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Zwischenprüfung Fachinformatiker Systemintegration 2022


Gast ELVaga

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vor 2 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Auch hier noch mal BBiG §38:

Es ist also keineswegs nur der Betrieb verantwortlich.

Nope! Nochmals: der Vertrag ist mit dem Betrieb geschlossen worden, der Betrieb hat die Wissensvermittlung durchzuführen bzw. bei externer Vermittlung (wie auch bei der Berufsschule) die korrekte und vollständige Vermittlung zu kontrollieren (zum beispiel durch Abgleich des Berichtsheftes mit den Pflicht-Inhalten, dieses ja auch für die Berufsschulbesuche, auch hier muss ja der Ausbilder des Betriebes den Ausbildungsnachweis physisch oder digital unterschreiben)

Außerdem schreibst Du doch selber "Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.", also schwebt über allem die AO und die umfasst alles, was dort drinnen steht.

Übrigens süss, wie Du den folgenden Paragrafen unterschlägst:

§ 14 Berufsausbildung

(1) Ausbildende haben

1.

dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,

2.

selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen,

3.

Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind,

4.

Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten,

5.

dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.

(2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.

(3) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

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Gerade eben schrieb JMilanese:

Nope! Nochmals: der Vertrag ist mit dem Betrieb geschlossen worden, der Betrieb hat die Wissensvermittlung durchzuführen

Nein, es heißt "duale Ausbildung"... 🙄

vor 1 Minute schrieb JMilanese:

Übrigens süss, wie Du den folgenden Paragrafen unterschlägst:

§ 14 Berufsausbildung

(1) Ausbildende haben

1.

dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,

Dann lies dir mal Satz 4 durch. ;)

Nicht ohne Grund, muss der Azubi für die Berufsschule freigestellt werden, denn die Berufsschule gehört nun mal mit zum erlangen der beruflichen Handlungsfähigkeit dazu. Nach deiner Logik wäre die Berufsschule überflüssig, denn nur die Betriebe sind für's erlangen der beruflichen Handlungsfähigkeit zuständig und dann bräuchte ich den Azubi nicht zur Schule schicken.

Folglich sind Betrieb und Schule für das erlangen der beruflichen Handlungsfähigkeit wichtig. Auch wenn der Vertrag nur mit dem Betrieb abgeschlossen wird, schließt auch der Betrieb implizit ein Vertrag mit der Schule ab, da der Betrieb den Azubi dort anmelden muss. Die Verantwortlichkeit wird also auch auf die Schule übertragen.

Der Betrieb hat zwar die Hauptverantwortlichkeit aber eine Teilverantwortlichkeit gibt man der Berufsschule und wie gesagt, zum Prüfungsgegenstand gehört nun mal das Wissen der Berufsschule dazu. Die Frage ist also, wie prüft man das Wissen der Berufsschule? Dafür hat das Kultusministerium einen recht strikten Plan vorgegeben, dieser dann in Form der theoretischen Prüfung überprüft wird. In der theoretischen Prüfung kann auch Wissen von Betrieben einfließen aber der muss sehr minimal gehalten werden, weil man einfach nicht sicherstellen kann, dass die Betriebe das geprüfte auch tatsächlich lehren. Wie im Beispiel Wasserfall vs Scrum. Man könnte z.B. ja auch auf Pseudocode verzichten und stattdessen die Java-Syntax verlangen aber das geht nicht, weil nicht jeder Betrieb Java benutzt. Auch z.B. UML-Diagramme kommen in der Praxis kaum noch vor. Wieso sollte ein Betrieb dann dies lehren, wenn es nicht benutzt wird? Also einigt man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner und das ist das vermittelte Wissen der Berufsschule. Wie gesagt, wenn nur der Betrieb verantwortlich ist, dann muss der Betrieb auch konkret wissen, was gelehrt werden muss, um die Prüfung zu bestehen und das ist einfach nicht der Fall.

