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Was kann ein Arbeitgeber nachträglich einsehen?


Frage

Geschrieben

Hallo,

ich bin neu hier und kein ITler, sondern im Gegenteil, ich habe sehr wenig Ahnung vom Thema und habe mich genau deshalb registriert - weil ich hoffe hilfreiche Antworten auf ein wichtiges Anliegen zu bekommen. Ich hoffe das ist in Ordnung auch wegen solcher Dinge hier zu posten.

Und zwar habe ich aufgrund falscher Anschuldigungen von Kollegen meinen Job verloren, ev. könnte ich aber beweisen, dass die Behauptungen falsch waren. 

Deshalb: ist es für einen Arbeitgeber möglich nachträglich (mehrere Wochen im Nachhinein) einzusehen, was bestimmte Mitarbeiter auf Ihren PCs (persönlicher Login) zu einer bestimmten Zeit gemacht haben? 
Und werden Videos oder Standbilder von Videokonferenzen (via MS Teams, falls das relevant ist) irgendwo gespeichert?

Vielen Dank!

20 Antworten auf diese Frage

Empfohlene Beiträge

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Geschrieben

Guddnabnd

vor 1 Minute schrieb demo_13:

ist es für einen Arbeitgeber möglich nachträglich (mehrere Wochen im Nachhinein) einzusehen, was bestimmte Mitarbeiter auf Ihren PCs (persönlicher Login) zu einer bestimmten Zeit gemacht haben? 

Solange (gehe ich mal davon aus) der Windows-Desktop im Standardmodus läuft und für das Logging nicht andere Einstellungen getroffen worden sind: nein. Natürlich kann man Einsicht in das Mailpostfach nehmen, das ERP loggt eventuell auch, welche Aktion wann verwendet wurde und der Timestamp einer Dateispeicherung ist auch offen einsichtlich. Welche Programm-Maske wann aufgerufen wurde und wann wie die Maus bewegt wurde: nein, im Standard wir da nix geloggt.

vor 4 Minuten schrieb demo_13:

Und werden Videos oder Standbilder von Videokonferenzen (via MS Teams, falls das relevant ist) irgendwo gespeichert?

Nein. Wird ein Teams-Videostream mitgeschnitten wird das seitens des Programms allen Teilnehmern angezeigt. Falls das gespeichert wird: jedenfalls nicht so. dass man als Teams-Admin da ran kommt. Eventuell als CIA-Direktor. Problem sind hier halt Aufnahmen, die ein Teilnehmer des Streams über seinen Rechner erstellt hat.

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Geschrieben

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Das mit den (Stand)Bildern habe ich eh befürchtet, aber trotzdem gehofft.

Bezüglich der Nachverfolgung der Arbeit: es wird "Citrix Workspace" verwendet - macht das einen Unterschied? Dateispeicherungen und E-Mails sind klar, aber wenn man beispielsweise in einer Datenbank etwas bearbeitet und speichert, müsste es dann dafür auch Timestamps geben? Und falls ja, sind diese nach Datum/Uhrzeit geordnet aufrufbar, oder kann nur in einem bestimmten Datensatz (Personendaten/Vertragsdaten) nachgesehen werden, wann dort etwas geändert wurde?

Und jetzt ist mir noch etwas eingefallen, das anstatt der Bilder der Videokonferenz helfen könnte: ist nachvollziehbar, wo genau sich ein bestimmter Laptop während einer bestimmten Zeit befand? Darum ginge es nämlich bei den Bildern, dass ich nachweisen kann, in welchem Raum die Videokonferenz stattfand. Wenn der Ort des Laptops aber getrackt wird, und das so genau, dass man ihm einem bestimmten Raum im Bürogebäude zuordnen kann, würde das auch helfen.

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Geschrieben

Mahlzeit,

vor 1 Minute schrieb demo_13:

aber wenn man beispielsweise in einer Datenbank etwas bearbeitet und speichert, müsste es dann dafür auch Timestamps geben?

