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Abendschule unter Energiesparmassnahmen und geänderten Arbeitszeiten.


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Geschrieben

Auch für mich ist Dies ein sehr wichtiges Thema, da ich ab Montag die Abendschule besuchen werde, für die nächsten zwei Jahre (Beginn Q1-Oberstufe als Wiedereinsteiger). Hatte meinen AG darauf angesprochen und ihm sogar angeboten, meine Arbeitszeiten entsprechend anzupassen und die fehlenden 5 von 40 Stunden (die Idee war, von Montag bis Freitag, nur 35 Stunden zu arbeiten), dann auf den Samstag zu legen. In der Vergangenheit hatte ich aufgrund dringender Abgabetermine auch schon am Samstag gearbeitet, was von meinem AG auch entsprechend begrüßt worden war. Nun scheint mir allerdings, dass mein AG nicht mehr so davon angetan ist, dass ich die Abendschule besuche. Zwar hatte er mir kein konkretes Verbot ausgesprochen, jedoch aber Bedenken diesbezüglich geäußert, mit dem Hinweis darauf, dass meine Haupttätigkeit nicht unter dieser Weiterbildung/Abendschule leiden darf. - Für mich klingt dass nun nicht unbedingt nach einem Verbot, den gesamten Wortlaut habe ich schriftlich erhalten, aber nirgendwo steht etwas davon, dass mir der Besuch der Abendschule verweigert würde.

--> Weshalb ich die Samstagsarbeit hier anspreche liegt daran, dass ab der Heizperiode dank der "Gasknappheit" in dem Unternehmen, wo ich Arbeite evtl. eine Vier-Tagewoche eingeführt werden soll, zumindest bis zum Ablauf der zu erwartenden, von der Gesetzgebung gebotenen "Sparmaßnamen". Das hieße, dass die 40 Stunden in vier Tagen abgeleistet werden müssten und dass das Arbeiten am Samstag für mindestens drei, wenn nicht gar vier Monate, nicht (mehr) möglich sein würde. - Für mich hieße das dann außerdem, dass ich á von Montags bis Donnerstags morgens deutlich früher anfangen müsste (5:45) und dann bis zur bisher gewohnten Uhrzeit (16:30 - unter Berücksichtigung der Pausenzeiten --> ab 9h, 45min). Ich fahre ca. 40 Minuten vom Arbeitsplatz bis nach Hause; die Abendschule wäre ca. 10 Gehminuten von mir entfernt, führe ich direkt zur Schule, dürften Diese 10min entfallen; Unterrichtsbeginn ist um 17:15 und geht i.d.R. bis 20:15 und an manchen Tagen bis 21:45 Uhr (in der Oberstufe sogar etwas häufiger). Freitags müsste ich nicht arbeiten und die Schule geht an diesem Tag grundsätzlich nur bis 20:15 Uhr. Ich könnte (theoretisch) also quasi den Freitag "verpennen", ginge Abends zur Schule und hätte dann den Rest des Wochenendes ebenfalls zur Verfügung - meinem Verständnis nach, wäre dieser freie Freitag mein Ausgleich, so als würde ich "Überstundenfrei" nehmen - man könnte dies´als "Milchmädchenrechnung" bezeichnen, jedoch bin ich der Meinung, dass unter normaler Arbeitszeit die Leistung und Ruhephasen im geregelten Verhältnis stehen. Meine gewöhnliche Uhrzeit, zu der ich ins Bett gehe liegt zwischen 23:00 und 00:30 Uhr, in den vergangenen 6 Monaten, war das bislang kein großes Problem, dann morgens fitt zu sein. - Ich werde es darauf ankommen lassen, jedenfalls sehe ich hier keinen Grund, weswegen mein AG mir die Abendschule verbieten sollte / dürfte...

Geschrieben

Da es keine (mitteilungs-/genehmigungspflichte) Nebentätigkeit ist, sondern einfach nur Freizeit kann der AG es dir soweit ich weiß auch nicht verbieten. Er kann dich allerdings abmahnen und im schlimmsten Fall dann irgendwann auch kündigen wenn deine Leistung nachweislich schlecht ist/wird.

Was steht denn in deinem Vertrag zum Thema Arbeitstage? Wenn dort Mo-Fr steht kann dein Chef die Samstage dankend ablehnen. Andererseits wird er wohl die 4x10h + 1 Tag frei so anordnen können, da der Ausgleichstag ja sogar noch in der selben Woche liegt.

