Zum Inhalt springen

Nach nichtbestandener schriftlicher Prüfung und einem Krankheitsfall bei der Mündlichen Prüfung 1 Jahres Verlängerung legitim? Ja oder Nein?


Zephyr_F2

Empfohlene Beiträge

Guten Tag, ich habe meine Ausbildung als Informatik Kaufmann 2019 angefangen. Nun waren im Mai 2022 die schriftlichen Prüfungen. GA2 und WiSo habe ich bestanden, GA1 leider nicht (23% / Note 6). Nun war diese Woche meine Mündliche Prüfung (Projektpräsentation und Dokumentation), da ich leider seit 2 Wochen krank bin musste ich diese absagen. Denn wenn man krank ist sollte man im Bett liegen. 
 

Nun zu meiner eigentlich Frage:

Heute bekam ich die Meldung von der IHK das ich um 12 Monate verlängern müsste wenn ich meine Krankmeldung/mein Attest nicht zurückziehe.
D.h. Januar 2023 Mündliche Prüfung & Mai 2023 schriftliche Nachprüfung von GA1.

hier nun ein Auszug aus der E-Mail:

„Wenn Sie bei dem Attest bleiben, haben Sie einen unterbrochenen Prüfungsverlauf, d. h. Sie holen den versäumten Teil im Januar 2023 nach, um Ihnen dann mitzuteilen, dass Sie durchgefallen sind (aufgrund Ihrer Ergebnisse im schriftlichen Bereich kann auch keine Ergänzungsprüfung daran was ändern!). 
Wenn Sie aber sagen, Sie ziehen das Attest zurück, dann bekommen Sie für den Bereich Präsentation/Fachgespräch 0 Punkte, sind dann durchgefallen und können dann im Winter 2022 in die 1. Wiederholungsprüfung gehen.“

Ist eine 12 Monate Verlängerung in diesem Fall legitim? 
 

LG

Bearbeitet von Zephyr_F2
Fehlerhafte Überschrift + Zusatzerklärungen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Zephyr_F2 änderte den Titel in Nach nichtbestandener schriftlicher Prüfung und einem Krankheitsfall bei der Mündlichen Prüfung 1 Jahres Verlängerung legitim? Ja oder Nein?
vor 1 Minute schrieb charmanta:

wobei das mit ziemlicher Sicherheit ein IHK Jurist bereits mit angesehen hat ;)

So wie sich das liest bist Du aber ( wenn Du es schaffst ) so oder so Januar 2023 fertig. Die 12 Monate wären also nur proforma ?

Leider nicht. Die schriftliche (GA1) müsste dann im Mai 2023 wiederholt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Zephyr_F2:

Leider nicht. Die schriftliche (GA1) müsste dann im Mai 2023 wiederholt werden.

 

vor 5 Minuten schrieb charmanta:

wobei das mit ziemlicher Sicherheit ein IHK Jurist bereits mit angesehen hat ;)

So wie sich das liest bist Du aber ( wenn Du es schaffst ) so oder so Januar 2023 fertig. Die 12 Monate wären also nur proforma ?

Begründung der IHK:

„Mündliche Prüfung muss vor der Schriftlichen Nachprüfung stattfinden“

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was muss denn wiederholt werden? "Nur" GA1 und Präsentation/Fachgespräch?

Und aufgrund welcher Rechtsnorm soll bei einer Nachholprüfung diese Reihenfolge gelten?

 

 

Was sagt denn der Ausbildungsbetrieb? Der hätte dich ja auch all diese Monate länger an der Backe...

Bearbeitet von allesweg
Ausbildungsbetrieb
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb allesweg:

Was muss denn wiederholt werden? "Nur" GA1 und Präsentation/Fachgespräch?

Und aufgrund welcher Rechtsnorm soll bei einer Nachholprüfung diese Reihenfolge gelten?

 

 

Was sagt denn der Ausbildungsbetrieb? Der hätte dich ja auch all diese Monate länger an der Backe...

Ich würde auch gerne wissen nach welcher Rechtsnorm das so entschieden wird. Ich weiß nicht was mein Betrieb dazu sagt, er wurde zwar schon informiert hatte aber dazu bislang kein Kommentar dazu abgegeben.

 

Wie oben schon genannt:

Januar 2023 Mündliche Prüfung (erster Versuch da durch Krankheitsfall entschuldigt)

Mai 2023 schriftliche Nachprüfung von GA1


LG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb Zephyr_F2:

Begründung der IHK:

„Mündliche Prüfung muss vor der Schriftlichen Nachprüfung stattfinden“

Und dann wird die schriftliche Nachprüfung nicht bestanden und man hätte sich die mündliche direkt sparen können. Was ein Blödsinn... Würde mir auch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht(?) dazu holen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb charmanta:

mit dem Fachgespräch und der Präsi ist zusammen mit der Doku EIN Prüfungsteil abgeschlossen und benotet. Kommt der auf 50+ Punkte so ist die schriftliche neue Prüfung der einzige zu wiederholende Part.

