Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag, ich habe ein Zeugnis bekommen mit der Formulierung:

Zitat

Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten stets sehr weit über den Erwartungen an Auszubildende.

In diesem Arbeitszeugnis waren ein paar Formfehler, deswegen habe ich nun ein neues Zeugnis bekommen. Es wurden die Formfehler behoben, allerdings steht nun in dieser Formulierung:

Zitat

Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten stets über den Erwartungen an Auszubildende.

Bedeutet dies in Zeugnissprache das gleiche oder wurde ich hier runtergestuft? Und wenn ja wird sowas ja kaum rechtlich okay sein, oder?

 

Liebe Grüße

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Shun:

Guten Tag, ich habe ein Zeugnis bekommen mit der Formulierung:

In diesem Arbeitszeugnis waren ein paar Formfehler,

Man müsste schon das ganze Zeugnis sehen, sonst ist es nur eine Phrase, die aus dem Kontext gerissen wurde.

Welchen Eindruck hattest Du selber zu dem Thema Arbeitsleistung ?

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Shun:

Guten Tag, ich habe ein Zeugnis bekommen mit der Formulierung:

In diesem Arbeitszeugnis waren ein paar Formfehler, deswegen habe ich nun ein neues Zeugnis bekommen. Es wurden die Formfehler behoben, allerdings steht nun in dieser Formulierung:

Bedeutet dies in Zeugnissprache das gleiche oder wurde ich hier runtergestuft? Und wenn ja wird sowas ja kaum rechtlich okay sein, oder?

 

Liebe Grüße

Handelt es sich nun um ein Arbeitszeugnis oder ein Asubildungszeugnis?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Shun:

Arbeitszeugnis

Wie passt denn dann dieser Satz von Dir dazu:

"Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten stets sehr weit über den Erwartungen an Auszubildende."

Demnach könnte man auf ein Ausbildungszeugnis schließen und da werden andere Schwerpunkte gesetzt.

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb FISI-I:

Wie passt denn dann dieser Satz von Dir dazu

 

"Am Ende der Berufsausbildung haben Auszubildende einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis"

Keine Ahnung warum du hier versuchst zu unterscheiden wenn es keine Relevanz zu meiner Frage hat..

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb FISI-I:

Demnach könnte man auf ein Ausbildungszeugnis schließen und da werden andere Schwerpunkte gesetzt.

Ähm, nein?

Das Arbeitszeugnis nach der Ausbildung ist genau das, ein Arbeitszeugnis das den abgegrenzten Zeitraum der Ausbildung beleuchtet. Das man nach der Ausbildung einen gesetzlichen Anspruch darauf hat, ist für Azubis die nicht im Ausbildungsbetrieb bleiben "relativ" irrelevant, da sie durch ihr Ausscheiden aus dem Betrieb eh eins bekommen müssen. Anders ist es bei denen die (erst mal) bleiben. Aber auch für die endet der befristete Ausbildungsvertrag und ein neuer Vertrag mit anderem Aufgabengebiet und - im Regelfall - anderem Vorgesetzten. Für die ist es quasi ein "Zwischenzeugnis".

Nur im Gegensatz zum "normalen" AN haben Azubis nach Übernahme (bzw allgemein nach der Ausbildung) darauf einen gesetzlichen Anspruch.

Geschrieben
Am 26.9.2022 um 22:36 schrieb MaxMusterman:

stehts über den

stehts weit über  den

stehst sehr weit über den

Ja, wo steht er denn? 🙂

Ich hoffe, diese Formulierungen stehen in KEINEM Zeugnis

Geschrieben

Zum Zeugnis gibt es hier ein paar unklare Aussagen.

1. Es gibt kein Arbeitszeugnis, sondern ein Zeugnis, was zumeist als Ausbildungszeugnis, im BiBB aber nur schlicht Zeugnis genannt wird.

Die Inhalte unterscheiden sich vom Arbeitszeugnis doch sehr:

§ 16 Zeugnis

(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.

(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb JMilanese:

Die Inhalte unterscheiden sich vom Arbeitszeugnis doch sehr:

§ 16 Zeugnis

...

(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung

Das selbe muss auch im einfachen Arbeitszeugnis stehen.

vor 2 Minuten schrieb JMilanese:

sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden.

Ok, der Teil ist zusätzlich, aber auch nur eine Auflistung der Tätigkeiten, wie im qualifizierten AZ

vor 2 Minuten schrieb JMilanese:

Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

Hier wären wir wieder beim qualifizierten AZ.

Der einzige Unterschied ist, dass die Tätigkeiten auf jeden Fall mit rein müssen.

Da aber viele AG schon von sich aus direkt das qualifizierte Zeugnis erstellen (ich kenne niemanden der es beim AG Wechsel explizit anfordern musste) ist das eher ein formaler als ein gelebter Unterschied.

Geschrieben

Es ist ein also ein Ausbildungszeugnis.

Das es Unterschiede gibt, wurde ja auch festgestellt und die haben eine größere Bedeutung als man hier wahrhaben will/annimmt. Und aus genau diesem Grund hatte ich auch die Frage gestellt.

Und genau die nach dem BBiG verlangten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten haben bei einem Berufsanfänger eine wesentliche Bedeutung. Wenn dann noch die beim Ausbildenden ausgeführten Tätigkeiten, die eben genau die Umsetzung darstellen, aufgeführt/bewertet werden, kann man die stattgefundene Entwicklung und zukünftige Einsetzbarkeit gut erkennen.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...