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vor 4 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Nicht ohne Grund, muss der Azubi für die Berufsschule freigestellt werden, denn die Berufsschule gehört nun mal mit zum erlangen der beruflichen Handlungsfähigkeit dazu. Nach deiner Logik wäre die Berufsschule überflüssig, denn nur die Betriebe sind für's erlangen der beruflichen Handlungsfähigkeit zuständig und dann bräuchte ich den Azubi nicht zur Schule schicken.

Richtig, allerdings ist es ein OptOut für den Betrieb beim Eintragen der Ausbildung in die Ausbildungsrolle der IHK.

Entweder automatisch IHK-eingetragene Ausbildung mit der für die jeweils zuständige IHK zuständigen Berufsschule ODER eben ohne.

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vor 3 Minuten schrieb allesweg:

Entweder automatisch IHK-eingetragene Ausbildung mit der für die jeweils zuständige IHK zuständigen Berufsschule ODER eben ohne.

Nein. Jeder Azubi muss bei der zuständigen Stelle registriert werden. Es gibt keine Ausbildung ohne Registrierung. Ausnahmen sind Umschulungen oder ähnliche Maßnahmen aber für die gelten auch andere Regelungen.

Bearbeitet von Whiz-zarD
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vor 1 Minute schrieb Whiz-zarD:

Nein, es heißt "duale Ausbildung"... 🙄

Dann lies dir mal Satz 4 durch. ;)

Nicht ohne Grund, muss der Azubi für die Berufsschule freigestellt werden, denn die Berufsschule gehört nun mal mit zum erlangen der beruflichen Handlungsfähigkeit dazu. Nach deiner Logik wäre die Berufsschule überflüssig, denn nur die Betriebe sind für's erlangen der beruflichen Handlungsfähigkeit zuständig und dann bräuchte ich den Azubi nicht zur Schule schicken.

Du willst mich wohl nicht verstehen.... VERANTWORTLICH für die ordnungsgemäße Durchführung ist der Betrieb (siehe auch BBiG), zur Vermittlung der zusätzlichen Inhalte durch die BS ist der Auszubildende freizustellen. Aber werder aus §14 noch aus §38 ergibt sich aber

1. die Verantwortung der BS für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung

2. eine Einschränkung der Prüfungsinhalte auf die Berufsschulinhalte.

Bevor man mit Paragrafen um sich schmeißt, sollte man auch versuchen, die Paragrafen im Gesamten und auch im Kontext der weiteren Paragraphen zu verstehen, dieses scheint Dir leider nicht so zu liegen, ist aber auch nicht weiter schlimm, dass BBiG ist glücklicherweise nicht prüfungsrelevant für die IT-Berufe

vor 1 Minute schrieb Whiz-zarD:

Folglich sind Betrieb und Schule für das erlangen der beruflichen Handlungsfähigkeit wichtig. Auch wenn der Vertrag nur mit dem Betrieb abgeschlossen wird, schließt auch der Betrieb implizit ein Vertrag mit der Schule ab, da der Betrieb den Azubi dort anmelden muss. Die Verantwortlichkeit wird also auch auf die Schule übertragen.

Wir bilden schon seit Jahren aus und mussten noch nie einen Vertrag mit der BS schließen. Wie kommst Du auf so eine komische Idee? Die BS ergibt sich nur aus dem BBiG und Durchführungsverordnung.

vor 1 Minute schrieb Whiz-zarD:

Der Betrieb hat zwar die Hauptverantwortlichkeit aber eine Teilverantwortlichkeit gibt man der Berufsschule und wie gesagt, zum Prüfungsgegenstand gehört nun mal das Wissen der Berufsschule dazu. Die Frage ist also, wie prüft man das Wissen der Berufsschule? Dafür hat das Kultusministerium einen recht strikten Plan vorgegeben, dieser dann in Form der theoretischen Prüfung überprüft wird. In der theoretischen Prüfung kann auch Wissen von Betrieben einfließen aber der muss sehr minimal gehalten werden, weil man einfach nicht sicherstellen kann, dass die Betriebe das geprüfte auch tatsächlich lehren.

