Zephyr_F2 Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 (bearbeitet) Guten Tag, ich habe meine Ausbildung als Informatik Kaufmann 2019 angefangen. Nun waren im Mai 2022 die schriftlichen Prüfungen. GA2 und WiSo habe ich bestanden, GA1 leider nicht (23% / Note 6). Nun war diese Woche meine Mündliche Prüfung (Projektpräsentation und Dokumentation), da ich leider seit 2 Wochen krank bin musste ich diese absagen. Denn wenn man krank ist sollte man im Bett liegen. Nun zu meiner eigentlich Frage: Heute bekam ich die Meldung von der IHK das ich um 12 Monate verlängern müsste wenn ich meine Krankmeldung/mein Attest nicht zurückziehe. D.h. Januar 2023 Mündliche Prüfung & Mai 2023 schriftliche Nachprüfung von GA1. hier nun ein Auszug aus der E-Mail: „Wenn Sie bei dem Attest bleiben, haben Sie einen unterbrochenen Prüfungsverlauf, d. h. Sie holen den versäumten Teil im Januar 2023 nach, um Ihnen dann mitzuteilen, dass Sie durchgefallen sind (aufgrund Ihrer Ergebnisse im schriftlichen Bereich kann auch keine Ergänzungsprüfung daran was ändern!). Wenn Sie aber sagen, Sie ziehen das Attest zurück, dann bekommen Sie für den Bereich Präsentation/Fachgespräch 0 Punkte, sind dann durchgefallen und können dann im Winter 2022 in die 1. Wiederholungsprüfung gehen.“ Ist eine 12 Monate Verlängerung in diesem Fall legitim? LG Bearbeitet 22. Juni 2022 von Zephyr_F2 Fehlerhafte Überschrift + Zusatzerklärungen Zitieren
charmanta Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 wobei das mit ziemlicher Sicherheit ein IHK Jurist bereits mit angesehen hat So wie sich das liest bist Du aber ( wenn Du es schaffst ) so oder so Januar 2023 fertig. Die 12 Monate wären also nur proforma ? Zitieren
Zephyr_F2 Geschrieben 22. Juni 2022 Autor Geschrieben 22. Juni 2022 vor 1 Minute schrieb charmanta: wobei das mit ziemlicher Sicherheit ein IHK Jurist bereits mit angesehen hat So wie sich das liest bist Du aber ( wenn Du es schaffst ) so oder so Januar 2023 fertig. Die 12 Monate wären also nur proforma ? Leider nicht. Die schriftliche (GA1) müsste dann im Mai 2023 wiederholt werden. Zitieren
Zephyr_F2 Geschrieben 22. Juni 2022 Autor Geschrieben 22. Juni 2022 vor 3 Minuten schrieb Zephyr_F2: Leider nicht. Die schriftliche (GA1) müsste dann im Mai 2023 wiederholt werden. vor 5 Minuten schrieb charmanta: wobei das mit ziemlicher Sicherheit ein IHK Jurist bereits mit angesehen hat So wie sich das liest bist Du aber ( wenn Du es schaffst ) so oder so Januar 2023 fertig. Die 12 Monate wären also nur proforma ? Begründung der IHK: „Mündliche Prüfung muss vor der Schriftlichen Nachprüfung stattfinden“ Zitieren
allesweg Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 (bearbeitet) Was muss denn wiederholt werden? "Nur" GA1 und Präsentation/Fachgespräch? Und aufgrund welcher Rechtsnorm soll bei einer Nachholprüfung diese Reihenfolge gelten? Was sagt denn der Ausbildungsbetrieb? Der hätte dich ja auch all diese Monate länger an der Backe... Bearbeitet 22. Juni 2022 von allesweg Ausbildungsbetrieb Zitieren
Zephyr_F2 Geschrieben 22. Juni 2022 Autor Geschrieben 22. Juni 2022 vor 2 Minuten schrieb allesweg: Was muss denn wiederholt werden? "Nur" GA1 und Präsentation/Fachgespräch? Und aufgrund welcher Rechtsnorm soll bei einer Nachholprüfung diese Reihenfolge gelten? Was sagt denn der Ausbildungsbetrieb? Der hätte dich ja auch all diese Monate länger an der Backe... Ich würde auch gerne wissen nach welcher Rechtsnorm das so entschieden wird. Ich weiß nicht was mein Betrieb dazu sagt, er wurde zwar schon informiert hatte aber dazu bislang kein Kommentar dazu abgegeben. Wie oben schon genannt: Januar 2023 Mündliche Prüfung (erster Versuch da durch Krankheitsfall entschuldigt) Mai 2023 schriftliche Nachprüfung von GA1 LG Zitieren
