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IHK Abschlussprüfung - Fehler seitens der IHK... was kann man dagegen tun?


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Geschrieben

Hallo zusammen. Zuerst ich bin neu hier und hab allg. wenig Erfahrung mit Foren. Ich wende mich hier her, weil ich nicht so richtig weiter wei9.

Kurz zu mir: Elias, 21 Jahre und aktuell in der Prüfungsphase meiner Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration.

Am 04.Mai 2022 fanden die schriftlichen Abschlussprüfungen statt. Dabei ist leider in meinen Fall der IHK ein Fehler unterlaufen der mir dann zum Nachteil ausgelegt wurde.
Folgendes ist passiert: Für alle die es nicht wissen: Ich wurde nach altem Lehrplan noch ausgebildet und das Jahr nach mir kommen dann die Azubis, die nach neuer Prüfungsordnung ausgebildet werden dran mit neuen Prüfungen.

Bei der schriftlichen Abschlussprüfung erhielt jeder einen festgelegten Platz auf diesen lag in einem Umschlag auch schon die Prüfungen. Der Mensch von der IHK erklärte alles, danach durften wir die 1. von 3. Prüfungen aus dem Umschlag holen. Da sagte er noch: Bitte nochmal prüfen, ob Ausbildungsberuf und Fachrichtung stimmen. Gesagt getan, hat gepasst. Danach durften wir anfangen und da fiel mir direkt etwas auf. Normalerweise besteht die Prüfung Teil 1 aus 5 Handlungsschritten, wovon man 1 nach Wahl streichen darf. Bei mir waren es nun aufeinmal 4 und streichen durfte ich laut Deckblatt keinen. Direkt IHK Prüfer geholt, erklärt was mir aufgefallen ist und dieser meinte noch: Das ist neu, weil das mit den 5 Handlungsschritten und 1 Streichen öfter zu Verwirrung geführt hat. Deshalb wurde es geändert. Hm ok hab ich halt so hingenommen, was soll ich auch anderes tun. Beim Bearbeiten fiel mir auf, dass viele Aufgaben mir neu erschien und auch sehr viel (2 Handlungschritte von 4) Programmier- Datenbank - lastig war.

Nachdem ich mit dem 1. Teil durch war hatten wir 5 Minuten Pause. Da fragte ich meine Berufsschulkollegen wie sie die Prüfung fanden. Dabei fiel dann auf, dass diese eine andere Prüfung als ich hatten... ich bin mit einen von den sofort rein und die Prüfer haben geschaut und haben dann festgestellt, dass Sie mir eine Prüfung nach neuer Prüfungsverordnung hingelegt haben, die an dem Tag nicht mal zum Schreiben vorgesehen haben. Ja die waren dann etwas überfordert, weil das anscheinend in der Form noch nie passiert ist. Ich fragte natürlich sofort wie es für mich weitergeht. Die meinten ich könnte jetzt abrechen und in 6 Monaten wiederholen, dadurch verlängert sich aber auch die Ausbildungszeit. Sowas finde ich frech, weil es nicht mein Fehler war und zumal als Azubi mit wenig Geld seine Wohnung usw. in den aktuellen Zeiten zu finanzieren war nur mit zusätzlichem 450€ Job gerade so möglich.

Danach meinten Sie ja dann muss ich die Prüfung nochmal schreiben. Das hat mich zwar geärgert aber gut. Erstmal sollte ich den 2. Teil normal mitschreiben. Am Ende kamen Sie zu mir und meinten es gibt ein Problem, da (wir waren 400 Prüflinge in einer Sporthalle) nachdem wir fertig sind die alle rausgehen und die nächsten 400 Prüflinge reinkommen. Sie würden mir zwar mehr Zeit zum bearbeiten geben, aber es ist dann halt ca. 40 Minuten ziemlich laut. Da habe ich gesagt das will ich nicht, wie will man sich denn da konzentrieren... Ja dann muss ich es halt in der Zeit die übrig ist schaffen. Da muss man dazu sagen für Prüfung Teil 1&2 hat man je 90 Minuten und für Teil 3 60 Minuten. Ich habe dann in den 60 Minuten den Teil 1 der eigl 90 Minuten zeit hat und den 3. der für die 60 Minuten geplant war beide Prüfungen geschrieben. Ich habe es sogar geradeso geschafft.

