anische Geschrieben 14. Februar 2002 Teilen Geschrieben 14. Februar 2002 Hi! Hätte da mal noch ne Frage bezüglich des Abschlusses. Wenn ich meine Prüfung vor Ablauf des Vertrages mache ist der Vertrag ja nichtig und ich bin fertig. Wenn ich direkt am nächsten Tag dann wo anders hin arbeiten geh werden die Urlaubstage anteilsmäßig für die Monate, die ich nicht mehr bleibt gestrichen (z.B. Vertrag bis 31.07. 18 Tage Urlaub, geh aber schon am 30.06., also 2,5 Tage weg (18/7)). Ist das auch so mit dem Gehalt? Das heißt, wenn ich am 17.06. Prüfung mache und nen Tag später bin ich weg, bekomm ich dann auch nur bis zum 17.06. ausbezahlt oder den vollen Monat? Bye anische :eek: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DonMaro Geschrieben 14. Februar 2002 Teilen Geschrieben 14. Februar 2002 Das kommt mit darauf an, an welchem Tag das Gehalt gezahlt wird... wenn dus am 15. bekommst, ist es ja easy: dann entweder im Voraus oder im Nachhinein, dementsprechend bekommst du oder auch nicht... Wie das aber ist, wenn es am 1. fällig ist... ?... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
anische Geschrieben 14. Februar 2002 Autor Teilen Geschrieben 14. Februar 2002 Hi! Also eigentlich bekomm ich mein Gehalt am Ende des Monats. Naja, dann sollte ich es bekommen, ist aber meist erst Anfang nächsten Monat da. Naja, hätt mich halt mal interessiert. Anders werd ichs schon früh genug sehn. Bye anische Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lisa Geschrieben 14. Februar 2002 Teilen Geschrieben 14. Februar 2002 Hi anische, wenn Du nur 17 Tage vom Monat beschäftigt bist, bekommst Du auch nur anteiliges Gehalt. So wie Du es beschreibst, bekommst Du zum Ende des Monats das Geld für den abgelaufenen Monat, also würdest Du in deinem Beispiel Ende Juni dann nur 17 Tage statt 30 bezahlt bekommen. cu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
loeti Geschrieben 22. Februar 2002 Teilen Geschrieben 22. Februar 2002 Original geschrieben von anische Wenn ich meine Prüfung vor Ablauf des Vertrages mache ist der Vertrag ja nichtig und ich bin fertig. Vorsicht: Bei bestandener Prüfung ist dein Vertrag nicht nichtig, sondern erfüllt. Nichtig ist ein Vertrag nur, wenn er rückwirkend gesehen von Anfang an nie bestanden hat, z.B. wegen Formmangel, vorgetäuschter Fakten etc. In deinem Falle endet der Vertrag entweder mit bestandener Prüfung (um 00:00 Uhr des Folgetages) oder zum Ablauf der dort festgelegten Zeit. So sollte es im Vertrag stehen. Ansonsten wegen deiner Frage: ich stimme lisa zu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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