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Geschrieben

Einen wunderschönen guten Abend an alle!

Wie der Titel bereits verrät, geht es bei mir um die Abschlussprüfung Teil 1. Die die jetzt im September ansteht. Ich hole mal ein bisschen aus...

Ich mache seit Dezember 2021 eine 2 Jährige Umschulung zum FISI. Diese mache ich bei einem Bildungsträger mit 3 Buchstaben (mit einem Bildungsgutschein). Ich bin bei der IHK Rhein-Main-Neckar. Mehr möchte ich dazu erstmal nicht sagen. 

Das Problem ist nun, dass ich eigentlich erst im März 2023 den ersten Teil meiner Abschlussprüfung habe. Ich wurde aber bereits zum oben genannten Datum von meinem Standort angemeldet. Der Brief (also die Einladung) habe ich bereits erhalten mit genauem Datum und Thema. Natürlich habe ich versucht die Anmeldung Rückgängig machen zu lassen. 

 

Ich habe erst mit meinem Standort telefoniert. Antwort: geht nicht, das ist alles richtig so.

Dann setzte es ein, dass es falsch war. Dann hat der Standort versucht es zu ändern, wurde von der IHK gesagt: geht nicht, ist jetzt halt so.

Daraufhin habe ich meine Kursleitung bzw. meinen Ausbilder angeschrieben: ja das ist in der tat "seltsam", wir kümmern uns drum.

Nächsten Anruf bekommen (vom Standort): ja haben mit der IHK nochmal telefoniert... geht nicht, ist jetzt so und sie müssen zur Prüfung ODER SIE MÜSSEN SICH KRANKSCHREIBEN LASSEN FÜR DEN TAG......................

Ich bin gerade ein bisschen fertig... gibt es irgend jemanden der mir helfen kann bzw. einen Tipp hat was ich nun machen kann? oder bin ich am Arsch? 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gast breathtaking
Geschrieben

also ist dein problem dass der erste Teil eigentlich viel früher kommen sollte, oder?

Gast breathtaking
Geschrieben

ah, hab mich verlesen....

 

also, du machst doch 2 jahre lang die umschulung. der erste teil der prüfung kommt also in herbst 2022, also etwas weniger als 1 jahr nach dem ausbildungsbeginn. folglich wirst du entweder herbst oder winter 2023 die abschlussprüfung schreiben, also ziemlich genau nach 2 jahren. denke du bist wegen dem anfang im winter 2021 in die herbst 2022 prüfung reingerutscht, aber von der zeit verteilt auf 2 jahre macht die prüfung diesen september schon sinn. bei den normalen azubis würde sie wahrscheinlich in winter 2023 oder frühjahr 2023 kommen. du bist mMn. nicht zu früh oder zu spät....

Geschrieben

In den Umschulungen bei Bildungsträgern hat man doch Unterricht im Klassenverbund. Wenn da jetzt du als einziger Schüler aus der Klasse zur GAP1 angemeldet wurdest, dann ist das doch definitiv ein Fehler des Bildungsträgers und sollte von diesem auch rückgängig gemacht werden können.

Alternativ, falls man die Anmeldung tatsächlich nicht rückgängig machen kann, sollten doch für deine Vorgängerklasse jetzt  Prüfungsvorbereitungskurse anstehen. Kannst du nicht vorübergehend dorthin wechseln?

 

Geschrieben (bearbeitet)

Da wirst Du Dich wohl krankschreiben lassen müssen, dann solltest Du die Prüfung zu Deinem normalen Termin "nachschreiben" dürfen und wärst damit wieder im normalen Zeitplan. Aber schon ein seltsames Verhalten, dass da ein offensichtlicher Fehler angeblich nicht behoben werden kann..

Zu beachten: "Sollten Sie an Ihrem Prüfungstermin aufgrund einer Erkrankung nicht teilnehmen können, reichen Sie uns bitte umgehend ein ärztliches Attest ein. Auf diesem muss Ihr Arzt angeben, dass Sie an dem betreffenden Prüfungstag prüfungsunfähig sind. Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hier nicht aus."
https://netzn.de/b/b5d42956-bf04-466a-b3f5-088bc3808302/ihk-pruefung-aktuell-was-tun-bei-krankheit-oder-quarantaene

Bearbeitet von Marubas
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Umschüler2022:

Ich bin gerade ein bisschen fertig... gibt es irgend jemanden der mir helfen kann bzw. einen Tipp hat was ich nun machen kann?

