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Geschrieben

Hallo, ich habe zwei Fragen zu der Bescheinigung über die bestandene Abschlussprüfung, die man nach der mündlichen Prüfung bei der IHK bekommt. 

(1) Bezieht sich die Bescheinigung auf Prüfungsteil A und B oder nur auf Prüfungsteil A? 

(2) Dort steht "unter Vorbehalt von Rechenfehlern" - wäre im schlimmsten Fall noch mit einer bösen Überraschung zu rechnen, dass der IHK auffällt, dass man doch nicht bestanden hat? 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

zu 1:

Die Bestätigung betrifft die gesamte Prüfung (A+B), somit bist Du ab diesem Tage kein Auszubildender mehr.

Zu 2:

Das ist wie beim Lotto -> Alle Angaben ohne Gewähr... das wird gemacht, da Menschen Fehler machen und man Dir in den 0,01% der Fälle, in denen tatsächlich etwas falsch berechnet wurde, nicht erlauben möchte, den deshalb gerade neu gekauften Ferrari auf Kosten der IHK dann doch wieder zurückzugeben. ;)

Cu

Bearbeitet von Dr. Octagon
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sven1894:

Bekommt man die Bestätigung direkt nach der bestandenen Prüfung, oder dauert das dann nochmal ein paar Tage/Wochen?

Du bekommst die Bestätigung, dass du die Prüfung bestanden hast direkt nach deiner mündlichen Prüfung.

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