Allerdings find ich das super unfair. Zumal meine Konzentration so am Ende war, weil ich ja zuvor noch eine Prüfung mehr als der Rest geschrieben hab. Aufjedenfall war dann es endlich geschafft. Mein Ausbilder hat am nächsten Tag angerufen und die IHK meinte noch frecherweise: es wäre ja meine eigene Schuld, ich hätte es ja am Farbcode erkennen sollen... (welcher Farbcode? Meine gesamte Berufsschulklasse wusste auch nicht, was damit gemeint sein soll) zumal es mir ja an den Handlungsschritten aufgefallen ist und ich es direkt gemeldet habe. Ja aufjedenfall nach einiger Diskussion wurde vereinbart, es werde mit Berücksichtigt. Ende Mai kam dann das Ergebnis. Tja Teil 2 & 3 waren gut. Teil 1 den ich nochmal geschrieben habe und auch Zeit sehr knapp war, ist deutlich unter den anderen und auch meinen Berufsschulnoten (1,7 schnitt). Ich kann mir kaum vorstellen, dass die irgendwas beachtet haben.

 

Jetzt weis ich ehrlich gesagt nicht, was ich tun soll. Nochmal schreiben/Ausbildung verlängern will ich nicht, da es nicht meine Schuld war und ich finanziell das nicht halten könnte. Allerdings will ich mein schlechtes ergebnis in Teil 1 als guter Schüler nicht einfach so stehen lassen. (Bestanden habe ich allerdings)

Jetzt die Frage, was kann ich tun? Ich hoffe irgendjemand kann mir Tipps geben, so ein Fall ist speziell und selten im Internet findet man zu solchen Fällen eigl. nichts.

 

Mfg

Elias

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn das Ergebnis offiziell ist kannst du Widerspruch gegen das Prüfungsergebniss bei der IHK einlegen dieses muss persönlich unterschrieben sein. 

Danach bekommst du Einsicht in deinen prüfungsunterlagen und kannst ja sehen ob sie dir einen Nachteilsausgleich gegeben haben wenn nicht schriftlich begründen und du bekommst eine Antwort vom Prüfungsausschuss.

 

Ich bin gegen die Bewertung meiner Dokumentation vorgegangen aber ohne Erfolg. 

 

Bearbeitet von Chrishh85
Geschrieben (bearbeitet)

@EpicTyc Vorweg: Es tut mir wirklich leid wie das bei dir gelaufen ist. Sowas darf einfach nicht passieren. Das "Problem" bei IHK-Formalien ist leider folgendes. Wenn du Einspruch einlegst (was hier sehr wahrscheinlich spätestens mit anw. Unterstützung Erfolg haben wird, da der schwerw. Formfehler offensichtlich ist) ist die Frage, was dieser Erfolg für eine Konsequenz nach sich zieht. 

Schriftliche Prüfungen können zwar ein zweites Mal korrigiert werden, mehr auch nicht. Ein "wir geben ihm einfach pauschal +10Punkte"-Regelung existiert nicht und darauf lässt sich eine IHK normalerweise auch nicht ein (ich kenne nur einen anders gelagerten Fall, bei dem so etwas  ähnliches praktiziert wurde, ist aber ewig her) und ein Anrecht darauf hast du auch nicht.

Ich schätze eher, dass wenn du Widerspruch einlegst es darauf hinausläuft, dass dieser Versuch als "Freiversuch" gewertet wird und du im nächsten Turnus dann neu schreiben musst. Was definitiv nicht passieren wird ist, dass sie für dich alleine eine neue Prüfung aufsetzen werden, damit du schneller fertig bist.

Daher sieht es leider ziemlich düster aus :(. 

Für die anderen Mitlesen in diesem Thread: Von @EpicTyc abgesehen, haben Widersprüche gegen die Doku/mündliche Prüfung nahezu nie Aussicht auf Erfolg (wie bei @chrissh85). Das liegt am fundamental unterschiedlichen System zur Schule. Legt man Widerspruch gegen ein Abiturergebnis ein und lässt es bis zum Ministerium eskalieren sind diese i.d.R. so eingestellt, dass sie immer pro-Schüler entscheiden, da keine Lust auf unnötigen Stress/Zeitaufwand. Dort wird teilweise Pro-Schüler entschieden bei Fällen, obwohl keine Formfehler und nichts vorliegen. Aber das wäre hier jetzt off-topic.

Bei der IHK ist der vorgelagerte Ausschuss allerdings ein unabhängiges Gremium. Wenn dieses keine Formfehler begeht (also nicht so wie bei @EpicTyc), liegt die Aussicht auf Erfolg bei 0. Selbst wenn diese Fehler machen aber standhaft es bis vor den Richter eskalieren lassen (vor allem in Bezug auf die mündliche Prüfung), verliert man häufiger als man denkt (kann gerne mal gegoogelt werden). Rein gefühlsmäßig würde ich schätzen, dass von 100 Widersprüchen ein einziger durchgeht (also Pro-Azubi entschieden wird). Das sind zumindest meine Erfahrung. Daher sollte man sich gedanklich davon verabschieden, bei einem schlechten Ergebnis zum Anwalt zu rennen. Das funktioniert in der Schule prima, in der IHK eher nicht.

