März 2022 Teilen Geschrieben 13. März 2022 https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/sperrzeit-rechtsfolgen-23-krankenversicherung_idesk_PI434_HI1806313.html#:~:text=In der Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht,wegen der Sperrzeit nicht ergibt. => Arbeitslos melden, Krankenversicherung besteht auch bei Sperrzeit. Stan1k, Special List und Galligan13 reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eneR Geschrieben 13. März 2022 Teilen Geschrieben 13. März 2022 Oder selber zahlen. Der Beitrag ist abhängig vom Einkommen. Hat man kein Einkommen zahlt man den Mindestbetrag, irgendwas unter 200€ im Monat. Ansonsten mal die Krankenkasse anrufen und fragen was so möglich ist. Wilde Idee ich weiß, könnte man aber mal machen. Alaric, SR2021 und Stan1k reagierten darauf 1 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 13. März 2022 Teilen Geschrieben 13. März 2022 vor einer Stunde schrieb Montaine: Arbeitslos melden funktioniert für Dich nur dann wenn Du gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag vorlegen kannst der dann 2 oder 3 Monate später beginnt, sprich, Du musst den fest in der Tasche haben. Hier kann ich was zu sagen. Bei mir lagen damals zwischen Abbruch Studium und Anfang der Ausbildung 4 Monate. Ausbildungsvertrag war bereits unterschrieben und in der Tasche. Ich wurde trotz allem für die Zeit in eine Zeitarbeitsfirma gesteckt. Wenn sie wollen dann lassen die dich auch noch die 2-3 Monate in irgendeiner Ranzbude arbeiten. Bei Ablehnung bekommst dann ja deine Sanktionen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stan1k Geschrieben 13. März 2022 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2022 Erstmal danke ich euch für all die Antworten und Ideen! Jetzt hab ich einen deutlich besseren Überblick. vor 2 Stunden schrieb Montaine: Also da kann ich Dir direkt sagen das Du keinen Arbeitgeber finden wirst der sagt das er Dich erst 3 Monate später einstellt aber für die Zeit davor schon Deine Krankenkassenbeiträge übernimmt, das wird niemand machen. Alles klar, ich hab es mir wahrscheinlich zu schön vorgestellt. vor 2 Stunden schrieb Montaine: Der beste Vorschlag wäre tatsächlich über die Familienversicherung, das funktioniert allerdings nur dann wenn Du noch unter 25 Jahre alt bist und fraglich ist ob die Krankenkasse da dann mitspielt weil bereits die 1. Ausbildung abgeschlossen. Ich würde auf jeden Fall aber bei der Krankenkasse nachfragen welche Möglichkeiten es für Dich noch gibt. Das klingt nach einer guten Idee, einige andere Nutzer haben das ja auch angesprochen. Ich bin 22 und werde dann mal bei meiner Krankenkasse nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt. Nochmal danke für die ausführliche Aufklärung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stan1k Geschrieben 13. März 2022 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2022 vor einer Stunde schrieb Brapchu: Hier kann ich was zu sagen. Bei mir lagen damals zwischen Abbruch Studium und Anfang der Ausbildung 4 Monate. Ausbildungsvertrag war bereits unterschrieben und in der Tasche. Ich wurde trotz allem für die Zeit in eine Zeitarbeitsfirma gesteckt. Wenn sie wollen dann lassen die dich auch noch die 2-3 Monate in irgendeiner Ranzbude arbeiten. Danke für deinen Erfahrungsbericht! Ich hätte nicht gedacht, dass die da so hart durchgreifen.. Da zahle ich lieber die Beiträge selbst, wie es @eneR vorgeschlagen hatte, als mir den ganzen Stress mit dem Arbeitsamt zu geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 13. März 2022 Teilen Geschrieben 13. März 2022 Ich würde das mal tatsächlich mit der auslandskrankenverdicherung prüfen. Willst du denn in der EU bleiben ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 14. März 2022 Teilen Geschrieben 14. März 2022 Variante 1: Du bekommst schriftlich, dass du mit einer unbezahlten Freistellung startest, in welcher dein AG deine KV-Beiträge übernimmt. Keine Ahnung wie er das querfinanziert, vermutlich über lange Bindung zu schlechten Konditionen. Variante 2: Du versuchst es über die Bundesagentur für Arbeit per Arbeitssuchend-Meldung, wobei du dir aufgrund Reise/Nichtverfügbarkeit eine ALG-Sperre einhandelst, du erhöhtes Diskussionsaufkommen mit deiner/m Sachbearbeiter(in) hast und dann deine KV-Beiträge übernommen werden. Dann steht halt ne Lücke im LL. Variante 3: du fragst deine KV, welche