Was arbeitest du denn? Ggf kann man die Stunden am Freitag (und ggf auch was am Samstag) einfach von wo anders aus arbeiten? Mobiles Arbeiten eben? Das hat den Vorteil dass auch am Freitag jemand aus der IT auf die Systeme schauen kann, und ggf. nötige Downtimes für Migrationen oder Upgrades zu Zeiten stattfinden könne in denen beim DL keine Zuschläge anfallen. Dann spart man an der Stelle noch mal.

Was du aber auch machen kannst - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: einen Antrag auf befristete Zeitzeit stellen. Also für die Dauer der Weiterbildung auf eine 35h Woche zu reduzieren. Das geht zwar nur mit 3 Monaten Vorlauf, aber immer noch besser als für die komplette Dauer der Weiterbildung Zeitstress zu haben. Muss man sich aber halt leisten können, gibt dann auch weniger Geld.

Geschrieben (bearbeitet)

Das stimmt, sofern sich Teile der Arbeit ins Homeoffice verlegen ließen (Arbeitgeber muss damit natürlich einverstanden sein), würde sich die Wegzeit ersparen und einige Zeitpuffer ergeben. Allerdings bietet die Möglichkeit halt nicht jeder Arbeitgeber an, dazu müsstest Du eben ein mit Deinem Arbeitgeber sprechen.

Ich sehe im Prinzip aber schon eine Abmahnung im Raum stehen, denn dass Dein Chef Dich explizit darauf angesprochen hat, deutet darauf hin, dass Deine Leistung für das Unternehmen in der Konstellation nicht zufriedenstellend und Dein Arbeitsplatz gefährdet ist. Okay, ist jetzt hart ausgedrückt und natürlich hat niemand die Glaskugel. Aber ich würde mir Gedanken machen, warum denn dieses Gespräch in der Form stattgefunden hat. Ohne in ein Wespennest zu stechen könntest Du fragen, ob Dein Chef mit Deiner Arbeitsleistung derzeit zufrieden ist. Entsprechend diplomatisch solltest Du bei dem Thema weiter vorgehen.

Du sagst, dass die Firma von kommenden Gaspreisen tangiert ist. Dann scheint die Situation ja schon recht angespannt zu sein. Vielleicht solltest Du Dich präventiv schon nach einem anderem Arbeitsplatz umschauen.

Was wäre denn das Ziel der Abendschule, was möchtest Du damit anschließend erreichen ? Manche Arbeitgeber befürchten auch höhere Gehaltsforderungen und blocken deswegen jedwede Weiterbildungsinitiative der Mitarbeiter ab. Wenn das so ein Laden ist, wäre es ohnehin besser, sich nach einem anderem Arbeitgeber rechtzeitig umzusehen. Das können wir aber aus der Ferne nicht beurteilen. Zurzeit sind tatsächliche viele Branchen stark gefährdet und Insolvenzen häufen sich. Wenn Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sind die Mitarbeiter leider die letzten, die es erfahren. Aber mit etwas Fingerspitzengefühl kann man vielleicht heraushören, ob die Lage bereits stark angespannt ist, oder ob es noch einen Spielraum gibt.

Versuche ein Gespräch zu führen und frage doch einfach mal Deinen Chef, wie er zu Deinen Weiterbildungsambitionen steht und wie er Deine Arbeitsleistung zurzeit einstuft. Einfach einen Termin zu einem Feedbackgespräch machen. Dann weißt Du wo Du stehst, wo die Firma steht und wo ggf. aktuell der Schuh beim Chef drückt.

Du musst das Gespräch auch nicht direkt beantworten oder kontern, sondern nimmst das Ergebnis erstmal für Dich mit und überdenkst das Gesagte in Ruhe zu Hause, bevor Du Dir die nächsten Schritte überlegst. Aber ich fürchte, dass Du um ein Gespräch nicht herum kommst, um die Sachlage zu sondieren.

P.S.

Vergiss dieses Kleinklein mit Minuten und Stunden - dass funktioniert nie und nimmer.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb allesweg:

Der Arbeitgeber will einseitig von 5-Tage-Woche auf 4-Tage-Woche ändern?

Der Arbeitgeber will dir in die Freizeitgestaltung rein reden?