Das sage ich doch die ganze Zeit... aber Achtung! aucgh in der praktischen Prüfung können BS-Inhalte wichtig sein.

vor 1 Minute schrieb Whiz-zarD:

Wie im Beispiel Wasserfall vs Scrum. Man könnte z.B. ja auch auf Pseudocode verzichten und stattdessen die Java-Syntax verlangen aber das geht nicht, weil nicht jeder Betrieb Java benutzt.

Wer Pseudocode versteht, sollte mit ALLEN Programmiersprachen später gut zurechtkommen, eine Einengung auf Java mag für die praktische Anwendung gut sein, aber es geht ja in der Ausbildung AUCH darum, den theoretischen Unterbau zu vermitteln und das machst Du mit dem Pseudocode.

vor 1 Minute schrieb Whiz-zarD:

Wieso sollte ein Betrieb dann dies lehren, wenn es nicht benutzt wird? Also einigt man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner und das ist das vermittelte Wissen der Berufsschule. Wie gesagt, wenn nur der Betrieb verantwortlich ist, dann muss der Betrieb auch konkret wissen, was gelehrt werden muss, um die Prüfung zu bestehen und das ist einfach nicht der Fall.

Doch, siehe Rahmenpläne und Rahmenlehrpläne.

mein Tipp: beschäftige Dich mal eingehend auch schon aus Eigeninteresse als Auszubildender damit, wie eine Ausbildung richtigerweise durchzuführen ist und wie sich dann daraus auch Prüfungsinhalte herleiten. Das wäre sicherlich auch mal in Deinem Interesse und würde die von Deiner Seite einfach fachlich falsch geführe Diskussion hier etwas optimieren.

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@Whiz-zarD Ja, es ist eine duale Berufsausbildung, die allerdings nicht zeitgleich hälftig verteilt ist und genau hier liegt das Problem. Wenn der eine Partner (Betrieb) mit dem Löwenanteil sich weigert Kenntnisse außerhalb seines (für den Kunden benötigte) Spektrum zu vermitteln, dann bekommt der Azubi häufiger mal ein Problem. 

Die Berufsschule hat nicht die Zeit die Inhalte zu vermitteln. Du musst von der geringen Kontaktzeit auch nochmal einiges für Klausuren und den ganzen Rattenschwanz abziehen. Dann bleibt noch weniger Zeit für die Inhalte. 

Es sollte auch eine moralische Verpflichtung seitens des Betriebes sein, seinen Azubi gut durch die Prüfung zu bringen. Allerdings passiert das nicht immer. Von 20-30 Unternehmen meldet sich vllt. 1 bei mir bezüglich Lerninhalte oder der Berufsschule allgemein. Jetzt könnte man vermuten, dass es vielleicht einfach super bei uns läuft und es kein Handlungsbedarf gibt. Allerdings haben wir auch den ein oder anderen Vollpfosten als Lehrer bei denen gar nichts funktioniert und trotzdem meldet sich kein Betrieb. Die juckt es mit überwältigender Mehrheit einfach nicht, ob/was Berufsschule gemacht wird oder nicht. 

Würden die es interessieren, könnte man als Betrieb gegensteuern wenn man merkt, dass Inhalte nicht behandelt wurden. Ein anderes Problem ist natürlich die Breite an Themen die man dann draufhaben müsste und ich kann voll und ganz nachvollziehen, dass ein Ausbilder nicht die IHK/Schulinhalte alle einfach so aus dem Ärmel schütteln kann. Vieles hat man vllt. schon 10 Jahre nicht mehr gehört und spontan Normalformen aufzählen soll oder irgendwelche Mebibyteberechnungen durchführen ist nicht so einfach, gebe ich zu. 