Optionen sie dafür sieht. Von Selbstzahler über spezielle Auslands-Reise-KV ist alles möglich. Auf die paar Euro sollte es aber bei einer geplanten Auszeit nicht mehr ankommen und bei längerem Auslandsaufenhalt gibt es in der Hinsicht sowieso einiges zu beachten! Stan1k reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Montaine Geschrieben 14. März 2022 Teilen Geschrieben 14. März 2022 vor 11 Stunden schrieb Brapchu: Hier kann ich was zu sagen. Bei mir lagen damals zwischen Abbruch Studium und Anfang der Ausbildung 4 Monate. Ausbildungsvertrag war bereits unterschrieben und in der Tasche. Ich wurde trotz allem für die Zeit in eine Zeitarbeitsfirma gesteckt. Wenn sie wollen dann lassen die dich auch noch die 2-3 Monate in irgendeiner Ranzbude arbeiten. Bei Ablehnung bekommst dann ja deine Sanktionen. Oh, auch keine schöne Situation die Du damals erlebt hast. Allerdings muss man hier unterscheiden. In Deinem Fall lief vorher Studium, heißt im Klartext das Du vermutlich keinen Anspruch auf AlG 1 hattest sondern direkt im AlG 2 gelandet bist. Die haben sogar die Möglichkeit Dich in einen 1-Euro-Job zu stecken wenn es denen gerade in den Kram passt. TE dagegen kommt aus einer Ausbildung und hätte im Anschluss bei einer Lücke den Anspruch auf ALG 1, das ist eine ganz andere Geschichte. Im Gegensatz zum Jobcenter (AlG 2) kann die Bundesagentur für Arbeit nicht willkürlich bestimmen welchen Job TE jetzt annehmen muss. Von dem her gesehen würde TE hier weder eine Zeitarbeitsfirma noch einen 1-Euro-Job etc drohen. Beide Behörden sind 2 unterschiedliche Töpfe die gerne durcheinander gebracht werden 🙂 allesweg und Stan1k reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amorphium Geschrieben 14. März 2022 Teilen Geschrieben 14. März 2022 ALG 1 ist aber nur 60% von letzten Gehalt, bei Azubis sollte da eigentlich nicht so viel über bleiben. Wenn OP aber noch bei den Eltern wohnt und/oder sonst keine Kosten hat ist das natürlich praktisch. Ansonsten steht Aufstockung durch ALG 2 an Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Montaine Geschrieben 14. März 2022 Teilen Geschrieben 14. März 2022 vor 2 Stunden schrieb allesweg: Variante 3: du fragst deine KV, welche Optionen sie dafür sieht. Von Selbstzahler über spezielle Auslands-Reise-KV ist alles möglich. Auf die paar Euro sollte es aber bei einer geplanten Auszeit nicht mehr ankommen und bei längerem Auslandsaufenhalt gibt es in der Hinsicht sowieso einiges zu beachten! Ich glaube sogar das es für eine vorher festgelegte Zeit sogar die Möglichkeit gibt sich über die Krankenkasse nur fürs Ausland versichern zu lassen, das würde dann bedeuten das die normale Krankenversicherung in Deutschland für diese Zeit komplett stillgelegt wird und dafür dann keine Beiträge gezahlt werden müssen. Es kann sogar sein das die reine Auslandskrankenversicherung sogar günstiger ist, aber sicher bin ich mir da nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Montaine Geschrieben 14. März 2022 Teilen Geschrieben 14. März 2022 (bearbeitet) vor 5 Minuten schrieb Amorphium: ALG 1 ist aber nur 60% von letzten Gehalt, bei Azubis sollte da eigentlich nicht so viel über bleiben. Wenn OP aber noch bei den Eltern wohnt und/oder sonst keine Kosten hat ist das natürlich praktisch. Ansonsten steht Aufstockung durch ALG 2 an Stimmt, sind nur 60 %. Bei einer Aufstockung kommts aber darauf an. Bei einem Bezug von ALG 1 besteht gleichzeitig die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Sobald das Wohngeld die Aufstockung von AlG 2 übersteigt fällt ein Anspruch auf ALG 2 komplett weg 🙂 (war bei mir so, zum Glück!) Aber das wäre für den TE ja jetzt eigentlich sowieso uninteressant weil er ja nach einer möglichen anderen Lösung sucht die es ihm erlaubt 3 Monate am Stück im Ausland richtigen Urlaub zu machen ohne sich darüber Gedanken machen zu müssen ob seine Auszeit hier in Deutschland irgendwelche negativen Konsequenzen nach sich zieht 🙂 Bearbeitet 14. März 2022 von Montaine Stan1k reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stan1k Geschrieben 14. März 2022 Autor Teilen Geschrieben 14. März 2022 Guten Abend zusammen und danke für die neuen Vorschläge und Ideen. vor 9 Stunden schrieb Montaine: Aber das wäre für den TE ja jetzt eigentlich sowieso uninteressant weil er ja nach einer möglichen anderen Lösung sucht die es ihm erlaubt 3 Monate am Stück im