DoctorB Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 vor 12 Minuten schrieb Zephyr_F2: Begründung der IHK: „Mündliche Prüfung muss vor der Schriftlichen Nachprüfung stattfinden“ Und dann wird die schriftliche Nachprüfung nicht bestanden und man hätte sich die mündliche direkt sparen können. Was ein Blödsinn... Würde mir auch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht(?) dazu holen... 0x00 und allesweg reagierten darauf 2 Zitieren
charmanta Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 mit dem Fachgespräch und der Präsi ist zusammen mit der Doku EIN Prüfungsteil abgeschlossen und benotet. Kommt der auf 50+ Punkte so ist die schriftliche neue Prüfung der einzige zu wiederholende Part. Da wird schon ein Schuh draus Zitieren
t0pi Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 Gibt es keine schriftliche Winterprüfung mehr? wieso nicht mit den Prüflingen zusammen setzen? (ausser das Attest sagt: Du bist bis Januar krank....) DoctorB und allesweg reagierten darauf 2 Zitieren
DoctorB Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 vor 2 Minuten schrieb charmanta: mit dem Fachgespräch und der Präsi ist zusammen mit der Doku EIN Prüfungsteil abgeschlossen und benotet. Kommt der auf 50+ Punkte so ist die schriftliche neue Prüfung der einzige zu wiederholende Part. Da wird schon ein Schuh draus Das schon, aber warum dann im Mai 2023 erst die schriftliche Prüfung und nicht einfach eine Winterprüfung und Fachgespräch, Präsi und Doku direkt hinterher??? Zitieren
charmanta Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 ich vermute: Weil wir in Deutschland sind und für jede Prüfung ein eigener Antrag und auch eigenes Ergebnis festgestellt werden muss. Der PA kann nicht zwei unterschiedliche Prüfungen an EINEM Tag abnehmen da er für jede Prüfung gesondert einberufen werden muss. Wir reden hier über einen Verwaltungsakt ... Die IHK müsste mich zeitglich für die Winter- UND die Sommerprüfung buchen DoctorB reagierte darauf 1 Zitieren
noxxile Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 Gerade eben schrieb charmanta: ich vermute: Weil wir in Deutschland sind und für jede Prüfung ein eigener Antrag und auch eigenes Ergebnis festgestellt werden muss. Der PA kann nicht zwei unterschiedliche Prüfungen an EINEM Tag abnehmen da er für jede Prüfung gesondert einberufen werden muss. Wir reden hier über einen Verwaltungsakt ... Deutschland verwaltet sich zu Tode... Ich sehe den Grund nicht warum ein Azubi ein Jahr lang länger machen soll nur weil es die IHK nicht hinbekommt eine Ersatzprüfung zu organisieren. Der Themenersteller ist entschuldigt krank, alleine die Aussage man soll die Krankmeldung zurückziehen ist doch Murks. Zitieren
bigvic Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 Also gehen wir mal davon aus, dass ist alles korrekt was deine IHK da schreibt, dann würde ich an deiner Stelle das Attest zurückziehen und die Prüfung im Winter machen. Sonst verlierst ja ein halbes Jahr für nix. Und der Fehlversuch wäre mir da auch egal ... denn 3 Versuche sollte man eh nicht brauchen, sonst ist man falsch in dem Beruf. Also nicht lang rummachen - aufstehen, Krone richten, weitergehen. Zitieren
charmanta Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 Beamtentum hat mit Logik nicht zwingend was zu tun ... Merke ich seit Jahren an soo vielen Stellen DoctorB reagierte darauf 1 Zitieren
noxxile Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 vor 3 Minuten schrieb bigvic: Also gehen wir mal davon aus, dass ist alles korrekt was deine IHK da schreibt, dann würde ich an deiner Stelle das Attest zurückziehen und die Prüfung im Winter machen. Sonst verlierst ja ein halbes Jahr für nix. Und der Fehlversuch wäre mir da auch egal ... denn 3 Versuche sollte man eh nicht brauchen, sonst ist man falsch in dem Beruf. Also nicht lang rummachen - aufstehen, Krone richten, weitergehen. Man will aber auch irgendwann Mal sein Gesellengehalt haben. Das geht dir ja dann auch ein halbes Jahr länger flöten. Zitieren
