Zum Inhalt springen

Nach nichtbestandener schriftlicher Prüfung und einem Krankheitsfall bei der Mündlichen Prüfung 1 Jahres Verlängerung legitim? Ja oder Nein?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Zephyr_F2:

Ich komme aus dem Bundesland Hessen.

Dann kann ich dir ganz sicher sagen, dass die IHK praktische Prüfungen auch mal außer der Reihe einberufen könnte. 
Daher zieht für mich das Reihenfolgenargument der IHK nicht. 

Du musst dir also überlegen was günstiger kommt. 100-200€ für ein böses Anwaltsschreiben in der Hoffnung, dass die IHK etwas ermöglicht oder 6 Monate unberechtigt weiter Azubine sein müssen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb noxxile:

Man will aber auch irgendwann Mal sein Gesellengehalt haben. Das geht dir ja dann auch ein halbes Jahr länger flöten.

Eben, daher würde ich die Variante wählen das Attest zurückzuziehen und in einem halben Jahr ran an die Bulletten und nicht noch ein Jahr warten.

Auch wenn sich das alles unfair anhört denke ich kostet der Rechtsweg nur Nerven, Zeit, Geld und wohlgesonnene Prüfer (welche ein Wackelkandidat braucht). Von daher würde ich mich damit echt nicht aufhalten, sondern mich auf die Prüfung im Winter konzentrieren, so dass man den Schein im Winter hat.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb bigvic:

Eben, daher würde ich die Variante wählen das Attest zurückzuziehen und in einem halben Jahr ran an die Bulletten und nicht noch ein Jahr warten.

Auch wenn sich das alles unfair anhört denke ich kostet der Rechtsweg nur Nerven, Zeit, Geld und wohlgesonnene Prüfer (welche ein Wackelkandidat braucht). Von daher würde ich mich damit echt nicht aufhalten, sondern mich auf die Prüfung im Winter konzentrieren, so dass man den Schein im Winter hat.

Es tut mir leid aber diese Antwort ist nicht hilfreich. Es geht hierbei ja auch ums Prinzip. Es ist, finde ich, für jeden Azubi der in der selben Situation ist eine ganz klare Benachteiligung. 
 

Verdi möchte mich bis morgen Abend kontaktieren, um den Fall mit mir durchzugehen. Mein Betrieb wird mich morgen ebenfalls kontaktieren um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Weder ich, die Gewerkschaft und mein Betrieb sehen es ein, einen Prüfungsversuch zu verschwenden.

 

LG

Geschrieben

Es ergibt für mich technisch gesehen keinen Sinn warum du nicht die schriftliche Prüfung im November 2022 schreiben und dann die Präsentation im Januar 2023 halten dürftest.

Die Leute die regulär im Winter schreiben dürfen das doch auch irgendwie.

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Zephyr_F2:

Es tut mir leid aber diese Antwort ist nicht hilfreich. Es geht hierbei ja auch ums Prinzip. Es ist, finde ich, für jeden Azubi der in der selben Situation ist eine ganz klare Benachteiligung. 
 

Verdi möchte mich bis morgen Abend kontaktieren, um den Fall mit mir durchzugehen. Mein Betrieb wird mich morgen ebenfalls kontaktieren um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Weder ich, die Gewerkschaft und mein Betrieb sehen es ein, einen Prüfungsversuch zu verschwenden.

 

LG

Dann wünsche ich dir viel Erfolg beim Kampf um Gerechtigkeit. Mir wäre es das persönlich in deinem konkreten und speziellen Fall nicht Wert aus den genannten Gründen. Lass dich einfach von dem Geplänkel nicht von dem Fokus ablenken, dass du dich auf eine Fachprüfung vorbereiten musst.

 

@Brapchu

Genau das schlägt die IHK ja vor

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Brapchu:

Ne so wie ich das verstehe wäre die mündliche im Januar 2023 und die schriftliche im Mai 2023

Nur, wenn sie das Attest aufrecht erhält, daher der Vorschlag der IHK ein Fehlversuch in Kauf zu nehmen und dafür regulär die Winterprüfung zu machen. So lese ich das. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb bigvic:

Nur, wenn sie das Attest aufrecht erhält, daher der Vorschlag der IHK ein Fehlversuch in Kauf zu nehmen und dafür regulär die Winterprüfung zu machen. So lese ich das. 

Entweder ein Jahr verlängern (Attest beibehalten) aber dafür kein neues Projekt ausdenken und keine neue Doku schreiben.

Oder ein halbes Jahr verlängern (Attest zurückziehen) und ein neues Projekt beantragen, neue Doku schreiben, etc. Außerdem somit den ersten Fehlversuch für die mündliche Prüfung in Kauf nehmen, weil das fehlen unentschuldigt ist.

Geschrieben

Genau, wäre für mich klar was ich machen würde.

Aber viel spannender ist natürlich was beim Einspruch rauskommt und wie dann die Prüfungen letztendlich laufen. Denn nur das zählt am Ende.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb charmanta:

bitte schreib mal wie es weiter geht ? Interessiert mich und vermutlich auch die anderen Mitleser

Ab morgen weiß ich mehr 🙃

Aber schon mal vielen Dank an alle die mir hier geantwortet und geholfen haben!! 😊

Geschrieben
Am 22.6.2022 um 17:00 schrieb charmanta:

bitte schreib mal wie es weiter geht ? Interessiert mich und vermutlich auch die anderen Mitleser

 

Am 22.6.2022 um 16:13 schrieb skylake:

Dann kann ich dir ganz sicher sagen, dass die IHK praktische Prüfungen auch mal außer der Reihe einberufen könnte. 
Daher zieht für mich das Reihenfolgenargument der IHK nicht. 

Du musst dir also überlegen was günstiger kommt. 100-200€ für ein böses Anwaltsschreiben in der Hoffnung, dass die IHK etwas ermöglicht oder 6 Monate unberechtigt weiter Azubine sein müssen.

Stand heute:

ver.di hat sich bei mir gemeldet, ich bekomme rechtlichen Beistand. Aktuell wird der Fall von einem Fachanwalt bei der ver.di geprüft.

Wenn ich etwas neues weiß, gebe ich Bescheid.

 

LG

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

kleines Update aus meiner Praxis: bei uns war ein Prüfling letzte Woche noch C-positiv. Auf seinen Antrag hin gibts kommende Woche einen Prüfungstermin nur für ihn. Finde ich gut ( und habe mich zur Prüfung bereit erklärt )

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe in den sauren Apfel gebissen und ein neues Projekt gemacht und den ersten Teil (GA1) wiederholt.

Auf beides 74 Punkte bekommen und direkt nach der Beendigung der Ausbildung den Betrieb gewechselt. Vielen Dank für euren Beistand.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...