kylt Geschrieben 23. März 2022 Teilen Geschrieben 23. März 2022 (bearbeitet) Am 14.3.2022 um 18:54 schrieb Stan1k: [...] möchte ab Oktober/November eine neue Stelle besetzen. Hierfür fange ich jetzt an mich zu bewerben Hat hierzu vlt. jemand Erfahrung sammeln können, wie AG darauf reagieren? "Auf Grund einer privaten, langfristig geplanten Reise stehe ich Ihnen ab dem 01.10.22 zur Verfügung." EDIT: Mehr brauchst du i.d.R. nicht Erklären, dass verstehen die AG schon. Wichtig ist nur, dass diese Zeit dann auch so eingehalten bleibt und du nicht "spontan" entscheidest doch noch nen Monat ran zu hängen. ======= Falls du unter einem Monat Reisezeit bleiben solltest, schaue dir mal das Thema "nachgehenden Leistungsanspruch" an. Bearbeitet 23. März 2022 von kylt Stan1k reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stan1k Geschrieben 24. März 2022 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2022 Am 23.3.2022 um 14:52 schrieb kylt: "Auf Grund einer privaten, langfristig geplanten Reise stehe ich Ihnen ab dem 01.10.22 zur Verfügung." EDIT: Mehr brauchst du i.d.R. nicht Erklären, dass verstehen die AG schon. Wichtig ist nur, dass diese Zeit dann auch so eingehalten bleibt und du nicht "spontan" entscheidest doch noch nen Monat ran zu hängen. Schöne und kurze Formulierung, besser als meine aktuelle. Vielen Dank für das Beispiel! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 25. März 2022 Teilen Geschrieben 25. März 2022 Statt Reise kann man es auch Auslandaufenthalt nennen, das impliziert einen gewissen Erfahrungszuwachs und nicht unbedingt das Bild, dass man 4 Wochen nur saufend am Strand abhängt. Stan1k reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 25. März 2022 Teilen Geschrieben 25. März 2022 (bearbeitet) vor 7 Minuten schrieb Rienne: dass man 4 Wochen nur saufend am Strand abhängt Monate, Monate. Ich habe den Thread gerade nochmals gelesen: Du willst also nach Ausbildungsende eine dir angebotene Arbeitsstelle (inkl. mehrmonatiger Freistellung zu Beginn, damit du deine Reise durchziehen könntest) ablehnen und stattdessen mehrere Monate reisen sowie auf Kosten der Allgemeinheit krankenversichert sein? Bearbeitet 25. März 2022 von allesweg wichtige Freistellung nachgetragen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 29. März 2022 Teilen Geschrieben 29. März 2022 (bearbeitet) Haben einige Kollegen auch schon gemacht. Unter 23 gilt Familienversicherung als eine gute Option, da in DE Versicherungspflicht gilt. Bezahlt man nicht, wird die Versicherung zwar leistungsmäßig ruhend gestellt, aber die Schulden häufen sich auf. Daher gibt es so etwas wie Pausenzeiten in der KV nicht wirklich. Ab 23 dann arbeitslos melden, Arbeitsagentur trägt KV-Kosten im Inland trotz Sperre, da Du 3 Monate den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Dazu gilt: Auslandskrankenversicherung (bitte Leistungen vergleichen. Lieber zu viel als zu wenig): ab etwa 130 EUR im Monat. Bearbeitet 29. März 2022 von Kwaiken Stan1k reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stan1k Geschrieben 29. März 2022 Autor Teilen Geschrieben 29. März 2022 Am 25.3.2022 um 08:07 schrieb allesweg: Ich habe den Thread gerade nochmals gelesen: Du willst also nach Ausbildungsende eine dir angebotene Arbeitsstelle (inkl. mehrmonatiger Freistellung zu Beginn, damit du deine Reise durchziehen könntest) ablehnen und stattdessen mehrere Monate reisen sowie auf Kosten der Allgemeinheit krankenversichert sein? Ja das ist korrekt. Mir ist bewusst, dass es eine großzügige Leistung meines Ausbildungsbetriebes ist, aber das angebotene Gehalt ist nicht verhandelbar und ich hätte es mir etwas besser vorgestellt. Ich habe dem Unternehmen offen mitgeteilt, dass ich mir gerne noch andere Angebote einholen möchte. Basierend darauf, werde ich dann bald eine Entscheidung treffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alex_winf01 Geschrieben 30. März 2022 Teilen Geschrieben 30. März 2022 @Stan1k Zitat Jawohl, das klingt nach einem guten Plan. Wirst Du während Deiner Auszeit Dich innerhalb Deutschlands bewegen? Dann könnte es mit der Familienversicherung klappen. Sobald Du Dich im Ausland aufhältst, ist es mit der beitragsfreien Familienversicherung aus. Steht auch in der Antwort Deiner Krankenkasse. Dann zahlst Du die Krankenversicherung selbst + die