Pilboard Geschrieben 12. April 2022 Teilen Geschrieben 12. April 2022 Hallo Zusammen, wie einige Wissen, werde ich den Arbeitgeber wechseln. Ich habe für das ganze Jahr 28 Tage Urlaub, sprich 2,3 Tage pro Monat. Da meine Kündigungsfrist 2 Wochen beträgt, würde ich die letzten 2 April Wochen Urlaub nehmen. Laut meiner Berechnung hätte ich dann mit dem April zusammen 9,33 Tage Urlaub, das würde genau passen. Meine Frage wäre jetzt, kann der Arbeitgeber mir den Urlaub verweigern? Und hab ich bei Kündigung auch wirklich die 9,3 Tage zu Verfügung oder tritt dann ein anderes Gesetzt in Kraft??? Vielen Dank schon mal... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 12. April 2022 Teilen Geschrieben 12. April 2022 vor 3 Minuten schrieb Pilboard: Und hab ich bei Kündigung auch wirklich die 9,3 Tage zu Verfügung oder tritt dann ein anderes Gesetzt in Kraft??? Da musst du vermutlich in deinen Arbeitsvertrag schauen. Es kann gut sein, dass dort steht, dass dir bei 5 Arbeitstagen 20 Tage gesetzlicher Urlaub zustehen + x Tage vertraglichen Zusatzurlaub. Damit hättest du bis Ende April vemutlich nur einen Anspruch von 6,67 Tagen. vor 8 Minuten schrieb Pilboard: Meine Frage wäre jetzt, kann der Arbeitgeber mir den Urlaub verweigern? Ja, der Arbeitgeber kann dir aus wichtigen Gründen den Urlaub verweigern. Dazu zählt z.B. das Einarbeiten eines Nachfolgers oder, dass eine vernünftige Übergabe gemacht werden muss, etc. Dann muss dir der AG allerdings die nicht genommenen Urlaubstage auszahlen. Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung und ich gebe auch keine Gewähr, dass die Aussagen korrekt sind. Du solltest dich im Zweifel immer an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. charmanta und allesweg reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 12. April 2022 Teilen Geschrieben 12. April 2022 Die Ar*chgeigentour wäre es jetzt, den Urlaub zu beantragen und die Kündigung nach der Genehmigung abzugeben. DANN kann der AG fast nichts mehr machen, weil: der Urlaub ist schon genehmigt und so schnell findet man i.d.R. keinen Nachfolger. Plus, der ggf. zu viel gewährte Urlaub ist dann das Problem des AG. maximemelian reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. April 2022 Teilen Geschrieben 12. April 2022 Und für den AN ist zu bedenken, dass es kein Anspruch auf Doppelurlaub gibt. Also würde ich da nicht "sinnlos" mehr Urlaub verballern, als einem zusteht. Ma Lte reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 12. April 2022 Teilen Geschrieben 12. April 2022 Ist das mit der Probezeit im Titel ein Fehler? Wenn nicht, wieso sollte man sich dann überhaupt das ganze hin und her für die paar Kröten antun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maximemelian Geschrieben 12. April 2022 Teilen Geschrieben 12. April 2022 vor 7 Stunden schrieb Maniska: Die Ar*chgeigentour wäre es jetzt, den Urlaub zu beantragen und die Kündigung nach der Genehmigung abzugeben. DANN kann der AG fast nichts mehr machen, weil: der Urlaub ist schon genehmigt und so schnell findet man i.d.R. keinen Nachfolger. Plus, der ggf. zu viel gewährte Urlaub ist dann das Problem des AG. Mit genug bösem Blut lässt sich in der Tat so dem AG ein gewisser Denkzettel verpassen... Aber wir sind ja hier alle lieb. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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