Lion96 Geschrieben 2. September 2022 Geschrieben 2. September 2022 Hallo Leute, Ich wollte mal etwas fragen und zwar bin ich gerade neu als Azubi für FIAE eingestellt worden mit 5 weiteren Azubis. Jedoch ist es bei uns so geregelt, dass unsere Ausbildungsbeauftragten quasi unsere „Ausbilder“ sind mit denen wir am meisten zu tun haben und die Aufgaben etc bearbeiten und die richtigen Ausbilder (mit IHK -Schein) sind Ansprechpartner bei Organisatorischen Sachen. Die Ausbildungsbeauftragten haben keinen Azubi-Schein und sind gerade mal letztes Jahr mit der Ausbildung fertig geworden. Also die ersetzten (wie ich verstanden haben) den Ausbilder. Ich will wissen ob dies bei anderen Betrieben auch so läuft und das normal so ist oder ist das hier ein Einzelfall? Zitieren
skylake Geschrieben 2. September 2022 Geschrieben 2. September 2022 Läuft öfters so und ist auch erlaubt. Nicht jeder an der Ausbildung beteiligte benötigt einen „Ausbilderschein“. Zitieren
Lion96 Geschrieben 2. September 2022 Autor Geschrieben 2. September 2022 vor 21 Minuten schrieb skylake: Läuft öfters so und ist auch erlaubt. Nicht jeder an der Ausbildung beteiligte benötigt einen „Ausbilderschein“. Auch wenn man gerade erst letztes oder dieses Jahr fertig geworden ist, darf man Ausbilder sein ohne den IHK-Schein bzw. „Ausbilderschein“ erlangt zu haben? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. September 2022 Geschrieben 2. September 2022 Bitte nicht die Bezeichnungen vertauschen... Ausbilder ist der mit dem Schein. Ausbildungsbeauftragter ist ein Fachkundiger, der dir dann bestimmte Sachen oder Techniken beibringt. Ja, vollkommen normal. Brapchu reagierte darauf 1 Zitieren
Whiz-zarD Geschrieben 2. September 2022 Geschrieben 2. September 2022 (bearbeitet) Ja. Ein Ausbilder kann Ausbildungsbeauftragte ernennen, die bei der Ausbildung mitwirken (§28 (3) BBiG). Zitat (3) Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist. Das ist völlig normal, da ein Ausbilder auch nicht alles weiß und nicht rund um die Uhr die Auszubildenden betreuen kann. Dann ist es halt bei euch so umgesetzt, dass der Ausbilder die organisatorischen Dinge übernimmt, die Ausbildung überwacht und das vermitteln der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten übernehmen dann Ausbildungsbeauftragte. Kann man machen. Es spricht nichts dagegen. Bearbeitet 2. September 2022 von Whiz-zarD Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren
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