Das heißt ein grundlegendes Problem ist einfach, dass zwar 'duale' Ausbildung draufsteht, aber im Endeffekt jeder der beiden Parteien sein eigenes Ding durchzieht ohne Kooperation.

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vor 14 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Nein, es heißt "duale Ausbildung"... 🙄

Nein, rein rechtlich heißt es "Berufsausbildung" (wenn Du hier schon mit Paragraphen um Dich wirfst). Du wirst im relevanten BBiG nirgendwo die Vorgabe einer "Dualen Ausbildung" finden 🙂

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vor 57 Minuten schrieb Brapchu:

Weil.. sie dich Ausbilden und nicht zum auf gut Deutsch "Fachidioten" machen sollen..?

Was hier manche Leute für einen weltfremden Mist schreiben. Jeder ist selber dafür verantwortlich durch die eh schon viel zu leichten und oberflächlichen Prüfungen zu kommen. Als ob mein Betrieb dafür verantwortlich ist mir jeden unnützen scheiß beizubringen. Keine sau braucht heute noch Generalisten sondern Spezialisten und Experten in einem Themengebiet. Bei meiner Übernahme wird es den Betrieb gar nicht interessieren ob ich irgend ein FISI Scheiß kann oder nicht. Sondern nur ob ich SAP Module Programmieren kann. 

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vor 38 Minuten schrieb JMilanese:

Du willst mich wohl nicht verstehen.... VERANTWORTLICH für die ordnungsgemäße Durchführung ist der Betrieb (siehe auch BBiG), zur Vermittlung der zusätzlichen Inhalte durch die BS ist der Auszubildende freizustellen. Aber werder aus §14 noch aus §38 ergibt sich aber

1. die Verantwortung der BS für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung

2. eine Einschränkung der Prüfungsinhalte auf die Berufsschulinhalte.

Ja, die Berufsschule ist nicht zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung (= Organisation)
Und ja es gibt keine Einschränkung aber dies ist nur die Theorie. Man sollte sich mal Gedanken machen, wie es in der Praxis umgesetzt wurde, denn schließlich erwähnt §38 explizit die Berufsschule und da sollte man sich schon mal Gedanken machen, wie die Prüfung aufgebaut ist, denn nochmal: Der Ausbildungsinhalt ist bei jedem Betrieb anders, weil sie halt mit anderen Mitteln arbeiten. Und nochmal: Deswegen ist der Ausbildungsrahmenplan sehr schwammig gehalten. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle Betriebe das gleichen lehren. Nicht mit diesem schwammigen Ausbildungsrahmenplan. Folglich muss man sich in der Praxis auf irgendwas einigen und nochmal: Das ist das Wissen der Berufsschule. Das ist das, was in den letzten 18 Jahren passiert ist. Vor 2004 war es sogar so, dass die Berufsschulen die Abschlussprüfungen schrieben, was auch meine These stützt. In meiner damaligen Mechatroniker-Ausbildung war ich der erste, der eine bundesweite Abschlussprüfung schrieb und es war eine Katastrophe, weil weder die Betriebe noch die Schulen wussten, was geprüft wird.

vor 38 Minuten schrieb JMilanese:

Wir bilden schon seit Jahren aus und mussten noch nie einen Vertrag mit der BS schließen. Wie kommst Du auf so eine komische Idee? Die BS ergibt sich nur aus dem BBiG und Durchführungsverordnung.

Es kommt aber implizit zu einem Vertrag, da man den Azubi bei der Berufsschule anmelden muss. Folglich muss dann die Schule auch ihre Pflicht dazu beitragen.

vor 38 Minuten schrieb JMilanese:

Das sage ich doch die ganze Zeit... aber Achtung! aucgh in der praktischen Prüfung können BS-Inhalte wichtig sein.