Kann ich nachvollziehen!

Also hier, bei unserer IHK ist das in der Regel möglich. Ich kenne einen Fall wo der Auszubildende sich nochmals wiederholt zurückstellen lassen.

Hast Du mal direkt bei der IHK angerufen und nachgefragt? Immerhin bist Du der Prüfling. Hast Du eine Kopie der Anmeldeunterlagen? Aus diese(n) müsste ja hervorgehen zu wann die dich anmelden wollten?

Geschrieben

Eine andere Frage am Rande: Ich bin auch in einer Umschulung. Bin ebenfalls für September zur AP1 angemeldet worden - allerdings verlangte unser Bildungsträger bzw. die Ausbildungsstätte eine Unterschrift von mir. Kann man einen Prüfling ohne dessen Unterschrift überhaupt rechtens anmelden?

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb kasinhono:

Bin ebenfalls für September zur AP1 angemeldet worden - allerdings verlangte unser Bildungsträger bzw. die Ausbildungsstätte eine Unterschrift von mir.

Wenn ich mich recht entsinne ist deine AP2 und dein Projekt für die anstehende Winterprüfung geplant. Daher ist September(Herbst) der letzt-mögliche vorherige Termin zur AP1.

Ich denke @Umschüler2022 plant seine AP2 / sein Projekt für den Sommer 2023. Somit wäre eine AP1 im Frühjahr möglich.

vor 31 Minuten schrieb kasinhono:

Kann man einen Prüfling ohne dessen Unterschrift überhaupt rechtens anmelden?

Daher mein Hinweis/Frage nach den Unterlagen zur Prüfungsanmeldung.

Geschrieben

Klingt irgendwie nach "Anmeldedatum zu AP1 und AP2 vertauscht".

Ist die abgelegte AP1 nicht formale Voraussetzung zur Teilnahme an der AP2? Bei der ZP war das noch der Fall, ohne ZP keine AP.

vor einer Stunde schrieb kasinhono:

Kann man einen Prüfling ohne dessen Unterschrift überhaupt rechtens anmelden?

Ich kann mich nicht erinnern für ZP oder AP was zu meiner Anmeldung beigetragen zu haben. Ich hab nur die Termine bekommen, für die mein Betrieb mich angemeldet hatte.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Maniska:

Ich kann mich nicht erinnern für ZP oder AP was zu meiner Anmeldung beigetragen zu haben. Ich hab nur die Termine bekommen, für die mein Betrieb mich angemeldet hatte.

Ich musste die Anmeldung zur ZP Frühjahr 2021 unterschreiben.

Geschrieben

ja ich hatte mit der IHK telefoniert... aber die meinten nur das ich den Standort fragen muss...

Und so wie es aussieht ist die Krankschreibung wirklich die einzige Möglichkeit. Danke für den Hinweis das ein "normales" Attest nicht reicht.

es ist zum Mäuse melken...

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Umschüler2022:

ja ich hatte mit der IHK telefoniert... aber die meinten nur das ich den Standort fragen muss...

Was steht denn in den Anmeldeunterlagen zur Prüfung?

Die müssen dem "Standort" ja vorliegen? Ansonsten Abschrift bei der Kammer einfordern.

vor einer Stunde schrieb Maniska:

Ist die abgelegte AP1 nicht formale Voraussetzung zur Teilnahme an der AP2?

Schlimmer: Mit AP1 beginnt das Gesamtprüfungsverfahren.

Sprich - die Anmeldung zur AP1 ist gleichzeitig die Anmeldung zur Abschlussprüfung.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Umschüler2022:

in dem zettel den ich unterschreiben sollte stand herbst 2022 dinne für die prüfung

Das wäre deine Chance gewesen, deinen Standort darüber zu informieren, dass deine AP1 eigentlich für Frühjahr 2023 geplant ist. 
Hilft dir jetzt bloß leider nicht weiter.

Geschrieben (bearbeitet)

ich habe meinen standort informiert und darauf hingewiesen das es falsch ist und wurde trotzdem aufgefordert zu unterschreiben. die mail die ich denen geschickt habe, habe ich noch. ich wusste es damals einfach nicht besser... dafür muss doch jetzt der standort den kopf hinhalten, oder?

Bearbeitet von Umschüler2022

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