AdelholzenerWasser Geschrieben 17. März 2022 Geschrieben 17. März 2022 Hallo, hat diesbezüglich jemand Erfahrung gesammelt? Ich plane Elternzeit zu beantragen und weiß nicht konkret, was beachtet werden muss und wo es ggf. Fallstricke geben könnte. Wir sprechen hier auch nur über einen Zeitraum von zwei Monaten. Zitieren
Maniska Geschrieben 17. März 2022 Geschrieben 17. März 2022 Was genau willst du wissen? Ob du ein Anrecht darauf hast? Hast du , wie die normalen "AN" auch. Ob du besondere Dinge beachten muss? Laut kurzer Googlerecherche nein, da gelten die selben Regeln für alle. Ob das Probleme bei der Prüfungszulassung geben kann? Da solltest du deine zuständige IHK befragen. Ob du trotzdem in die BS musst? Wahrscheinlich, aber frag da die Schule. In welchen LJ bist du denn? Ich würde versuchen die Elternzeit mit den Schulferien soweit möglich abzustimmen, damit da keine "Fehlzeiten" entstehen. Und ggf. auch nicht in den Prüfungszeiträumen für die Abschlussprüfung, falls du mit dran bist. Zitieren
AdelholzenerWasser Geschrieben 17. März 2022 Autor Geschrieben 17. März 2022 Bezüglich Schule ist der erste Monat in den Sommerferien geplant. Ich würde ich auch keine Schultrage verpassen und das wäre mir auch wichtig. Der Zweite Monat wird voraussichtlich im Dezember genommen und dort würde sich das mit der Schule überschneiden. Ich würde dann zwei mal die Woche oder ein mal die Woche freiwillig hingehen. Weißt Du, ob das möglich ist? Derzeit bin ich im ersten Lehrjahr. Würde ich die zwei Monate hinten dranhängen müssen oder weißt Du, wie das geregelt ist? Zitieren
charmanta Geschrieben 17. März 2022 Geschrieben 17. März 2022 Geht nach BEEG ... die Elternzeit wird aber nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet, Deine Ausbildung verlängert sich ergo. Problem dürfte werden dass Du damit bis zu 6 Monate länger auf einen Prüfungstermin warten musst, da ja nur halbjährig geprüft wird. Ich würde das sowohl mit dem Betrieb, wie auch der IHK asap ansprechen. Zitieren
allesweg Geschrieben 17. März 2022 Geschrieben 17. März 2022 Weshalb sollte 2x 1 Monat Elternzeit Einfluss auf die Zulassung zur Abschlussprüfung haben müssen? Die AusbildungsZEIT verlängert sich nur. Aber die Ausbildung endet ja immer noch mit Bestehen oder Vertragsende, je nachdem was früher eintritt. Zitieren
charmanta Geschrieben 17. März 2022 Geschrieben 17. März 2022 weil die Ausbildungen in der Regel so gestaltet sind dass sie zeitgleich mit der Prüfung enden Zitieren
allesweg Geschrieben 17. März 2022 Geschrieben 17. März 2022 Dann dürfte auch "Verkürzen einer laufenden Ausbildung" nicht klappen Zitieren
charmanta Geschrieben 17. März 2022 Geschrieben 17. März 2022 doch ... immer ein halbes Jahr Zitieren
AdelholzenerWasser Geschrieben 17. März 2022 Autor Geschrieben 17. März 2022 Ich bin jetzt verunsichert. Ich habe soeben eine eMail an die für mich zuständige IHK geschickt. Die zwei Monate würde ich ja, wie gesagt, auch in den Ferien nehmen und den anderen Monat dieses Jahr im Dezember. Hier überlege ich auch die Schultage einfach mitzunehmen und hinzugehen. Zitieren
charmanta Geschrieben 17. März 2022 Geschrieben 17. März 2022 schau doch einfach ob Du trotz Elternzeit an den Prüfungsterminen bereit stehen kannst und ob Du Dich bis dahin prüfungsreif findest... allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
AdelholzenerWasser Geschrieben 17. März 2022 Autor Geschrieben 17. März 2022 Da dieses Jahr ja keine Prüfungen anstehen, sollte das ja klappen... Zitieren
Tobi Maler Geschrieben 17. März 2022 Geschrieben 17. März 2022 Es gibt da einige Fristen die es zu beachten gibt, soweit ich weiß. Den Fall hatte eine kollegin von mir auch. Hab einen ganz guten Artikel gefunden, der die vielleicht hilft. https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/schwanger-in-der-ausbildung/ Zitieren
allesweg Geschrieben 17. März 2022 Geschrieben 17. März 2022 Toll, wie diese Artikel immer nur auf die Mutter eingehen. Es soll auch Väter geben, die Elternzeit nehmen (wollen). Einen davon sollte ich mal wieder rasieren... Wichtig ist: ElternZEIT kann völlig individuell genommen werden. ElternGELD gibt es nur für volle Lebensmonate ohne Erwerbseinkünfte. Zitieren
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