Gast here Geschrieben 8. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2022 Ich stelle mir die Frage: Muss ich für die IHK Pseudocode-Aufgaben zwingend Variablen deklarieren und oder/definieren oder kann ich einfach die Logik runterschreiben wie es z.B. in Python möglich ist? Alleine die Variablen im Vorfeld zu erstellen kann zu Problemen mit Zeit und Platz führen, weshalb ich gerne drauf verzichten würde. Was sagen die Prüfer hier dazu? Gibt es sonst Dinge die unbedingt beachtet werden müssen, außer dass der Code nachvollziehbar sein muss? Sind z.B. Abkürzungen wie "++" oder "+=" erlaubt oder müssen solche Ausdrücke voll ausgeschrieben werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 8. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2022 Probleme mit Platz? Ich hatte bei meiner AP damals 2 Seiten für eine Aufgabe die in einer halben Seite gelöst werden könnte. Generell hieß es damals bei mir: Du kannst bei Pseudocode fast machen was du willst, sofern du bei einem Stil bleibst. Außerdem kannst du dir nicht einfach Methoden ausdenken, die von irgendwo her kommen. Wir haben also nicht die netten Features welche wir jetzt durch viele Frameworks bekommen. Standard Sachen wie "Print" sind natürlich nicht gemeint. "++" und "+=" sind in der Programmierung jetzt seit einiger Zeit vorhanden, da würde ich mir keine Gedanken machen. Alternativ kann man auch "INCREMENT 1" schreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellerKopf Geschrieben 8. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2022 vor 3 Stunden schrieb here: Muss ich für die IHK Pseudocode-Aufgaben zwingend Variablen deklarieren Zwingend müssen vieleicht nicht. Aber mit den zusätzlichen Zeilen bist du immer auf der sicheren Seite. Dann gibt es da noch Aufgaben, wo eine Deklaration mit Datentyp besser erkennen lässt was du vorhast. Gib dem Prüfer einfach die Möglichkleit die extra Punkte zu geben. Für eine leere Zeile kann es die nicht geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DAUF-IT Geschrieben 8. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2022 Beantwortet nicht alle deine Fragen, aber so stellt sich die IHK den P-Code vor. Dies ist aus dem Belegsatz 21/22 von den Anwenungsentwicklern. Special List reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellerKopf Geschrieben 8. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2022 Da im Belegsatz schon die Datentypen vorhanden sind, wird Deklaration wohl erwartet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DAUF-IT Geschrieben 8. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2022 vor 55 Minuten schrieb hellerKopf: ... Gib dem Prüfer einfach die Möglichkleit die extra Punkte zu geben. Für eine leere Zeile kann es die nicht geben. Ja, kann ich bestätigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 9. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2022 Variablendeklaration ja. Pseudocode soll möglichst sprachneutral sein und Dinge, die in Python möglich sind, sind es in C++/Java und co. nicht. Bei i++ könnte man sich jetzt streiten aber auch hier würde ich mit i = i+1 auf die sichere Seite gehen (i++ existiert nicht in jeder Sprache). Es gibt für Pseudocode keine Norm wie diese auszusehen hat (leider). Das heißt aber nicht, dass Prüfer jede Schreibweise und Abkürzung durchgehen lassen. Daher würde ich Pseudocode in Prüfungssituationen immer ausführlicher schreiben als zu kurz. Besser eine Zeile zu viel als zu wenig. Man verliert auch keine nennenswerte Zeit wenn man anstatt i++, i=i+1 schreibt oder die Variablen vorher kurz deklariert und vllt. initialisiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast here Geschrieben 9. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2022 vor 20 Stunden schrieb DAUF-IT: Beantwortet nicht alle deine Fragen, aber so stellt sich die IHK den P-Code vor. Dies ist aus dem Belegsatz 21/22 von den Anwenungsentwicklern. den Auszug kenne ich auch und habe mich gefragt, ob man diese Syntax nehmen muss oder es eher als eine Orientierungshfe gedacht ist, die man nicht zwingend so umsetzen muss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 9. