Daniel-Max Geschrieben 12. April 2022 Geschrieben 12. April 2022 Guten Tag. meine Projektdokumentation ist fertig, ich muss sie aber digital unterschreiben, deshalb möchte fragen, darf ich eine handschriftlichen Unterschrift scannen und in sie integrieren? Oder muss ich sie mit PDF-Software unterschreiben, sollte sie in Schwarz oder Blau sein? Ich möchte eine anerkannte Unterschrift gewährleisten. 3 ausgedruckte Kopien der Dokumenation muss ich auch am Tag der Prüfung abgeben, wie ich die 3 Kopien am besten vorbereiten kann? Also mit Umschlag, Büroklammer etc. Darf ich auch in der Prüfung einen Taschenrechner verwenden, mit dem ich zwischen Zahlsystemen umwandeln kann? Vielen Dank! Daniel Max
allesweg Geschrieben 12. April 2022 Geschrieben 12. April 2022 Am 12.4.2022 um 07:50 schrieb Daniel-Max: meine Projektdokumentation ist fertig, ich muss sie aber digital unterschreiben, deshalb möchte fragen, darf ich eine handschriftlichen Unterschrift scannen und in sie integrieren? Oder muss ich sie mit PDF-Software unterschreiben, sollte sie in Schwarz oder Blau sein? Ich möchte eine anerkannte Unterschrift gewährleisten. 3 ausgedruckte Kopien der Dokumenation muss ich auch am Tag der Prüfung abgeben, wie ich die 3 Kopien am besten vorbereiten kann? Also mit Umschlag, Büroklammer etc. Aufklappen Frag das deine zuständige IHK.
Brapchu Geschrieben 12. April 2022 Geschrieben 12. April 2022 Am 12.4.2022 um 07:50 schrieb Daniel-Max: meine Projektdokumentation ist fertig, ich muss sie aber digital unterschreiben, deshalb möchte fragen, darf ich eine handschriftlichen Unterschrift scannen und in sie integrieren? Oder muss ich sie mit PDF-Software unterschreiben, sollte sie in Schwarz oder Blau sein? Ich möchte eine anerkannte Unterschrift gewährleisten. Aufklappen Du Unterschreibst den ausgedruckten Zettel, scannst ihn ein und fügst ihn in deine Dokumentation ein. Am 12.4.2022 um 07:50 schrieb Daniel-Max: 3 ausgedruckte Kopien der Dokumenation muss ich auch am Tag der Prüfung abgeben, wie ich die 3 Kopien am besten vorbereiten kann? Also mit Umschlag, Büroklammer etc. Aufklappen Die 3 ausgedruckten Kopien unbedingt binden lassen... es ist immerhin deine Abschlussdoku. Und auch die "Aufmachung" kann/ wird bewertet. Am 12.4.2022 um 07:50 schrieb Daniel-Max: Darf ich auch in der Prüfung einen Taschenrechner verwenden, mit dem ich zwischen Zahlsystemen umwandeln kann? Aufklappen Solange der nicht programmierbar ist ja.
Gast Interrupt Geschrieben 12. April 2022 Geschrieben 12. April 2022 (bearbeitet) Hallo, Zitat deshalb möchte fragen, darf ich eine handschriftlichen Unterschrift scannen und in sie integrieren? Aufklappen Ja, ist erlaubt. Hab ich auch so gemacht. Zitat Darf ich auch in der Prüfung einen Taschenrechner verwenden, mit dem ich zwischen Zahlsystemen umwandeln kann? Aufklappen Unabhängig ob das erlaubt wäre, würde ich dir dringend raten, dass du dir einfach das Verständnis von Zahlensysteme beibringst. Zum einen weil du dann das Ergebnis ganz einfach überprüfen kannst und außerdem ist die Umrechnung von Zahlensystemen sehr einfach z.B. mit der Direktmethode (Potenzreihe) oder mit dem (modiflizierten) Horner Schema. Damit bist du teilweise schneller und sicherer unterwegs als mit der Umrechungsfunktion des Taschenrechners. 😉 Edit: Achja der Rechenweg dürfte dann auch fehlen, wenn du das mit dem Taschenrechner machst. Bei einem Fehler kann der Prüfer also deine Rechenschritte nicht nachvollziehen. MfG Bearbeitet 12. April 2022 von Interrupt
allesweg Geschrieben 12. April 2022 Geschrieben 12. April 2022 Am 12.4.2022 um 08:06 schrieb Brapchu: Die 3 ausgedruckten Kopien unbedingt binden lassen... Aufklappen diese verallgemeinerte Aussage halte ich für sehr mutig. Ich erinnre mich, dass mind. eine Kammer explizit Schnellhefter gefordert hatte. Und ebenfalls erinnre ich mich daran, dass Schnellhefter bei mind. einer anderen Kammer explizit untersagt waren.
Maniska Geschrieben 12. April 2022 Geschrieben 12. April 2022 Am 12.4.2022 um 08:06 schrieb Brapchu: Die 3 ausgedruckten Kopien unbedingt binden lassen... es ist immerhin deine Abschlussdoku. Und auch die "Aufmachung" kann/ wird bewertet. Aufklappen Also "unbedingt" schon mal nur dann, wenn das die IHK explizit fordert. Je nachdem wollen die Prüfer das Ding auch zerlegen können, was bei "Bindung" schon mal nicht geht, bzw mit großem Aufwand. Ich glaube mich auch zu erinnern dass ein Exemplar ins Archiv kommt. Je nachdem wie das dort organisiert ist (Ordner etc) wäre "gebunden" blöd zu handeln. Frag nach wie du das mitbringen kannst/sollst.
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