DonkeyKong Geschrieben 4. September 2022 Geschrieben 4. September 2022 (bearbeitet) Hallo zusammen, ich mache eine Ausbildung zum FiSi und muss ab und zu an einen anderen Firmenstandort fahren (z. B. mein Ausbildungsort ist Berlin, aber ich muss für eine Arbeit oder für irgendein Seminar zum Firmenstandort in Köln fahren). Hierbei kenne ich es so dass ich, wenn ich z. B. mit der Bahn in eine andere Stadt fahre, es als Arbeitszeit gilt, da ja mein Ausbildungsort nicht dort ist. Bei andere Kollegen von mir die ebenso eine Ausbildung machen zählt diese Zeit als Arbeitszeit. Meine Frage ist: zählt es gesetzlich als Arbeitszeit oder kann man von einem Azubi erwarten dass er z. B. 1,5 Stunden in eine andere Stadt fährt, dort 8 Stunden arbeitet & wieder 1,5 Stunden zurückfährt? (wenn ihr mich fragt, nicht). Ich wiederhole: hierbei zählt natürlich nicht der Weg von Zuhause an meinen Ausbildungsort! Danke schonmal für die Antworten. Bearbeitet 4. September 2022 von DonkeyKong1905 Zitieren
Maniska Geschrieben 5. September 2022 Geschrieben 5. September 2022 https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/dienstreise-und-arbeitszeit/ Zitat Reise in Flugzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln Ist der Arbeitnehmer in einem Transportmittel unterwegs, das er nicht selbst steuert, so ist maßgeblich, ob er die Fahrtzeit nach Belieben nutzen darf. Muss er unterwegs auf Weisung des Chefs für die Firma tätig sein, zum Beispiel Unterlagen durchsehen, telefonieren usw., so gilt die Fahrt als Arbeitszeit. Ist ihm freigestellt, wie er die Zeit verbringt, darf er sich zum Beispiel entspannen, Musik hören usw., so liegt Ruhezeit vor. Das gilt selbst dann, wenn er sich freiwillig mit dienstlichen Aufgaben beschäftigt, zum Beispiel Mails checkt, Termine vorbereitet etc. Rede mit deinem Ausbilder und frag ihn. Je nach Branche, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann es sein dass es sowieso schon als Arbeitszeit gilt. Andernfalls soll dein Ausbilder die die Aufgabe geben, in der Zeit etwas für die BS zu machen. vor 10 Stunden schrieb DonkeyKong1905: Meine Frage ist: zählt es gesetzlich als Arbeitszeit oder kann man von einem Azubi erwarten dass er z. B. 1,5 Stunden in eine andere Stadt fährt, dort 8 Stunden arbeitet & wieder 1,5 Stunden zurückfährt? (wenn ihr mich fragt, nicht). Wenn dem Azubi 11h Arbeitszeit angerechnet werden schon. Ich würde an der Stelle auch nicht versuchen ein Fass aufzumachen, sonst wird umgestellt und statt von z.B. 7 Uhr morgens bis 7 Uhr Abends am selben Tag bist dann eben an Tag 1 ab Nachmittag unterwegs, Tag 2 Seminar, Tag 3 Früh die Rückreise. Macht 2 Nächte Hotel, zwei Abende "hmm, was mach ich jetzt"... Meine persönliche Meinung: Ich bin lieber abends wieder im eigenen Bett. Das muss aber jeder selbst entscheiden. Zitieren
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