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Geschrieben

Moin,

gibt es Betriebe die einen im Zeitraum Ende 2./Anfang 3. Lehrjahr noch übernehmen?

In meinem aktuellen Betrieb läuft leider kaum was so wie es soll und ich spiele schon etwas länger mit dem Gedanken - wollte aber erst die ZP/AP1 mitschreiben und meinen Fokus vom lernen nicht abbringen.

Liebe Grüße 

Geschrieben

Gibt es sicher. Aber was bringt dir die Antwort? Du musst ja auch einen Betrieb in deiner Nähe finden, der dazu bereit ist. Und vermutlich muss auch dein jetziger Ausbildungsbetrieb da in irgendeiner Weise zustimmen (z.B. durch einen Aufhebungsvertrag), denn kündigen ist eigentlich nur vorgesehen, wenn du die Ausbildung abbrechen möchtest, nicht, wenn du sie woanders fortsetzen willst.

Du solltest dich diesbezüglich an deine IHK wenden und um Hilfe bitten. Was Betriebe angeht, die dich übernehmen könnten, kann es auch hilfreich sein, bei Klassenkameraden in der Berufsschule nachzufragen. Während meiner Ausbildung sind damals auch ein paar Klassenkameraden gewechselt (einmal, weil es im Betrieb nicht gepasst hat; einmal, weil in Probezeit gekündigt wurde; und zweimal, weil Betrieb Insolvenz angemeldet hat) und da sind auch ein paar bei den Betrieben von Klassenkameraden untergekommen.

Geschrieben

Ja, das kann man grundsätzlich tun. Ich bin selbst auch kurz vor der ZP erst in einen anderen Betrieb gewechselt.

 

Wie schon oben erwähnt, bedarf es dafür eines Aufhebungsvertrags mit deinem Ausbildungsbetrieb, damit du die Ausbildung im selben Beruf fortführen kannst. Der neue Betrieb muss dann (sofern ihr das einvernehmlich ausgehandelt habt) im Vertrag angeben, dass eine volle Anrechnung der bisherigen Ausbildungszeit auf die Gesamtdauer erfolgt, damit du keinen zeitlichen nachteil hast.

Bei mir war die IHK im Gesamtprozess nicht aktiv zu involvieren. Die hat entsprechend irgendwann eine Aufhebung des Ausbildungsvertrags von Betrieb A schriftlich mitgeteilt bekommen und Betrieb B hat mich dort neu angemeldet.

Dementsprechend bekam ich von der IHK zweimal Post: einmal die Bestätigung über die Auflösung des Ausbildungsverhältnisses und einmal die Bestätigung zur Aufnahme des Ausbildungsverhältnisses mit dem neuen Betrieb.

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