Auslandskrankenversicherung. So ist es einem Kollegen passiert und der freiwillige Beitrag ist nicht wenig. Mein Kollege hatte sogar noch seinen Wohnsitz hier Deutschland und hat sich nur mehrere Monate am Stück im Ausland aufgehalten und die haben das raus bekommen. Jo, die Rechnung der Krankenkasse war dann entsprechend ordentlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stan1k Geschrieben 1. April 2022 Autor Teilen Geschrieben 1. April 2022 Guten Morgen @Alex_winf01, ich hatte einen USA Road Trip geplant und bin jetzt über deine Antwort überrascht aber auch froh. In genau welchem Punkt der Antwort von der Krankenkasse, konntest du rauslesen, dass die beitragsfreie Familienversicherung nur innerhalb von Deutschland gilt? Weißt du noch wie hoch der monatliche Krankenversicherungsbeitrag bei deinem Kollegen war? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alex_winf01 Geschrieben 1. April 2022 Teilen Geschrieben 1. April 2022 Guten Morgen @Stan1K Du hast es selbst markiert und ich mache es jetzt mal Fett Zitat Die beitragsfreie Familienversicherung über ein Elternteil ist unter anderem möglich, wenn man noch keine 23 Jahre alt ist und nicht über ein Gesamteinkommen von mehr als 470 Euro monatlich verfügt außerhalb von Deutschland lebt vorrangig anderweitig versichert ist von der Versicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei ist hauptberuflich selbstständig ist Wahrscheinlich planst Du, weiterhin hier in Deutschland Deinen Erst-Wohnsitz zu haben? Argumentation bei meinem Kollegen damals war, dass er zwar den Erst-Wohnsitz hier in Deutschland hatte, sein gewöhnlicher Aufenthaltsort aber für die paar Monate im Ausland war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 1. April 2022 Teilen Geschrieben 1. April 2022 Also ich würde ehrlich gesagt aus dem Punkt "nicht außerhalb von Deutschland lebt" schon so deuten, dass damit der Erstwohnsitz gemeint ist. Denn, sobald die Krankenkasse mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort argumentiert, müsste man doch eigentlich auch in Frage stellen, ob dann überhaupt Versicherungspflicht bei einer deutschen Krankenkasse bestünde... An @Stan1k 's Stelle würde ich einfach noch einmal mit der Krankenkasse in Kontakt treten und nachfragen, wie es denn bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist bezüglich Familienversicherung. Es muss ja so oder so eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Und sollte es wirklich nicht mehr gehen mit der Familienversicherung: Wenn ich mir schon eine längere USA-Reise und eine Auslandskrankenversicherung leisten kann, sollte ich auch die ~170€ monatliche Krankenkassenbeiträge für freiwillig Versicherte (ohne Einkommen) noch zahlen können... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 1. April 2022 Teilen Geschrieben 1. April 2022 vor 1 Minute schrieb Rienne: Also ich würde ehrlich gesagt aus dem Punkt "nicht außerhalb von Deutschland lebt" schon so deuten, dass damit der Erstwohnsitz gemeint ist. Denn, sobald die Krankenkasse mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort argumentiert, müsste man doch eigentlich auch in Frage stellen, ob dann überhaupt Versicherungspflicht bei einer deutschen Krankenkasse bestünde... Könnte man versuchen. Nur dann bräuchte man vermutlich eine noch teurere reine Auslandskrankenversicherung für nicht in Deutschland krankenversicherte Personen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 1. April 2022 Teilen Geschrieben 1. April 2022 @allesweg ich bezweifle, dass eine reine Auslandskrankenversicherung wesentlich teurer wäre als der Beitrag für freiwillig Versicherte bei einer deutschen Krankenkasse + Kosten für eine "normale" Auslandskrankenversicherung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stan1k Geschrieben 2. April 2022 Autor Teilen Geschrieben 2. April 2022 Am 1.4.2022 um 10:11 schrieb Alex_winf01: Wahrscheinlich planst Du, weiterhin hier in Deutschland Deinen Erst-Wohnsitz zu haben? Ja genau, das war von Anfang an der Plan. Mittlerweile hat sich mein Zeitraum für den Auslandsaufenthalt auch verkürzt auf maximal 1 Monat. Wie @Rienne vorgeschlagen hat, werde ich meiner Krankenkasse meine konkreten Pläne mitteilen und bin dann auf der sicheren Seite. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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