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Geschrieben

Hallo,

hat diesbezüglich jemand Erfahrung gesammelt? Ich plane Elternzeit zu beantragen und weiß nicht konkret, was beachtet werden muss und wo es ggf. Fallstricke geben könnte. Wir sprechen hier auch nur über einen Zeitraum von zwei Monaten.

Geschrieben

Was genau willst du wissen?

  • Ob du ein Anrecht darauf hast? Hast du , wie die normalen "AN" auch.
  • Ob du besondere Dinge beachten muss? Laut kurzer Googlerecherche nein, da gelten die selben Regeln für alle.
  • Ob das Probleme bei der Prüfungszulassung geben kann? Da solltest du deine zuständige IHK befragen.
  • Ob du trotzdem in die BS musst? Wahrscheinlich, aber frag da die Schule.

In welchen LJ bist du denn? Ich würde versuchen die Elternzeit mit den Schulferien soweit möglich abzustimmen, damit da keine "Fehlzeiten" entstehen. Und ggf. auch nicht in den Prüfungszeiträumen für die Abschlussprüfung, falls du mit dran bist.

Geschrieben

Bezüglich Schule ist der erste Monat in den Sommerferien geplant. Ich würde ich auch keine Schultrage verpassen und das wäre mir auch wichtig. Der Zweite Monat wird voraussichtlich im Dezember genommen und dort würde sich das mit der Schule überschneiden. Ich würde dann zwei mal die Woche oder ein mal die Woche freiwillig hingehen. Weißt Du, ob das möglich ist?

Derzeit bin ich im ersten Lehrjahr. Würde ich die zwei Monate hinten dranhängen müssen oder weißt Du, wie das geregelt ist?

Geschrieben

Geht nach BEEG ... die Elternzeit wird aber nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet, Deine Ausbildung verlängert sich ergo.

Problem dürfte werden dass Du damit bis zu 6 Monate länger auf einen Prüfungstermin warten musst, da ja nur halbjährig geprüft wird. Ich würde das sowohl mit dem Betrieb, wie auch der IHK asap ansprechen.

 

Geschrieben

Weshalb sollte 2x 1 Monat Elternzeit Einfluss auf die Zulassung zur Abschlussprüfung haben müssen? Die AusbildungsZEIT verlängert sich nur. Aber die Ausbildung endet ja immer noch mit Bestehen oder Vertragsende, je nachdem was früher eintritt.

Geschrieben

Ich bin jetzt verunsichert. Ich habe soeben eine eMail an die für mich zuständige IHK geschickt. Die zwei Monate würde ich ja, wie gesagt, auch in den Ferien nehmen und den anderen Monat dieses Jahr im Dezember. Hier überlege ich auch die Schultage einfach mitzunehmen und hinzugehen.

Geschrieben

Toll, wie diese Artikel immer nur auf die Mutter eingehen. Es soll auch Väter geben, die Elternzeit nehmen (wollen). Einen davon sollte ich mal wieder rasieren...

Wichtig ist: ElternZEIT kann völlig individuell genommen werden. ElternGELD gibt es nur für volle Lebensmonate ohne Erwerbseinkünfte.

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