 

Bearbeitet von skylake
Geschrieben

Auch das ist katastrophal gelaufen . Da du aber bestanden hast, halte ich es für besser nicht den Rechtsweg zu gehen. Solange es insgesamt ne 3 ist,  würde ich sagen , dass sich der Aufwand nicht lohnt. 

Geschrieben

Und falls man mit dem Einspruch gegen die Prüfung bis zum Bekanntwerden des Ergebnisses warten kann, würde ich abwarten:

  • Falls du einen dir zusagenden Vertrag hast UND bestanden hast: ignorieren.
  • Falls du nicht bestanden haben solltest: klar wegen Formfehler dagegegen vorgehen und den Versuch als nichtig werten lassen.
  • alle anderen Fälle: schwierig...

 

 

 

 

Frage in die Runde: vermutlich wird es so lange 2 Prüfungssätze geben, bis der letzte "alte-Ordnung-Azubi" entweder bestanden oder all seine Versuche aufgebraucht hat?

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb allesweg:

Frage in die Runde: vermutlich wird es so lange 2 Prüfungssätze geben, bis der letzte "alte-Ordnung-Azubi" entweder bestanden oder all seine Versuche aufgebraucht hat?

Ja, fiese Auslaufregelungen wie an der Uni sind mir aktuell keine bekannt. Vermutlich wird es irgendwann einen cut geben müssen um die ganz extrem Fälle in die Neuordnung zu übernehmen (also Personen, die andauernd mit Arztattest die Prüfung schieben).

Geschrieben

Ich würde, aus Prinzip, schauen dass ich eine Bestätigung des Sachverhaltes "zuerst falsche Prüfung ausgehändigt, richtige Prüfung in viel zu wenig Zeit abgelegt" in schriftlicher Form für meine Unterlagen habe. Möglichst mit offiziellem IHK Logo und allem Drumherum. Das so schnell wie möglich, noch können sich alle an den Sachverhalt erinnern, in 3 Monaten schaut das anders aus.

Wenn bestanden: Krone richten und weiter. Sollte überhaupt mal jemand nach der Prüfungsnote fragen, kann man seine Geschichte mit dem "Wisch" belegen. Ansonsten wird es immer eine nette Anekdote bleiben.

Alles andere ist die Zeit und das Geld nicht wert dass du dann rein stecken musst.

Geschrieben

Ich kann absolut verstehen wie sich dein Ego fühlt bei der Storie.

Stell Dir selbst mal die Frage, welchen nutzen habe  ich den wenn meine Note besser wäre?

Meinen "Lehrbrief" wollte nie jemand sehen, nicht mal Ämter und nach 6-10 Jahren bzw 4-6 Jobs hängst du das eh nicht mehr dran.
Viel wichtiger meiner Erfahrung nach ist die Beurteilung des Betriebes zu deinen Leistungen.

Du kannst ja bei der Prüfung einen schlechten Tag gehabt oder in deinem Fall eine kuriosen Fall gehabt haben dein Arbeitszeugnis spiegelt aber die letzten 3 Jahre bzw. Zeit der Beschäftigung wieder.

Behalte es im Kopf als nette Anekdote aber kümmer Dich nicht weiter drum, verwschwendete mühe.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb skylake:

Ja, fiese Auslaufregelungen wie an der Uni sind mir aktuell keine bekannt. Vermutlich wird es irgendwann einen cut geben müssen um die ganz extrem Fälle in die Neuordnung zu übernehmen (also Personen, die andauernd mit Arztattest die Prüfung schieben).

Eigentlich gab es den Cut schon, aber sicher spielen regionale Besonderheiten eine Rolle. In meinem Fall (Prüfung 2018) hätte die regionale IHK noch 3 Jahre danach den Weg einer Wiederholungsprüfung nach alter Ordnung erlaubt (persönliche RS), danach wäre die Prüfung nur noch nach der neuen Ordnung möglich gewesen.

@EpicTyc
Zu Deinem Problem wurde eigentlich alles wesentliche von meinen Vorpostern zusammengetragen. Würde auch empfehlen, den Weg zu wählen, der realistisch bleibt. Das ist natürlich auch alles außerordentliches Pech, kann man aber unter dem Begriff "Kismet = Schicksal" zusammenfassen. Also leider, Pech.

Geschrieben
Am 29.6.2022 um 20:39 schrieb skylake:

@EpicTyc Vorweg: Es tut mir wirklich leid wie das bei dir gelaufen ist. Sowas darf einfach nicht passieren. Das "Problem" bei IHK-Formalien ist leider folgendes. Wenn du Einspruch einlegst (was hier sehr wahrscheinlich spätestens mit anw. Unterstützung Erfolg haben wird, da der schwerw. Formfehler offensichtlich ist) ist die Frage, was dieser Erfolg für eine Konsequenz nach sich zieht. 