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2022 Ich denke zu den Aufgaben gibt es diesen Auszug, damit man sämtliche Aufgaben relativ ähnlich bewerten kann, ohne dass Azubis sich recht exotische Lösungen zusammenbasteln. Sprich diese Sachen sollte man wohl schon verwenden. Kann mich noch erinnern, dass man bei meiner Prüfung sogar Methoden angegeben hat die man nutzen soll. Leider scheinbar auf Deutsch, was imho nicht gerade passt, vor allem wenn keine Muttersprachler die Prüfung machen. Generell kommt es bei den Aufgaben eh immer mehr darum alles gründlich zu lesen. Der Code ist meist doch recht simpel gehalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DAUF-IT Geschrieben 9. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2022 vor 3 Stunden schrieb here: den Auszug kenne ich auch und habe mich gefragt, ob man diese Syntax nehmen muss oder es eher als eine Orientierungshfe gedacht ist, die man nicht zwingend so umsetzen muss Es gibt die Vorlage und wenn du die Punkte haben möchtest dann richte dich danach. Oder gibt es irgendeinen Grund warum du von der Vorlage abweichen musst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast here Geschrieben 10. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2022 vor 15 Stunden schrieb DAUF-IT: Oder gibt es irgendeinen Grund warum du von der Vorlage abweichen musst? Der Grund wäre, dass ich es anders übe und somit wieder Zeit verlieren würde in der Prüfung, um die Syntax und meine Gedanken zusammenzubringen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellerKopf Geschrieben 10. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2022 Also eine Abwägung zwischen Zeitbedarf und "dem Prüfer entgegenkommen". Das musst du vorher entscheiden, wobei der Prüfer die unbekannte Variable bleibt. Aber die meisten Prüfer werden nicht absolut auf dem Belegsatz beharren. Je weiter du jedoch abweichst, desto höher wird dein Risiko. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 10. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2022 Aber mal ganz ehrlich: Wo liegt denn das Problem? Auf dem Belegsatz ist doch die Pseudocode-Syntax dargestellt. Das ist doch jetzt keine großartige Transferleistung mehr. Zumal diese ja auch nicht viel anders ist, als die Syntax herkömmlicher Programmiersprachen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast here Geschrieben 11. Oktober 2022 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2022 Am 10.10.2022 um 12:39 schrieb Whiz-zarD: Aber mal ganz ehrlich: Wo liegt denn das Problem? Auf dem Belegsatz ist doch die Pseudocode-Syntax dargestellt. Das ist doch jetzt keine großartige Transferleistung mehr. Zumal diese ja auch nicht viel anders ist, als die Syntax herkömmlicher Programmiersprachen. Routinen im Kopf durch das Üben. Wenn dann auf einmal andere Syntax gefordert ist, bringt mich das durcheinander. Aber meine Ausgangsfrage wurde ja beantwortet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ai-x Geschrieben 10. Januar Teilen Geschrieben 10. Januar Ich glaube aber, dass nicht immer im Belegsatz der Pseudocode, der irgendwo abverlangt wurde, immer mitgegeben wird. Zumindest habe ich das bei dem Belegsatz von der "Abschlussprüfung Winter 2021/2022 Teil2: Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen) nicht mit bei und das finde ich ziemlich fies. Also entweder besser vorher üben oder aber unser Tutor hat gesagt, dass wir auch eine andere Progrmmiersprache wählen können (wie z.b JAVA) und das direkt alles dann darin schreiben. Das wäre ihm als Prüfer sogar lieber. Aber man weiß ja nicht wie die anderen alle so ticken.Ich glaube aber, dass nicht immer im Belegsatz der Pseudocode, der irgendwo abverlangt wurde, immer mitgegeben wird. Zumindest habe ich das bei dem Belegsatz von der "Abschlussprüfung Winter 2021/2022 Teil2: Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen) nicht mit bei und das finde ich ziemlich fies. Also entweder besser vorher üben oder aber unser Tutor hat gesagt, dass wir auch eine andere Progrmmiersprache wählen können (wie z.b JAVA) und das direkt alles dann darin schreiben. Das wäre ihm als Prüfer sogar lieber. Aber man weiß ja nicht wie die anderen alle so ticken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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