Ausland richtigen Urlaub zu machen ohne sich darüber Gedanken machen zu müssen ob seine Auszeit hier in Deutschland irgendwelche negativen Konsequenzen nach sich zieht 🙂 @Montaine hat das gut auf den Punkt gebracht, genau das ist meine Absicht. Im Juli werde ich meine Ausbildung abschließen und möchte ab Oktober/November eine neue Stelle besetzen. Hierfür fange ich jetzt an mich zu bewerben und möchte im Anschreiben, meine geplante Auszeit und Eintrittsdatum direkt offen legen. Hat hierzu vlt. jemand Erfahrung sammeln können, wie AG darauf reagieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stan1k Geschrieben 14. März 2022 Autor Teilen Geschrieben 14. März 2022 Ach und heute morgen habe ich eine informative Antwort von meiner Krankenkasse (DAK) erhalten. Hier die Antwort, die hoffentlich anderen in einer ähnlichen Situation weiterhilft: Zitat Wenn Sie keine Beschäftigung haben und keine Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung. Die beitragsfreie Familienversicherung über ein Elternteil ist unter anderem möglich, wenn man noch keine 23 Jahre alt ist und nicht über ein Gesamteinkommen von mehr als 470 Euro monatlich verfügt außerhalb von Deutschland lebt vorrangig anderweitig versichert ist von der Versicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei ist hauptberuflich selbstständig ist Befindet man sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Studium, kann die Familienversicherung über die Eltern fortbestehen, solange man noch keine 25 Jahre alt ist. Ist ein Elternteil nicht gesetzlich versichert, ist eine individuelle Beurteilung des Einkommens erforderlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Montaine Geschrieben 14. März 2022 Teilen Geschrieben 14. März 2022 Na super 🙂 Dann für die Zeit zwischen Abschluss und Neuantritt zurück in die Familienversicherung, aber dazu zur Sicherheit auf jeden Fall extra eine zusätzliche Krankenversicherung fürs Ausland abschließen. Dabei auch darauf achten das ein eventueller Rücktransport nach Deutschland im Notfall mit abgesichert ist! Die Tarife dafür sind nicht teuer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stan1k Geschrieben 14. März 2022 Autor Teilen Geschrieben 14. März 2022 vor 18 Minuten schrieb Montaine: Dann für die Zeit zwischen Abschluss und Neuantritt zurück in die Familienversicherung, aber dazu zur Sicherheit auf jeden Fall extra eine zusätzliche Krankenversicherung fürs Ausland abschließen. Dabei auch darauf achten das ein eventueller Rücktransport nach Deutschland im Notfall mit abgesichert ist! Die Tarife dafür sind nicht teuer. Jawohl, das klingt nach einem guten Plan. Bezüglich einer Auslandsversicherung werde ich mich noch informieren. Danke für die Ratschläge! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 14. März 2022 Teilen Geschrieben 14. März 2022 Vor allem außerhalb der EU über eine Auslandskrankenversichung nachdenken. Für Österreich lohnt sich das nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 15. März 2022 Teilen Geschrieben 15. März 2022 vor 10 Stunden schrieb be98: Für Österreich lohnt sich das nicht. Wenn ich mir die Kostenübernahmebedingungen und nicht erstattungsfähige Leistungen im DAK-Merkblatt für Österreich durchlese: ich würde mir einige Angebote über Reisekrankenversicherungen anschauen. Wenn ich zB mit einem schmerzenden Knöchel erst einmal einen Vertragsarzt oder ein zulässiges Krankenhaus aus einer Liste heraus suchen müsste - alternativ die Kosten voll selbst tragen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 22. März 2022 Teilen Geschrieben 22. März 2022 Am 14.3.2022 um 09:08 schrieb Amorphium: ALG 1 ist aber nur 60% von letzten Gehalt, bei Azubis sollte da eigentlich nicht so viel über bleiben. Wenn man direkt aus der Ausbildung arbeitslos wird ist das nicht ganz so simpel, da wird [vereinfacht] noch ein tarifliches Entgelt berechnet, halbiert und mit deinem tatsächlichen ALG Entgelt verglichen. Das höhere Entgelt wird dann gezahlt. Details kennt dein freundlicher Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 22. März 2022 Teilen Geschrieben 22. März 2022 Sei froh wenn du überhaupt irgendwas bekommst. Ich finde für Urlaub ist das nicht schlecht und Krankenversicherung auch noch quasi umsonst, es kann einen kaum besser treffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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