Christian_777 Geschrieben 31. Mai 2022 Teilen Geschrieben 31. Mai 2022 Schönen guten Tag Zusammen, Ich konnte leider keinen Post zu dem Thema finden, evtl. kann mir hier einer weiterhelfen. Nun zu meinem Problem: Am 27.05.2022 wurden die Ergebnisse der Schriftlichen Abschlussprüfung veröffentlicht GA1: 75 Punkte, GA2: 41 Punkte und WISO: 48 Punkte. Laut dem Notenrechner von Caseborn: http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html habe ich die Prüfung trotz zwei fünfen bestanden mit 56 Punkten. Nun habe ich heute von der IHK ein Formular zur Anmeldung an der mündlichen Nachprüfung erhalten. Ich habe bereits bei der IHK nachgefragt und die teilten mir mit das man mit zwei fünfen in die mündlichen Nachprüfung muss. Hier wäre dann noch der Auszug aus der Berufsverordnung: http://www.caesborn.de/pruefungspage/infoFuenf.html Kann mir hier jemand helfen? Ich weiß gerade nicht weiter. Vielen Dank. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jschubert Geschrieben 31. Mai 2022 Teilen Geschrieben 31. Mai 2022 Wobei weiterhelfen? Du musst halt eine mündliche Nachprüfung ablegen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 31. Mai 2022 Teilen Geschrieben 31. Mai 2022 vor 24 Minuten schrieb Christian_777: Kann mir hier jemand helfen? Ich weiß gerade nicht weiter. Nach der Neuordnung musst du mit 2x5 in die mündliche Nachprüfung selbst wenn du über 50 Punkte gesamt kommst. Das war vorher nicht so. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 31. Mai 2022 Teilen Geschrieben 31. Mai 2022 reden wir über die alte oder die neue Prüfungsordnung ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian_777 Geschrieben 31. Mai 2022 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2022 Über die alte, ich habe meine Ausbildung im Jahr 2019 angefangen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 31. Mai 2022 Teilen Geschrieben 31. Mai 2022 da hab ich keine PO mehr vorliegen. Aber in der Regel machen die IHKs bei sowas keine Fehler, da Formalien exakt deren Steckenpferd sind Halte Dich an den Antrag zur MEP. Richtig toll sind die Noten ja wirklich nicht ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian_777 Geschrieben 31. Mai 2022 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2022 Ja, das mit den Noten stimmt schon, aber wenn die Nachprüfung laut alter PO nicht sein muss, da ich die Mindestpunktzahl erreicht habe frage ich mich dennoch, warum ich die machen muss/sollte, obwohl meine Ausbildung noch zu der alten PO und nicht zu der neuen gehört… Sollte ich dann z.B. die MEP verhauen, obwohl ich die eigentlich nicht machen müsste, wäre das auch blöd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xyfi Geschrieben 31. Mai 2022 Teilen Geschrieben 31. Mai 2022 Zitat Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das ist ein Auszug aus der alten PO IHK Köln, verstehe ich so, dass zwei 5en = Nachprüfung bedeuten, eine 5 wäre okay. Korrigiert mich gerne wenn ihr es anders versteht! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BurningBeard Geschrieben 31. Mai 2022 Teilen Geschrieben 31. Mai 2022 Moin, zum einen ist es sicherlich so, dass die IHK dir das nicht ohne Grund schicken wird und so wie charmanta schon gesagt hat diese Dinge aus dem FF können wird. Zum anderen habe ich hier einen entsprechenden Auszug, in diesem Fall von der IHK Pfalz https://www.ihk.de/pfalz/produktmarken/ausbildung/zwischen-und-abschlusspruefungen/pruefungen-a-z/fachinformatiker-1280282 Dort ist sowohl der Abschnitt drin, der hier auch schon mehrfach zitiert wurde, aber davor auch noch folgendes: Zitat Bestehensregeln Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Für mich ließt sich das so, als wäre die Prüfung grundsätzlich nicht bestanden, wenn man in einem der Teil A, oder in einem der Teil B ein mangelhaft (oder schlechter) bekommt. Dann aber wiederum (jetzt kommt der schon oft zitierte Part), wenn man nicht in mehr als zwei Parts aus Teil B mangelhaft (oder schlechter) bekommen hat, dies wiederum mit einer mündlichen Ergänzungsprüfung ausbessern kann. Nagel mich aber nicht drauf fest, so tief stecke ich da auch nicht im Thema. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast D-eath Geschrieben 1. Juni 2022 Teilen Geschrieben 1. Juni 2022 vor 20 Stunden schrieb Xyfi: Das ist ein Auszug aus der alten PO IHK Köln, verstehe ich so, dass zwei 5en = Nachprüfung bedeuten, eine 5 wäre okay. Korrigiert mich gerne wenn ihr es anders versteht! Ich sehe das genauso. Ich weiß auch nicht, wo das Problem mit der Nachprüfung ist. Ja, ist zusätzlicher Aufwand, aber entweder vergeigt man es oder hat die Chance, sich noch mal zu beweisen. Muss man ja nicht gegen ankämpfen, wenn man schon zwei Fünfen von drei möglichen hat. Ich würde so eine Chance eh wahr nehmen, Bestehen hin oder her, kann ja in so einem Fall nicht schaden, das vorhandene Wissen noch mal aufzubessern, wenn man schon solche Defizite hat. Einfach machen und zwar gut und nicht wegen der 15 Minuten-Prüfung ärgern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xyfi Geschrieben 1. Juni 2022 Teilen Geschrieben 1. Juni 2022 vor 29 Minuten schrieb D-eath: Ich sehe das genauso. Ich weiß auch nicht, wo das Problem mit der Nachprüfung ist. Ja, ist zusätzlicher Aufwand, aber entweder vergeigt man es oder hat die Chance, sich noch mal zu beweisen. Muss man ja nicht gegen ankämpfen, wenn man schon zwei Fünfen von drei möglichen hat. Ich würde so eine Chance eh wahr nehmen, Bestehen hin oder her, kann ja in so einem Fall nicht schaden, das vorhandene Wissen noch mal aufzubessern, wenn man schon solche Defizite hat. Einfach machen und zwar gut und nicht wegen der 15 Minuten-Prüfung ärgern. Sehe ich genauso, es sind auch "nur" 15 Minuten und wenn man dem Prüfer zeigt, dass man was getan hat und es auch will, sind sie bestimmt sehr gewillt, die mangelhaft zu einer ausreichend zu wandeln. Alles Gute! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian_777 Geschrieben 30. Juni 2022 Autor Teilen Geschrieben 30. Juni 2022 Threat kann geschlossen werden die Prüfung wurde OHNE Nachprüfung abgeschlossen.. IHK hat sich wohl doch mal vertan 😄 MrChlorophil reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 30. Juni 2022 Teilen Geschrieben 30. Juni 2022 okidoki Danke für die Info. Ich mach den Deckel drauf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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