Ich hab nie das Gegenteil behauptet. ;)

vor 38 Minuten schrieb JMilanese:

Wer Pseudocode versteht, sollte mit ALLEN Programmiersprachen später gut zurechtkommen, eine Einengung auf Java mag für die praktische Anwendung gut sein, aber es geht ja in der Ausbildung AUCH darum, den theoretischen Unterbau zu vermitteln und das machst Du mit dem Pseudocode.

Die Praxis sieht aber anders aus, wenn ich mir hier so einige Threads anschaue.
Und nein Pseudocode vermittelt nicht den theoretischen Unterbau. Auf den Unterbau der Softwareentwicklung geht man doch in der Abschlussprüfung kaum bis gar nicht ein. Ich hab zumindest noch keine Abschlussprüfung gesehen, wo verlangt wurde, z.B. eine verkettete Liste oder einen balancierten Baum zu implementieren.

vor 36 Minuten schrieb skylake:

@Whiz-zarD Ja, es ist eine duale Berufsausbildung, die allerdings nicht zeitgleich hälftig verteilt ist und genau hier liegt das Problem. Wenn der eine Partner (Betrieb) mit dem Löwenanteil sich weigert Kenntnisse außerhalb seines (für den Kunden benötigte) Spektrum zu vermitteln, dann bekommt der Azubi häufiger mal ein Problem. 

Das hab ich auch nie behauptet, dass die zeitliche Aufteilung 50/50 sein muss.
Ich sage nur, dass man in der theoretischen Prüfung nur das prüfen kann, was man in der Berufsschule lehrt. Ob die Berufsschule nun 50% der Zeit einnimmt oder sogar nur ein Tag, ist doch für die Aussage irrelevant.

Bearbeitet von Whiz-zarD
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vor 24 Minuten schrieb sleight:

Was hier manche Leute für einen weltfremden Mist schreiben. Jeder ist selber dafür verantwortlich durch die eh schon viel zu leichten und oberflächlichen Prüfungen zu kommen. Als ob mein Betrieb dafür verantwortlich ist mir jeden unnützen scheiß beizubringen. Keine sau braucht heute noch Generalisten sondern Spezialisten und Experten in einem Themengebiet. Bei meiner Übernahme wird es den Betrieb gar nicht interessieren ob ich irgend ein FISI Scheiß kann oder nicht. Sondern nur ob ich SAP Module Programmieren kann. 

Dann brich doch Deine Ausbildung ab und mach nur noch das Studium. Die Prüfungen sind mitnichten übrigens "oberflächlich".

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vor 14 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Ich sage nur, dass man in der theoretischen Prüfung nur das prüfen kann, was man in der Berufsschule lehrt.

Aber besteht dann nicht wieder das gleiche Problem ?
Nicht jede Berufsschule unterrichtet die gleichen Themen in der gleichen Tiefe.

Also nur noch den kleinsten gemeinsamen Rest prüfen, den garantiert alle Auszubildenden gehört haben ?
Dann kann ich als AG auf ein IHK Zeugnis verzichten und alle Bewerber selber prüfen.
 

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vor 7 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Und nochmal: Deswegen ist der Ausbildungsrahmenplan sehr schwammig gehalten. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle Betriebe das gleichen lehren. Nicht mit diesem schwammigen Ausbildungsrahmenplan.

Doch, man kann davon ausgehen, dass alle Betriebe die Pflicht-Inhalte vermitteln teilweise koordiniert mit der BS.

Nur weil Du es hier zum x-ten Male verdrehst darstellst wird Deine Aussage leider auch nicht wahrer.

vor 7 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Folglich muss man sich in der Praxis auf irgendwas einigen und nochmal: Das ist das Wissen der Berufsschule. Das ist das, was in den letzten 18 Jahren passiert ist. Vor 2004 war es sogar so, dass die Berufsschulen die Abschlussprüfungen schrieben, was auch meine These stützt.