Schriftliche Prüfungen können zwar ein zweites Mal korrigiert werden, mehr auch nicht. Ein "wir geben ihm einfach pauschal +10Punkte"-Regelung existiert nicht und darauf lässt sich eine IHK normalerweise auch nicht ein (ich kenne nur einen anders gelagerten Fall, bei dem so etwas  ähnliches praktiziert wurde, ist aber ewig her) und ein Anrecht darauf hast du auch nicht.

Ich schätze eher, dass wenn du Widerspruch einlegst es darauf hinausläuft, dass dieser Versuch als "Freiversuch" gewertet wird und du im nächsten Turnus dann neu schreiben musst. Was definitiv nicht passieren wird ist, dass sie für dich alleine eine neue Prüfung aufsetzen werden, damit du schneller fertig bist.

Daher sieht es leider ziemlich düster aus :(. 

Für die anderen Mitlesen in diesem Thread: Von @EpicTyc abgesehen, haben Widersprüche gegen die Doku/mündliche Prüfung nahezu nie Aussicht auf Erfolg (wie bei @chrissh85). Das liegt am fundamental unterschiedlichen System zur Schule. Legt man Widerspruch gegen ein Abiturergebnis ein und lässt es bis zum Ministerium eskalieren sind diese i.d.R. so eingestellt, dass sie immer pro-Schüler entscheiden, da keine Lust auf unnötigen Stress/Zeitaufwand. Dort wird teilweise Pro-Schüler entschieden bei Fällen, obwohl keine Formfehler und nichts vorliegen. Aber das wäre hier jetzt off-topic.

Bei der IHK ist der vorgelagerte Ausschuss allerdings ein unabhängiges Gremium. Wenn dieses keine Formfehler begeht (also nicht so wie bei @EpicTyc), liegt die Aussicht auf Erfolg bei 0. Selbst wenn diese Fehler machen aber standhaft es bis vor den Richter eskalieren lassen (vor allem in Bezug auf die mündliche Prüfung), verliert man häufiger als man denkt (kann gerne mal gegoogelt werden). Rein gefühlsmäßig würde ich schätzen, dass von 100 Widersprüchen ein einziger durchgeht (also Pro-Azubi entschieden wird). Das sind zumindest meine Erfahrung. Daher sollte man sich gedanklich davon verabschieden, bei einem schlechten Ergebnis zum Anwalt zu rennen. Das funktioniert in der Schule prima, in der IHK eher nicht.

 

Guten Abend, erstmal danke für die Ausführliche Antwort. Dass man da nicht viel tun kann habe ich mir schon gedacht.., trotzdem dachte ich vllt kommt ja noch eine gute Idee, wenn man mal andere Fragt ^^. Also eigl. bleibt mir nur übrig direkt nachzufragen oder evtl schriftlich ein Statemant zu dem ganzen zu verlangen oder es einfach so hinzunehmen. Klar ich hab bestanden und damit wäre es fertig. Aber ich finde, die IHK erlaubt sich da einfach zu viel und das aus moralischer Sicht ungestraft zu lassen finde ich auch für vllt. zukünftige Prüflinge nicht gut. Da dieses Verhalten ungestraft vllt. eher zunehmen könnte (muss nicht, aber kann) 😕

Ja neuschreiben kommt nicht infrage. Ich hab bestanden, die finanziellen mittel reichen für die nächsten 6 Monate nicht wirklich und zumal gibts ja ab da die neuen Prüfungen, kann mir kaum vorstellen, dass die da weiter alte Prüfen? Da keine mehr gemacht werden soweit ich weiß. :D

Ja also ich belasse es dann so. Ich denke nachfragen werde ich nochmal. Vllt macht es sogar mein Chef :D

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb EpicTyc:

Ja also ich belasse es dann so. Ich denke nachfragen werde ich nochmal. Vllt macht es sogar mein Chef :D

Genau das - nichts anderes mehr. Leider ist eine Prüfungssituation immer eine Sonderkonstellation. Das geht Leuten in der Fahrprüfung genauso, wie hier. Solche Sondersituationen sind aber irgendwo auch Bestandteil des Lebens.

Besser für Dich ist es, wenn Du versuchst damit abzuschließen und zur Normalität zurück zu kehren, auch wenn Dich persönlich diese Ereignisse jetzt stark bewegen.

Es ist auch besser, zu versuchen, wieder einen klaren Kopf zu bekommen und sich auf das heute und morgen zu konzentrieren. Die Zeit in der Welt ist einfach zu knapp, um sich zu ärgern.

Wie auch immer - viel Glück und Erfolg in der Zukunft !

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