Da wird schon ein Schuh draus ;)

Das schon, aber warum dann im Mai 2023 erst die schriftliche Prüfung und nicht einfach eine Winterprüfung und Fachgespräch, Präsi und Doku direkt hinterher???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich vermute:

Weil wir in Deutschland sind und für jede Prüfung ein eigener Antrag und auch eigenes Ergebnis festgestellt werden muss.

Der PA kann nicht zwei unterschiedliche Prüfungen an EINEM Tag abnehmen da er für jede Prüfung gesondert einberufen werden muss. Wir reden hier über einen Verwaltungsakt ...

 

Die IHK müsste mich zeitglich für die Winter- UND die Sommerprüfung buchen :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb charmanta:

ich vermute:

Weil wir in Deutschland sind und für jede Prüfung ein eigener Antrag und auch eigenes Ergebnis festgestellt werden muss.

Der PA kann nicht zwei unterschiedliche Prüfungen an EINEM Tag abnehmen da er für jede Prüfung gesondert einberufen werden muss. Wir reden hier über einen Verwaltungsakt ...

Deutschland verwaltet sich zu Tode...

Ich sehe den Grund nicht warum ein Azubi ein Jahr lang länger machen soll nur weil es die IHK nicht hinbekommt eine Ersatzprüfung zu organisieren. Der Themenersteller ist entschuldigt krank, alleine die Aussage man soll die Krankmeldung zurückziehen ist doch Murks.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also gehen wir mal davon aus, dass ist alles korrekt was deine IHK da schreibt, dann würde ich an deiner Stelle das Attest zurückziehen und die Prüfung im Winter machen. Sonst verlierst ja ein halbes Jahr für nix. Und der Fehlversuch wäre mir da auch egal ... denn 3 Versuche sollte man eh nicht brauchen, sonst ist man falsch in dem Beruf. Also nicht lang rummachen - aufstehen, Krone richten, weitergehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb bigvic:

Also gehen wir mal davon aus, dass ist alles korrekt was deine IHK da schreibt, dann würde ich an deiner Stelle das Attest zurückziehen und die Prüfung im Winter machen. Sonst verlierst ja ein halbes Jahr für nix. Und der Fehlversuch wäre mir da auch egal ... denn 3 Versuche sollte man eh nicht brauchen, sonst ist man falsch in dem Beruf. Also nicht lang rummachen - aufstehen, Krone richten, weitergehen.

Man will aber auch irgendwann Mal sein Gesellengehalt haben. Das geht dir ja dann auch ein halbes Jahr länger flöten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb noxxile:

Man will aber auch irgendwann Mal sein Gesellengehalt haben. Das geht dir ja dann auch ein halbes Jahr länger flöten.

Offtopic aber: Wenn das so ist hätte der Azubi besser lernen müssen. Fisch->kopf->stinken... das die IHK das natürlich Verwaltungstechnisch kaputt verwaltet ist im Endeffekt Pech.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb charmanta:

Der PA kann nicht zwei unterschiedliche Prüfungen an EINEM Tag abnehmen da er für jede Prüfung gesondert einberufen werden muss. Wir reden hier über einen Verwaltungsakt ...

Was frage ich überhaupt? Ich sollte doch den Verwaltungsaufwand dahinter kennen.... 

Wenn du dein Attest zurückziehst darfst du also im Winter 22 in die 1.Wiederholungsprüfung rein. Und was ist dann mit der mündlichen? Wann soll die sein? Im Mai???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb DoctorB:

Was frage ich überhaupt? Ich sollte doch den Verwaltungsaufwand dahinter kennen.... 

Wenn du dein Attest zurückziehst darfst du also im Winter 22 in die 1.Wiederholungsprüfung rein. Und was ist dann mit der mündlichen? Wann soll die sein? Im Mai???

Folgendes:

wenn ich mein Attest zurückziehe gilt mein erster Prüfungsversuch als nicht bestanden. Das bedeutet ich hätte im November eine komplette neue schriftliche Prüfung und müsste ein neues Projekt erstellen bzw. Beantragen etc pp.

Außerdem:

mein Betrieb hat sich bei mir gemeldet und findet das beide „Lösungen“ sehr bescheiden sind. Aber es meine persönliche Entscheidung sei welche ich nun nehmen „möchte“.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich empfehle hier tatsächlich ausnahmsweise den Gang zum Anwalt. Dich über 1 Jahr hinzuhalten mit der Begründung von oben halte ich schon für sehr fragwürdig. 

Eine mündliche/praktische Prüfung kann die IHK innerhalb kürzester Zeit einberufen, sofern sich 3 Prüfer finden und sie willens dazu ist. 

Edit: Hier liegt ja eine gewaltige Benachteiligung aufgrund von Krankheit vor. Gefallen lassen würde ich mir das nicht bzw. zumindest juristisch prüfen lassen. 

Bearbeitet von skylake
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb skylake:

Eine mündliche/praktische Prüfung kann die IHK innerhalb kürzester Zeit einberufen, sofern sich 3 Prüfer finden und sie willens dazu ist. 

ich weiss auch von unserem PA dass wir das machen würden ;)

Aus welchem Bundesland kommt denn die TE ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...