Nope, die BS hat durchgeführt, die Aufgaben wurden aber schon immer von einem Ausschuss beschlossen. Die waren früher dezentral und jetzt zentral, aber auch hier erzählst Du leider nicht die ganze Wahrheit.

vor 7 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Es kommt aber implizit zu einem Vertrag, da man den Azubi bei der Berufsschule anmelden muss. Folglich muss dann die Schule auch ihre Pflicht dazu beitragen.

Nope, kein Vertrag. Schau Dir doch einmal die regelegungen zu einem Vertrag an... das ist sogar Ausbildungsinhalt btw. 🙂

Die Berufsschule ergibt sich aus der gesetzlichenn Regelung laut BBiG und nicht aufgrund eines privat-rechtlichen Vertrages. Das ist schon in Bezug auf rechten und Pflichten und Zustandkommens was ganz anderes.

Tipp für die Prüfungsvorbereitung: Verträge und Vertragsabschluss usw. noch einmal genauer anschauen.

vor 7 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Die Praxis sieht aber anders aus, wenn ich mir hier so einige Threads anschaue.

Und nein Pseudocode vermittelt nicht den theoretischen Unterbau. Auf den Unterbau der Softwareentwicklung geht man doch in der Abschlussprüfung kaum bis gar nicht ein. Ich hab zumindest noch keine Abschlussprüfung gesehen, wo verlangt wurde, z.B. eine verkettete Liste oder einen balancierten Baum zu implementieren.

Dann weißt Du wohl nicht, was zur Theorie gehört. Und in der Abschlussprüfung kann es manchmal sogar sehr gut sein, seine Aussagen mit den entsprechenden Theoretischen Verfahren und Ansätzen zu untermauern um zu zeigen, dass Du nicht nur den Spezailfall, den Du in der Projektarbeit beackert hast, beurteilen, sondern auch auf andere Fälle schließen kannst. Theoretisches Wissen kann für die Note sehr förderlich sein. Und nein, damit sind sicherlich keine verketteten Listen und balancierte Bäume gemeint (das sind schon fertige Algorithmen, die Theorie beschäftigt sich dann eher allgemein mit den Grundsätzen dazu wie Suchschlüssel, Tabellen oder Cluster etc.).

vor 7 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Das hab ich auch nie behauptet, dass die zeitliche Aufteilung 50/50 sein muss.

Ich sage nur, dass man in der theoretischen Prüfung nur das prüfen kann, was man in der Berufsschule lehrt. Ob die Berufsschule nun 50% der Zeit einnimmt oder sogar nur ein Tag, ist doch für die Aussage irrelevant.

Nur weil Du das hier 1000mal behauptest, wird es leider nicht wahrer. Siehe auch viele andere Beiträge zu dem Thema, wo versucht wird, Dir zu vermitteln, dass es neben dem theoretischen Inhalt der BS auch noch die theoretischen Inhalte der Betriebe gibt und dass die Prüfung nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner (Berufsschul-Inhalte) abfragen soll, sondern die Grundlagen und Anwendung dieser für einen IT-Beruf. Das ist was vollkommen anderes. Und natürlich ist derf Betrieb für das Füllen dieser Lücke verantwortlich und nicht die Berufsschule. Falls Dein Betrieb dieses nicht macht, solltest Du dringend einmal das Gespräch mit Deinem Ausbilder suchen.

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vor 17 Minuten schrieb JMilanese:

Dann brich doch Deine Ausbildung ab und mach nur noch das Studium. Die Prüfungen sind mitnichten übrigens "oberflächlich".

Ich habe die doch gerade Bestanden. Die war sehr oberflächlich. Immer etwas oberflächlich abfragen aber nie ins Detail gehen. Mathe mit Dreisatz lösbar. Die Ausbildung ist ein Nice To Have. Wieso sollte ich es abbrechen wenn es kaum Aufwand erfordert den Abschluss zu machen? Nichts desto trotzt, um zurück zum Thema zu kommen. Der Betrieb ist nicht dafür verantwortlich das man selber lernt und sich auf die Prüfung vorbereitet. Das ist ja keine Grundschule mehr.