Ja, Datenbanken speichern, wer wie wann was gespeichert hat. Allerdings: Normalerweise hat eine Software wie ein ERP-System einen einzigen Account, der direkt auf die Datenbank speichern darf - es wird dann ggf. das Nutzerkennzeichen des Anwenders mitgespeichert.

vor 3 Minuten schrieb demo_13:

ist nachvollziehbar, wo genau sich ein bestimmter Laptop während einer bestimmten Zeit befand? Darum ginge es nämlich bei den Bildern, dass ich nachweisen kann, in welchem Raum die Videokonferenz stattfand.

Im Prinzip ja, aber... so sagt jedenfalls Radio Eriwan. Nutzt du Teams sind die internen IPs komplett irrelevant. Hier kommt es auf die public IP am Internetbreakout des AG an. Man könnte als m.W. maximal unterscheiden, ob du aus dem Homeoffice oder aus dem Bürogebäude an einer Telco teilgenommen hast. Aus welchem Büro innerhalb des Firmenstandortes du einer Telco teilgenommen hast: no way, wenn nicht unterschiedliche Bereiche im Firmengelände über unterschiedliche öffentliche IPs ins Internet gehen.

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Ach, und so als Nachtrag, bevor @charmanta vom Rockfestival zurückkommt und mir die Ohren langzieht: nicht jede Info die ein MS System loggt bekommt der AG zur Sicht... Maximal sieht das die IT, eine Weitergabe dieser Daten ist *husthusthust* mehr als heikel.

In meinem Fall ist es so, dass meine Kollegen mir gegenüber eventuell eine strafrechtliche Handlung begangen haben, da ich lediglich Dank deren Lügen gekündigt wurde, nur liegt in dem Fall die Beweislast bei mir. Ich vermute deshalb, dass in diesem Fall das Herausrücken der Daten möglich und auch legal wäre - konkret geht es da auch nicht darum was genau gemacht wurde, sondern eher, was nicht gemacht wurde. Aber in dem Fall hole ich mir ohnehin Hilfe vom Arbeitnehmerschutz, ich möchte nur im Vorhinein wissen, was rein technisch möglich und realistisch ist.

Du hast mir sehr geholfen!

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Geschrieben

Rein technisch ist viel mehr möglich als juristisch erlaubt ist. Bedenke bitte aber auch, dass du hier auf einem deutschen Forum bist - wir kennen uns hier mit unseren Datenschutzgesetzten aus. Wie es mit anderen, ausser- wie innereuropäischen Regelungen aussieht: terra incognita.

Und zum guten Schluss sei noch ein freundliches IANAL angemerkt, I am not a lawyer. Bei rechtlichen Problemen wende dich bitte an deinen lokalen Anwalt.

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Geschrieben

Rein rechtlich sind das schwierige Themen vor denen du stehst. Selbst wenn du an die Daten herankommst wäre dies ohne Freigabe durch den AG kein zulässiges Beweismittel.

Du meinst eventuell eine strafrechtliche Handlung - dann solltest du rasch eine Strafanzeige stellen. Sollte es rein rechtlich nur ein kleiner Vorfall sein wird das Verfahren aufgrund des Aufwandes am Ende eingestellt und desto länger du wartest desto aufwändiger wäre eine Auswertung.

Unabhängig davon solltest du zeitnah reagieren da deine Frist für eine Kündigungsschutzklage nach 3 Wochen abläuft. Nachträgliche Klagen werden häufig vom Arbeitsgericht nicht mehr zugelassen da du genau begründen müsstest was dich die 3 Wochen abgehalten hat diese einzureichen. Von dem her der einzige Rat - such einen Anwalt auf. Sollte die Frist sehr eng sein kannst du auch vorab ohne Anwalt selbst die Klage einreichen. Wenn du das nicht machst hast du einen Großteil deiner Möglichkeiten bereits verspielt.

  • 0
Geschrieben

Wenn es für den AG belastbare Logfiles sind, werden die sobald die Herausgabe verlangt wurde leider leider leider in 5 Minuten vom Admin gelöscht worden sein, und das Backup ist auch kaputt...

