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Nach nichtbestandener schriftlicher Prüfung und einem Krankheitsfall bei der Mündlichen Prüfung 1 Jahres Verlängerung legitim? Ja oder Nein?


Zephyr_F2

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vor 5 Minuten schrieb Zephyr_F2:

Ich komme aus dem Bundesland Hessen.

Dann kann ich dir ganz sicher sagen, dass die IHK praktische Prüfungen auch mal außer der Reihe einberufen könnte. 
Daher zieht für mich das Reihenfolgenargument der IHK nicht. 

Du musst dir also überlegen was günstiger kommt. 100-200€ für ein böses Anwaltsschreiben in der Hoffnung, dass die IHK etwas ermöglicht oder 6 Monate unberechtigt weiter Azubine sein müssen.

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vor einer Stunde schrieb noxxile:

Man will aber auch irgendwann Mal sein Gesellengehalt haben. Das geht dir ja dann auch ein halbes Jahr länger flöten.

Eben, daher würde ich die Variante wählen das Attest zurückzuziehen und in einem halben Jahr ran an die Bulletten und nicht noch ein Jahr warten.

Auch wenn sich das alles unfair anhört denke ich kostet der Rechtsweg nur Nerven, Zeit, Geld und wohlgesonnene Prüfer (welche ein Wackelkandidat braucht). Von daher würde ich mich damit echt nicht aufhalten, sondern mich auf die Prüfung im Winter konzentrieren, so dass man den Schein im Winter hat.

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vor 27 Minuten schrieb bigvic:

Eben, daher würde ich die Variante wählen das Attest zurückzuziehen und in einem halben Jahr ran an die Bulletten und nicht noch ein Jahr warten.

Auch wenn sich das alles unfair anhört denke ich kostet der Rechtsweg nur Nerven, Zeit, Geld und wohlgesonnene Prüfer (welche ein Wackelkandidat braucht). Von daher würde ich mich damit echt nicht aufhalten, sondern mich auf die Prüfung im Winter konzentrieren, so dass man den Schein im Winter hat.

Es tut mir leid aber diese Antwort ist nicht hilfreich. Es geht hierbei ja auch ums Prinzip. Es ist, finde ich, für jeden Azubi der in der selben Situation ist eine ganz klare Benachteiligung. 
 

Verdi möchte mich bis morgen Abend kontaktieren, um den Fall mit mir durchzugehen. Mein Betrieb wird mich morgen ebenfalls kontaktieren um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Weder ich, die Gewerkschaft und mein Betrieb sehen es ein, einen Prüfungsversuch zu verschwenden.

 

LG

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vor 55 Minuten schrieb Zephyr_F2:

Es tut mir leid aber diese Antwort ist nicht hilfreich. Es geht hierbei ja auch ums Prinzip. Es ist, finde ich, für jeden Azubi der in der selben Situation ist eine ganz klare Benachteiligung. 
 

Verdi möchte mich bis morgen Abend kontaktieren, um den Fall mit mir durchzugehen. Mein Betrieb wird mich morgen ebenfalls kontaktieren um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Weder ich, die Gewerkschaft und mein Betrieb sehen es ein, einen Prüfungsversuch zu verschwenden.

 

LG

Dann wünsche ich dir viel Erfolg beim Kampf um Gerechtigkeit. Mir wäre es das persönlich in deinem konkreten und speziellen Fall nicht Wert aus den genannten Gründen. Lass dich einfach von dem Geplänkel nicht von dem Fokus ablenken, dass du dich auf eine Fachprüfung vorbereiten musst.

 

@Brapchu

Genau das schlägt die IHK ja vor

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vor 2 Minuten schrieb Brapchu:

Ne so wie ich das verstehe wäre die mündliche im Januar 2023 und die schriftliche im Mai 2023

Nur, wenn sie das Attest aufrecht erhält, daher der Vorschlag der IHK ein Fehlversuch in Kauf zu nehmen und dafür regulär die Winterprüfung zu machen. So lese ich das. 

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vor 1 Minute schrieb bigvic:

Nur, wenn sie das Attest aufrecht erhält, daher der Vorschlag der IHK ein Fehlversuch in Kauf zu nehmen und dafür regulär die Winterprüfung zu machen. So lese ich das. 

Entweder ein Jahr verlängern (Attest beibehalten) aber dafür kein neues Projekt ausdenken und keine neue Doku schreiben.

Oder ein halbes Jahr verlängern (Attest zurückziehen) und ein neues Projekt beantragen, neue Doku schreiben, etc. Außerdem somit den ersten Fehlversuch für die mündliche Prüfung in Kauf nehmen, weil das fehlen unentschuldigt ist.

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Am 22.6.2022 um 17:00 schrieb charmanta:

bitte schreib mal wie es weiter geht ? Interessiert mich und vermutlich auch die anderen Mitleser

 

Am 22.6.2022 um 16:13 schrieb skylake:

Dann kann ich dir ganz sicher sagen, dass die IHK praktische Prüfungen auch mal außer der Reihe einberufen könnte. 
Daher zieht für mich das Reihenfolgenargument der IHK nicht. 

Du musst dir also überlegen was günstiger kommt. 100-200€ für ein böses Anwaltsschreiben in der Hoffnung, dass die IHK etwas ermöglicht oder 6 Monate unberechtigt weiter Azubine sein müssen.

Stand heute:

ver.di hat sich bei mir gemeldet, ich bekomme rechtlichen Beistand. Aktuell wird der Fall von einem Fachanwalt bei der ver.di geprüft.

Wenn ich etwas neues weiß, gebe ich Bescheid.

 

LG

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