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vor einer Stunde schrieb Whiz-zarD:

Nein. Jeder Azubi muss bei der zuständigen Stelle registriert werden. Es gibt keine Ausbildung ohne Registrierung. Ausnahmen sind Umschulungen oder ähnliche Maßnahmen aber für die gelten auch andere Regelungen.

Nur weil der Betrieb eine Ausbildung gemäß der Regeln der IHK anbieten will.

Wenn ich zum Softwareentwickler ausbilden will, kann ich das VÖLLIG ohne die IHK machen. 

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vor 4 Minuten schrieb allesweg:

Nur weil der Betrieb eine Ausbildung gemäß der Regeln der IHK anbieten will.

Wenn ich zum Softwareentwickler ausbilden will, kann ich das VÖLLIG ohne die IHK machen. 

Vollkommen richtig. Denn die IHK Ausbildung zum Anwendungsentwickler hat nichts damit zu tun einen guten Entwickler auszubilden. Ich behaupte sogar 80% der fertigen FIAEler sind nicht zu gebrauchen nach ihrer Ausbildung. Doch zum Glück können sie minimal Subnetten und Wirtschaft. xD

Bearbeitet von sleight
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vor 2 Minuten schrieb allesweg:

Entschuldige das Haare spalten, aber "Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung" - es gibt Anbieter, welche ohne IHK zum "Anwendungsentwickler $Irgendwas" ausbilden...

Man muss sich nicht entschuldigen für Recht haben. Ich frage mich aber wieso ich bis jetzt der Einzige bin der sein Ergebnis hat? Mein Betrieb hatte es gestern in der Post weil das Online Portal nicht geht.

Bearbeitet von sleight
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vor 1 Minute schrieb sleight:

Ich behaupte sogar 80% der fertigen FIAEler sind nicht zu gebrauchen nach ihrer Ausbildung.

Was machen dann die Betriebe mit Ihren 'nicht zu gebrauchen' Mitarbeitern ?  Trotzdem übernehmen ?

Bei Umschülern gestehe ich dir teilweise zu, dass es stimmt.
Da gibt es die, die im Praktikum übernommen werden, ohne das die Prüfung abgewartet wird.
Man pickt sich die Guten raus.
Und von denen, die zwar ein Zeugnis haben, sind ein großer Teil nach 2 Jahren immer noch ohne Anstellung oder in einem anderen Beruf.

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vor 4 Minuten schrieb hellerKopf:

Was machen dann die Betriebe mit Ihren 'nicht zu gebrauchen' Mitarbeitern ?  Trotzdem übernehmen ?

Bei Umschülern gestehe ich dir teilweise zu, dass es stimmt.
Da gibt es die, die im Praktikum übernommen werden, ohne das die Prüfung abgewartet wird.
Man pickt sich die Guten raus.
Und von denen, die zwar ein Zeugnis haben, sind ein großer Teil nach 2 Jahren immer noch ohne Anstellung oder in einem anderen Beruf.

Das war jetzt nichts gegen die Azubis. Was ich meine ist dass die Prüfung sehr leicht zu bestehen ist ohne überhaupt programmieren zu können. Darum heißt ein fertiger FIAEler nicht gleich, dass er ansatzweise ein Programm schreiben kann. Wer 2.5 Jahre im Betrieb programmiert hat kann es aber, und das auch ohne die IHK Prüfung.

Bearbeitet von sleight
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vor 35 Minuten schrieb sleight:

Man muss sich nicht entschuldigen für Recht haben. Ich frage mich aber wieso ich bis jetzt der Einzige bin der sein Ergebnis hat? Mein Betrieb hatte es gestern in der Post weil das Online Portal nicht geht.

  • zuständige IHK ist schnell
  • kurze Postlaufzeit zwischen IHK und Betrieb
  • firmenintern schnelle Verarbeitung der Eingangspost
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