Mal ganz pragmatisch: Die Ex-Kollegen haben (absichtlich oder unabsichtlich) etwas behauptet, der AG hat denen geglaubt, nicht dir. Was erhoffst du dir?

Wiedereinstellung Weiterbeschäftigung bei einem AG der dich schon mal ohne zu zucken vor die Tür gesetzt hat? Da wird man nicht glücklich.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen durch den Ex-AG an die Ex-Kollegen? Geht dich nichts mehr an, und mal ehrlich, du willst nicht dass die zeitgleich mit dir auf Jobsuche sind ;).

Straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen für die Ex-Kollegen? Dann müsstest du wahrscheinlich zweifelsfrei nachweisen können, dass die was auch immer sie gemacht haben mit der Absicht gemacht haben dir zu schaden. Also nicht nur dass der Karl-Otto wusste dass du im Meetingraum 0815 sitzt, sondern dass er mit voller Absicht das Gegenteil behauptet hat... Das wird schwer.

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Maniska:

Wiedereinstellung bei einem AG der dich schon mal ohne zu zucken vor die Tür gesetzt hat? Da wird man nicht glücklich.

Hier geht es auch eher um den finanziellen Effekt: Klage auf Wiedereinstellung heisst es offiziell aber eigentlich will man das die Firma blecht...je nach Zugehörigkeitsjahren wird die Zahl dann halt höher. Dafür müssen beide Parteien belastbares Material haben sonst kommt es zu keiner Einigung. Und da reicht die Aussage des AGs nicht: Das XYZ von ABC die Bonbons geklaut hat. Sondern der wird dir das via Kameraufnahme oder halt eben Logs beweisen müssen.

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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb t0pi:

Hier geht es auch eher um den finanziellen Effekt: Klage auf Wiedereinstellung heisst es offiziell aber eigentlich will man das die Firma blecht...je nach Zugehörigkeitsjahren wird die Zahl dann halt höher. Dafür müssen beide Parteien belastbares Material haben sonst kommt es zu keiner Einigung. Und da reicht die Aussage des AGs nicht: Das XYZ von ABC die Bonbons geklaut hat. Sondern der wird dir das via Kameraufnahme oder halt eben Logs beweisen müssen.

Es geht nicht nur darum das der AG blecht. Sollte es eine außerordentliche Kündigung sein erhält man auch vom Arbeitsamt eine Sperre. Eine Abfindung wie du beschreibst ist die Kündigungsschutzklage. Klage auf Wiedereinstellung ist etwas anderes und man sollte beide Themen nicht vermischen da Juristen hier sehr spitzfindig sein können.

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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb t0pi:

Dafür müssen beide Parteien belastbares Material haben sonst kommt es zu keiner Einigung. Und da reicht die Aussage des AGs nicht: Das XYZ von ABC die Bonbons geklaut hat. Sondern der wird dir das via Kameraufnahme oder halt eben Logs beweisen müssen.

Naja, man kann nur auf Weiterbeschäftigung klagen, auf Abfindung geht halt nicht.

Worst Case: Gericht entscheidet dass die Kündigung ungerechtfertigt war, der AG "knickt ein", lässt einen zurück und ab dem Moment hat man viel "Spaß" bei der Arbeit.

Oder: Gericht entscheidet dass die Kündigung ungerechtfertigt war, erkennt aber das zerrüttete Verhältnis an, der AG zahlt dankend eine mickrige Abfindung und stellt ein "wohlwollendes" Zeugnis aus.

Oder: AN verballert die Frist/traut sich nicht zu klagen und der AG ist ihn ohne Theater los.

Kündigungsschutzklage würde ich auf jeden Fall einreichen, aber dafür braucht es keinen Anwalt. Den zahlt man in erster Instanz vor dem AG auch immer selbst. Blöd dann wenn von dem Vergleich (Abfindung ist nie ein Urteil, immer ein Vergleich) dann erst mal ein nicht geringer Anteil an den eigenen Anwalt geht.

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Vasi1989:

Eine Abfindung wie du beschreibst ist die Kündigungsschutzklage. Klage auf Wiedereinstellung ist etwas anderes

Mein Fehler.

