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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich verstehe nicht so ganz ob ich jetzt durch bin mit dem B-Teil oder ob ich eine mündliche Nachprüfung machen muss, wäre nett wenn jemand der sich auskennt mir da helfen könnte.

Um die Präsentation und die Projektdokumentation mach ich mir keine Sorgen, aber hatte nen wirklich schlechten Tag bei der schriftlichen Prüfung.

GA1: 36 Punkte Note 5

GA2: 57 Punkte Note 4

WiSo: 79 Punkte Note 3

Gesamt: 53 Note 4

Muss ich jetzt in GA1 eine mündliche Prüfung ablegen?

Danke schonmal im vorraus.

Geschrieben

Kannst dir jetzt nur aus meiner ersten Ausbildung erzählen ( Gas wasser scheiße ) 
Da war es so das wenn man die Zwischenprüfung aka GA1 unter 50% hatte aber nacher mit GA2 über 50% kam bestanden hat. Weiß jetzt leider nicht ob man das jetzt so dafür übernehmen kann oder nicht

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb loremipsum22333:

Hallo zusammen,

ich verstehe nicht so ganz ob ich jetzt durch bin mit dem B-Teil oder ob ich eine mündliche Nachprüfung machen muss, wäre nett wenn jemand der sich auskennt mir da helfen könnte.

Um die Präsentation und die Projektdokumentation mach ich mir keine Sorgen, aber hatte nen wirklich schlechten Tag bei der schriftlichen Prüfung.

GA1: 36 Punkte Note 5

GA2: 57 Punkte Note 4

WiSo: 79 Punkte Note 3

Gesamt: 53 Note 4

Muss ich jetzt in GA1 eine mündliche Prüfung ablegen?

Danke schonmal im vorraus.

Du solltest bestanden haben. Im Schnitt komme ich auf 53Pkt und ab 50 ist das ja bestanden. 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb bibalesecret:

Du solltest bestanden haben. Im Schnitt komme ich auf 53Pkt und ab 50 ist das ja bestanden. 

Danke für die schnelle Antwort. Ist das denn sicher?

Ich habe nämlich Probleme mit der folgenden Formulierung aus der Handreichung der IHK-Dortmund.

Zitat

Im Rahmen des Prüfungsteils B (schriftliche Abschlussprüfung) haben die beiden Ganzheitlichen
Aufgaben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozial-
kunde“. Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft
und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag
des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten
Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen,
wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

https://www.dortmund.ihk24.de/blueprint/servlet/resource/blob/4945944/881709f4a6a63cd7ecad89d29fa1b929/it-handreichungen-stand-maerz-2020-data.pdf Seite 15

Ich finde diese Formulierung gelinde gesagt so dermaßen Beschissen, dass ich mir jetzt immernoch nicht sicher bin ob ich den GA1 Teil in der mündlichen Nachprüfung nachholen muss oder nicht.

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb loremipsum22333:

Danke für die schnelle Antwort. Ist das denn sicher?

Ich habe nämlich Probleme mit der folgenden Formulierung aus der Handreichung der IHK-Dortmund.

https://www.dortmund.ihk24.de/blueprint/servlet/resource/blob/4945944/881709f4a6a63cd7ecad89d29fa1b929/it-handreichungen-stand-maerz-2020-data.pdf Seite 15

Ich finde diese Formulierung gelinde gesagt so dermaßen Beschissen, dass ich mir jetzt immernoch nicht sicher bin ob ich den GA1 Teil in der mündlichen Nachprüfung nachholen muss oder nicht.

Du hast erst nicht bestanden wenn ein Teil unter 30 Pkt kommt oder du insgesamt unter 50 Pkt kommst. Keine Sorge, du hast bestanden ;).

 

GA1 und GA2 werden halt doppelt gewichtet. Beide Teile mit jeweils 40% und WiSo mit 20%.

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