charmanta Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 DAS interessiert den Verwaltungsakt nach meiner Erfahrung eher nicht ... enis45 reagierte darauf 1 Zitieren
t0pi Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 vor 1 Minute schrieb noxxile: Man will aber auch irgendwann Mal sein Gesellengehalt haben. Das geht dir ja dann auch ein halbes Jahr länger flöten. Offtopic aber: Wenn das so ist hätte der Azubi besser lernen müssen. Fisch->kopf->stinken... das die IHK das natürlich Verwaltungstechnisch kaputt verwaltet ist im Endeffekt Pech. Zitieren
DoctorB Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 vor 12 Minuten schrieb charmanta: Der PA kann nicht zwei unterschiedliche Prüfungen an EINEM Tag abnehmen da er für jede Prüfung gesondert einberufen werden muss. Wir reden hier über einen Verwaltungsakt ... Was frage ich überhaupt? Ich sollte doch den Verwaltungsaufwand dahinter kennen.... Wenn du dein Attest zurückziehst darfst du also im Winter 22 in die 1.Wiederholungsprüfung rein. Und was ist dann mit der mündlichen? Wann soll die sein? Im Mai??? Zitieren
noxxile Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 Wenn man bei der Abiturprüfung krank ist, dann bekommt man in kurzer Zeit einen neuen Termin, aber die IHK bekommt es nicht gebacken den Prüfling einfach irgendwo mit rein zu quetschen. Traurig ist das doch. Zitieren
Zephyr_F2 Geschrieben 22. Juni 2022 Autor Geschrieben 22. Juni 2022 vor 19 Minuten schrieb DoctorB: Was frage ich überhaupt? Ich sollte doch den Verwaltungsaufwand dahinter kennen.... Wenn du dein Attest zurückziehst darfst du also im Winter 22 in die 1.Wiederholungsprüfung rein. Und was ist dann mit der mündlichen? Wann soll die sein? Im Mai??? Folgendes: wenn ich mein Attest zurückziehe gilt mein erster Prüfungsversuch als nicht bestanden. Das bedeutet ich hätte im November eine komplette neue schriftliche Prüfung und müsste ein neues Projekt erstellen bzw. Beantragen etc pp. Außerdem: mein Betrieb hat sich bei mir gemeldet und findet das beide „Lösungen“ sehr bescheiden sind. Aber es meine persönliche Entscheidung sei welche ich nun nehmen „möchte“. Zitieren
skylake Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 (bearbeitet) Ich empfehle hier tatsächlich ausnahmsweise den Gang zum Anwalt. Dich über 1 Jahr hinzuhalten mit der Begründung von oben halte ich schon für sehr fragwürdig. Eine mündliche/praktische Prüfung kann die IHK innerhalb kürzester Zeit einberufen, sofern sich 3 Prüfer finden und sie willens dazu ist. Edit: Hier liegt ja eine gewaltige Benachteiligung aufgrund von Krankheit vor. Gefallen lassen würde ich mir das nicht bzw. zumindest juristisch prüfen lassen. Bearbeitet 22. Juni 2022 von skylake Zephyr_F2, charmanta und 0x00 reagierten darauf 3 Zitieren
DoctorB Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 Also kommst du nicht drum herum.... ich würde wahrscheinlich das Attest nicht zurückziehen. Zitieren
charmanta Geschrieben 22. Juni 2022 Geschrieben 22. Juni 2022 vor 5 Minuten schrieb skylake: Eine mündliche/praktische Prüfung kann die IHK innerhalb kürzester Zeit einberufen, sofern sich 3 Prüfer finden und sie willens dazu ist. ich weiss auch von unserem PA dass wir das machen würden Aus welchem Bundesland kommt denn die TE ? Zitieren
Zephyr_F2 Geschrieben 22. Juni 2022 Autor Geschrieben 22. Juni 2022 vor 7 Minuten schrieb charmanta: ich weiss auch von unserem PA dass wir das machen würden Aus welchem Bundesland kommt denn die TE ? Ich komme aus dem Bundesland Hessen. Zitieren
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