Ich meinte Klage auf Weiterbeschäftigung, nicht Wiedereinstellung.

 

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Geschrieben

Danke für die vielen Antworten! Mir geht es wirklich nur um die technischen Aspekte, damit ich weiß, ob es überhaupt eine Chance gibt zu beweisen, dass meine Kollegen gelogen haben. Für den Rest hoffe ich dann auf Hilfe des Arbeitnehmerschutzes.

Aber kurz noch ein paar Details, um die Neugier zu befriedigen ;) (ich bin übrigens Österreich): ich war noch in der Probezeit, der Arbeitgeber kann währenddessen mein Dienstverhältnis also beenden wann er will, auch ohne Angabe von Gründen. Es geht mir also nicht um Konsequenzen für den AG oder um eine Wiedereinstellung. Meine Chefin hat mir aber gesagt, dass ich aufgrund den Dingen, die ihr von meinen Kollegen über mich erzählt wurden, gekündigt wurde, und zwar AUSSCHLIESSLICH deswegen. Und diese Dinge sind erfunden, wobei die Lüge bei 2 von 3 dieser Dinge ev. nachgewiesen werden kann, wenn es eben die technischen Möglichkeiten (und diverse Datenschutzgesetze) erlauben. 

Die strafrechtliche Handlung, die meine Kollegen damit ev. begangen hätten, wäre Kreditschädigung, da ich nicht einfach nur meinen Job verloren habe und nun, bis ich einen neuen Job habe, mit weniger Geld auskommen muss, sondern weil diese Beendigung meines Dienstverhältnisses während der Probezeit auch bedeutet, dass ich es schwerer haben werde einen neuen Job zu finden, da das für Arbeitgeber natürlich nicht sehr gut aussieht (verschweigen geht nicht). Ich könnte in dem Fall Privatklage einreichen, was ich auch tun werde, wenn der Straftatbestand erfüllt ist nur die geringste Chance besteht, dass die Beweise, die ich ev. bekommen kann, ausreichen. Bringt mir zwar bei der Arbeitssuche nichts, aber gegen ein bisschen Gerechtigkeit hätte ich nichts einzuwenden. Ev. könnte ich auch Schadenersatz geltend machen.

Aber wie gesagt, dafür gibt es dann die Juristen, die mir sagen können, ob ich auch nur irgendeine Chance habe.

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb demo_13:

ich bin übrigens Österreich

Und mit diesem kleinen Detail ist alles was bisher gesagt wurde (außer Datenschutz) hinfällig.

vor 15 Minuten schrieb demo_13:

Meine Chefin hat mir aber gesagt, dass ich aufgrund den Dingen, die ihr von meinen Kollegen über mich erzählt wurden, gekündigt wurde, und zwar AUSSCHLIESSLICH deswegen.

Nette Chefin, wurde wenigstens anstandshalber die "andere Seite" angehört oder hat man darauf gleich verzichtet?

vor 17 Minuten schrieb demo_13:

Die strafrechtliche Handlung, die meine Kollegen damit ev. begangen hätten, wäre Kreditschädigung

Gibt es so was als Straftat in Österreich? Aber selbst da wird man wahrscheinlich nachweisen müssen dass es die Absicht war genau diesen Schaden zuzuführen. In Deutschland zumindest ist Lügen per se nicht strafbar und der Schmetterlingseffekt afaik nicht anwendbar.

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Maniska:

Und mit diesem kleinen Detail ist alles was bisher gesagt wurde (außer Datenschutz) hinfällig.

Nette Chefin, wurde wenigstens anstandshalber die "andere Seite" angehört oder hat man darauf gleich verzichtet?

Gibt es so was als Straftat in Österreich? Aber selbst da wird man wahrscheinlich nachweisen müssen dass es die Absicht war genau diesen Schaden zuzuführen. In Deutschland zumindest ist Lügen per se nicht strafbar und der Schmetterlingseffekt afaik nicht anwendbar.