Vielleicht gibt es ja keinen Betriebsrat - so Firmen soll es sogar in Deutschland geben, die nicht gerade klein sind.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb M.A.G.E.:

deutlich früher anfangen müsste (5:45) und dann bis zur bisher gewohnten Uhrzeit (16:30 - unter Berücksichtigung der Pausenzeiten --> ab 9h, 45min). 

Das geht gar nicht auf Dauer, schon aus gesundheitlicher Sicht. Den Arbeitgeber auf den Mond schießen, denn Gesundheit des Mitarbeiters scheint keine Bohne zu interessieren.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb tkreutz2:

Ich sehe im Prinzip aber schon eine Abmahnung im Raum stehen, denn dass Dein Chef Dich explizit darauf angesprochen hat, deutet darauf hin, dass Deine Leistung für das Unternehmen in der Konstellation nicht zufriedenstellend und Dein Arbeitsplatz gefährdet ist.

Da glaskugelt der Chef dann aber gewaltig, denn der TE fängt ja erst mit der Maßnahme an.

Eine Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung ist in der Regel schwer durch zu bekommen weil der Referenzpunkt zu "vorher" fehlt. Und selbst dann gibt es zig Faktoren die die Leistungsfähigkeit mindern können. Wenn der TE nun seine Leistung nicht voll bringt weil sein Neugeborenes die ganze Nacht schreit (oder das von den Nachbarn) oder weil er anderweitig ausufernde Freizeitaktivitäten hat geht den Chef nichts an, und da kann er auch nichts mitreden. Er kann nur eine eingetretene (messbare) schlechtere Arbeitsleistung abmahnen.

vor 5 Minuten schrieb tkreutz2:

Das geht gar nicht auf Dauer, schon aus gesundheitlicher Sicht. Den Arbeitgeber auf den Mond schießen, denn Gesundheit des Mitarbeiters scheint keine Bohne zu interessieren.

Ähm, sicher?

Dürfen darf es es wohl zumindest:

Zitat

§ 3 ArbZG Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Quelle

Der Ausgleich ist durch den freien Freitag ja gegeben, und der Samstag ist auch ein Werktag nach Gesetz. Es bleibt halt null Raum für auch nur eine Überminute, denn nach 10h ist dann halt definitiv Schluss. Ich denke nicht dass man da ohne BR wirklich viel dagegen machen kann.

Abgesehen davon ist das mit den Gaspreisen eine Michmädchenrechnung: Ob die Räume kontinuierlich auf 19° geheizt sind oder man über das (längere) WE abkühlen lässt und dann für Montag früh wieder hochheizt dürfte in Summe wenig Unterschied machen. Temperatur halten benötigt weniger Energie als immer wieder abkühlen und hochheizen.

 

Geschrieben

Ich würde das ganze locker sehen.

Der Besuch der Abendschule kann nicht verboten werden, da es sich um deine Freizeit handelt. Selbst gefährliche Sportarten und co. kann der AG der nicht verbieten :) . Mir fallen spontan nur 2 Punkte ein, bei der der AG ein Mitspracherecht hat. Das sind:
- Nebentätigkeiten, die aufgrund des Umfangs eine (negative) Auswirkung auf die Stelle haben

- Nebentätigkeiten, die in direkter Konkurrenz zum Unternehmen stehen

Abmahnung aufgrund von Minderleistung sind in Deutschland S E H R schwierig nachzuweisen. Das funktioniert in der IT z. B., wenn du stur im 1-Lvl-Support Tickets abarbeitest und nach dem Start der Abendschule die Anzahl der bearbeitenden Tickets nachweislich abnimmt. Selbst dann kann er dir nicht die Abendschule verbieten sondern versuchen dich über den Punkt Minderleistung rauszubekommen. So etwas geht allerdings nicht von heute auf morgen und ist ein elendig langer Prozess, an dessen Ende der AG ziemlich bluten kann, wenn nicht alles wasserdicht ist.

 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Maniska:

Da glaskugelt der Chef dann aber gewaltig, denn der TE fängt ja erst mit der Maßnahme an.

Ähm, sicher?

Dürfen darf es es wohl zumindest:

Soll er es halt probieren. Ja, ein klärendes Gespräch wäre sicher die einfachste Maßnahme, um Gerüchte zu zerstreuen und schwerere Geschützen gar nicht erst auffahren zu müssen. Ich glaube, thematisch ist das jetzt erschöpft. Warten wir halt auf die Antwort des TE.

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