Ooyy Geschrieben 31. Juli 2022 Geschrieben 31. Juli 2022 (bearbeitet) Hi, Ich habe jetzt mein duales Studium beendet und auch schon einen Anschlussvertrag vorgelegt bekommen. Anschlussvertrag deshalb, weil ich in meinem Vertrag eine Bleibeverpflichtung von 2 Jahren drinhabe und bei vorzeitiger Beendigung dieser, die Studiengebühren zurückzahlen muss. Meine Frage jetzt: In wieweit kann ich den überhaupt Gehalt verhandeln? Wenn ich z.B. sage, dass mir das angebotene Gehalt zu wenig ist, könnte doch der Chef einfach sagen: Pech gehabt, du musst ja eh bleiben. Gib dich damit zufrieden. Mir wurde ein Gehalt von 42.000 mit 1000 € Bonuszahlung pro Quartal, also insgesamt 4000 € (die aber nicht zwangsläufig gezahlt werden) angeboten. In meinem Studentenvertrag steht drin, dass das Angebot "angemessen" sein muss. Ob das jetzt bei dem Gehalt der Fall ist, weiß ich nicht. Ich denke prinzipiell ja. Zu mir: 2 Jahre Ausbildung FiAe im selbigen Unternehmen gemacht, + 3 Jahre Studium. Bundesland: xxxx Kann ich in meinem Fall überhaupt noch verhandeln? Im Prinzip bin ich doch am kürzeren Hebel, oder? Bearbeitet 31. Juli 2022 von Chief Wiggum Anonymisiert auf Wunsch des Erstellers. Zitieren
be98 Geschrieben 31. Juli 2022 Geschrieben 31. Juli 2022 (bearbeitet) Es ist angemessen. Ich würde an deiner Stelle vielleicht versuchen etwas mehr rauszuholen aber dann ist es auch gut. Arbeite da noch 2 jahre, verhandeln vielleicht eine Erhöhung nach einem jahr und gut ist. xxxx ist jetzt auch keine Boomregion Bearbeitet 1. August 2022 von Chief Wiggum Anonymisiert auf Wunsch des Erstellers. Ooyy reagierte darauf 1 Zitieren
allesweg Geschrieben 31. Juli 2022 Geschrieben 31. Juli 2022 Wurde bei der Unterzeichnung das Gehalt vereinbart? Zitieren
bigvic Geschrieben 31. Juli 2022 Geschrieben 31. Juli 2022 Klar kannst du verhandeln. Und ausserdem musst du ja nichts zurückzahlen, wenn die Firma dir kündigt, oder? Du hast also diverse Optionen .. 1) Verhandeln und bleiben => beste Option denke ich 2) Taschenrechner rausholen und rechnen ab wann (Gehalt) sich ein Wechsel lohnt (Hast du andere Angebote geprüft?) 3) Neue Firma suchen die die Kosten übernimmt .. Siehe 2 4) Dir kündigen lassen (wer will schon ein Mitarbeiter, welcher ....) allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
derTourer Geschrieben 31. Juli 2022 Geschrieben 31. Juli 2022 42K als Einsteigergehalt ist mehr als Okay. Einen Verhandlungsversuch würde ich natürlich trotzdem vornehmen. Es wäre nicht schlecht, wenn du Vergleiche hättest oder sogar andere Angebote. Ich wäre an deiner Stelle aber nicht beleidigt, wenn sich nicht mehr rausholen lässt. Und die Bleibepflicht ist überschaubar. Nach 2 Jahren bist du "frei" und kannst überall hingehen. Zitieren
Maniska Geschrieben 31. Juli 2022 Geschrieben 31. Juli 2022 Ist die Rückzahlungsklausel überhaupt gültig? Soweit mir bekannt ist, muss sie dafür eine Formulierung geben im Sinne von "für jeden Monat den du absitzt beschäftigt bist, reduziert sich die Rückzahlungssumme" Plus die konkrete Summe der zurückzuzahlenden Studiengebühren muss genannt sein. Über welchen Betrag reden wir denn in etwa? Hast du andere Optionen? Also andere, konkrete Jobangebote die mindestens genau so gut sind? Je nach Region sind die 42k "ganz nett" bis "schwer in Ordnung". Sie sind aber definitiv nicht schlecht. Also wenn du keine anderen, deutlich besseren Angebote hast, würde ich annehmen. Falls du nicht so ganz glücklich bist mit der Lösung, rechne dir die Summe aus, die du zurückzahlen müsstest, überlege ob und unter welchen Bedingungen du wechseln würdest und such dir einen anderen AG. Entweder kauft dich dieser dann "frei", oder du musst eben selbst in den sauren Apfel beißen. Zumindest vergehen bis dahin auch einige Monate, so dass sie dich Summe bis dahin noch reduziert. Special List und allesweg reagierten darauf 2 Zitieren