Naja, hinfällig sind die rechtlichen Dinge, die besprochen wurden, aber nicht die technischen, um die es mir ja geht - so hinterher sind wir Schluchtenscheißer ja nun auch wieder nicht ;)

Chefin: einerseits ja, ich denke auch, dass sie von sich aus mehr Interesse hätte zeigen sollen, das aufzuklären. Andererseits kann ich es auch nachvollziehen - sowohl, dass man einem Team von 3 Personen, das sein Jahren da ist, mehr glaubt als einem Neuling nach weniger als einem Monat; sowie dass man den "alten" Mitarbeitern glauben WILL, denn damit, dass einem 3 seiner 5 Mitarbeiter absichtlich ins Gesicht lügen, noch dazu um jemand anderem aktiv zu schaden, will man vermutlich eher nicht konfrontiert werden. 

Ja, so etwas gibt es in Ö und ist definiert als "Wer unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch den Kredit, den Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen schädigt oder gefährdet". Wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb demo_13:

(ich bin übrigens Österreich)

vorab: kein anwalt, dies das, kenne die prozessordnung im ausland nicht. lese nur gerne rechtstexte und interpretiere meinen kram dazu (das machen doch juristen auch, oder?). du bist anscheinend schon in kontakt mit örtlichen juristen, denen ist der glauben zu schenken und nicht mir.

ich kenne mich nicht mit den gegebenheiten in at aus, würde aber mal vorsichtig behaupten, dass auch österreich einen fruit of the poisonous tree paragraphen (oder vergleichbares) kennt, dh. auf unerlaubtem wege erlangtes beweismaterial ist vor gericht nicht verwertbar. unklar, ob du was erwartest, aber selbst in dem fall einer rechtlichen inanspruchnahme würde ich auf einen eventuellen prozess entspannt blicken. im besten fall weiß dein ex-arbeitgeber, dass seine beweise vor gericht nicht verwertbar sind, außer du warst in einem betrieb beschäftigt dessen mentalität so war wie die meines ex-arbeitgebers, aber ich schweife ab...

andersrum hast du natürlich die nachweispflicht der missbilligungen, welche du erfahren hast. die erlangung von protokolldateien durch deine ex-kollegen wäre genau so ungültiges beweismaterial wie aufzeichnungen von teams calls o.ä.. für dich sieht die beweislage also sehr dünn aus. in einem toxischen arbeitsumfeld, wie dem das du erfahren hast, wird auch kaum jemand bereit sein dir chatlogs zu zustellen, welche eventuell deine aussagen belegen. egal ob die über dich in der dritten person reden oder ob das nachrichten waren, die direkt an dich adressiert waren. und anrufmitschnitte wirds durch die praktikabilität auch nicht geben. :( 

überwachungsmaßnahmen am arbeitsplatz wären für mich ein massiver vertrauensbruch im verhältnis arbeitgeber und arbeitnehmer. als besonders im datenschutzbewusstsein geprägte person wäre das für mich ein sehr großer grund den arbeitgeber zu wechseln. vielleicht ist es doch zum besseren, dass du dich jetzt nach einer neuen stelle umschaust(/-en musst). klar besteht die möglichkeit dich wieder ins unternehmen zu klagen, aber wenn die brücke schon einmal niedergebrannt wurde, möchte man dann noch wirklich wieder zurückkehren? dann würde ich eher auf ein gutes arbeitszeugnis pochen beim ex arbeitgeber und das weite suchen. und natürlich maßnahmen einleiten, wenn du von sperren oder einschränkungen bei transferleistungen betroffen bist durch den rausschmiss bei deinem arbeitgeber.

die daumen für den eventuell anstehenden rechtsstreit sind gedrückt!

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Geschrieben

@demo_13 Du versuchst ein arbeitsrechtliches Problem technisch zu lösen. Das wird nicht funktionieren, denn du musst das juristisch lösen. Dein Anwalt wird wissen, wie man deine Interessen vertreten muss, damit du zu deinem Recht kommst (notfalls auch vor Gericht). Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass dafür keine Daten notwendig sind und wenn doch, weiß dein Anwalt oder der Richter, was zu tun ist.

 

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