Tara1991 Geschrieben 25. Juni 2022 Geschrieben 25. Juni 2022 Hallo, ich habe zwei Fragen zu der Bescheinigung über die bestandene Abschlussprüfung, die man nach der mündlichen Prüfung bei der IHK bekommt. (1) Bezieht sich die Bescheinigung auf Prüfungsteil A und B oder nur auf Prüfungsteil A? (2) Dort steht "unter Vorbehalt von Rechenfehlern" - wäre im schlimmsten Fall noch mit einer bösen Überraschung zu rechnen, dass der IHK auffällt, dass man doch nicht bestanden hat? Zitieren
Dr. Octagon Geschrieben 25. Juni 2022 Geschrieben 25. Juni 2022 (bearbeitet) Moin, zu 1: Die Bestätigung betrifft die gesamte Prüfung (A+B), somit bist Du ab diesem Tage kein Auszubildender mehr. Zu 2: Das ist wie beim Lotto -> Alle Angaben ohne Gewähr... das wird gemacht, da Menschen Fehler machen und man Dir in den 0,01% der Fälle, in denen tatsächlich etwas falsch berechnet wurde, nicht erlauben möchte, den deshalb gerade neu gekauften Ferrari auf Kosten der IHK dann doch wieder zurückzugeben. Cu Bearbeitet 25. Juni 2022 von Dr. Octagon charmanta und Tara1991 reagierten darauf 1 1 Zitieren
Sven1894 Geschrieben 27. Juni 2022 Geschrieben 27. Juni 2022 Bekommt man die Bestätigung direkt nach der bestandenen Prüfung, oder dauert das dann nochmal ein paar Tage/Wochen? Zitieren
Börsch Geschrieben 27. Juni 2022 Geschrieben 27. Juni 2022 vor 4 Minuten schrieb Sven1894: Bekommt man die Bestätigung direkt nach der bestandenen Prüfung, oder dauert das dann nochmal ein paar Tage/Wochen? Du bekommst die Bestätigung, dass du die Prüfung bestanden hast direkt nach deiner mündlichen Prüfung. Sven1894 reagierte darauf 1 Zitieren
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