be98 Geschrieben 31. Juli 2022 Geschrieben 31. Juli 2022 (bearbeitet) Region ist xxxx. Ich bleibe dabei du bist gut bedient mit den 42 bis 46 pro Jahr. Bisschen verhandeln kannste ja noch aber ich würde es nicht übertreiben Bearbeitet 31. Juli 2022 von be98 Der Fragesteller möchte die Region nicht nennen. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 31. Juli 2022 Geschrieben 31. Juli 2022 Der Fragesteller hat darum gebeten, die Regionsangaben zu entfernen. Bitte berücksichtigt das. Zitieren
Bockreiter Geschrieben 31. Juli 2022 Geschrieben 31. Juli 2022 vor einer Stunde schrieb Chief Wiggum: Der Fragesteller hat darum gebeten, die Regionsangaben zu entfernen. Bitte berücksichtigt das. Dann müsste bitte der letzte Satz im 2.Post noch editiert werden. vor 11 Stunden schrieb Ooyy: Mir wurde ein Gehalt von 42.000 mit 1000 € Bonuszahlung pro Quartal, also insgesamt 4000 € (die aber nicht zwangsläufig gezahlt werden) angeboten. Woran ist die Bonuszahlung geknüpft? Persönliche Ziele, Unternehmens Ziele oder Willkür? Hier würde ich ansetzten. Wenn der Bonus immer gezahlt wird, ist es insgesamt ein gutes Angebot. Aber dann muss die Bonuszahlung an Bedingungen geknüpft sein, die du selber in der Hand hast. Oder man wandelt den Bonus direkt in ein FixGehalt um. Gruß Bockreiter Zitieren
Wissenshungriger Geschrieben 31. Juli 2022 Geschrieben 31. Juli 2022 46k OTE sind auf jeden Fall angemessen. Bei anderen Firmen würdest du vielleicht mehr verdienen können. Vielleicht aber auch nicht. Versuche für nach den zwei Jahren mehr Gehalt zu verhandeln. Dann weiß das Unternehmen gleich, wo die Reise hingehen wird. Ansonsten, welche Optionen hast du bezüglich anderer Firmen und Angebote? Hast du geprüft oder prüfen lassen ob die Rückzahlungsklausel überhaupt wirksam ist? Ansonsten sieht bleiben für deinen CV auch gut aus. Duales Studium, dann 2 Jahre geblieben und jetzt will man "mehr". Zitieren
monolith Geschrieben 1. August 2022 Geschrieben 1. August 2022 vor 21 Stunden schrieb Ooyy: In meinem Studentenvertrag steht drin, dass das Angebot "angemessen" sein muss. Ob das jetzt bei dem Gehalt der Fall ist, weiß ich nicht. Ich auch nicht. Wenn das da so wortwörtlich im Vertrag steht weiß es womöglich niemand. Womit sich die Frage stellt ob diese Formulierung überhaupt rechtsgültig ist. Zitieren
Maniska Geschrieben 1. August 2022 Geschrieben 1. August 2022 vor 2 Stunden schrieb monolith: Ich auch nicht. Wenn das da so wortwörtlich im Vertrag steht weiß es womöglich niemand. Womit sich die Frage stellt ob diese Formulierung überhaupt rechtsgültig ist. Im Regelfall bezieht sich das auf "marktüblich" womit wir wieder bei einem klaren "kommt drauf an" wären, weil es keinerlei Infos zu Region und Tätigkeitsbereich gibt. Wenn der TE 1-n Vergleichsangebote hätte, könnte er ggf. damit argumentieren. "Schlecht" ist das Angebot aber zu 99% eher nicht (Ausnahme wäre vielleicht SAP Consultant in FFM oder M). allesweg und monolith reagierten darauf 2 Zitieren
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