Whitehammer03 Geschrieben 10. Oktober 2022 Geschrieben 10. Oktober 2022 (bearbeitet) Hallo zusammen Ich habe endlich (wenn auch sehr verspätet) mein Ausbildungszeugnis erhalten und würde euch bitten, eine Einschätzung abzugeben. Herr X geboren am 11.22.33, hat vom 11.22.33 bis zum 44.55.66 in unserem Unternehmen eine Ausbildung als Fachinformatiker Systemintegration absolviert. Firma ACME ist ein führendes, weltweit tätiges IT-Dienstleistungsunternehmen, das 123 Technologieunternehmen, darunter Trick, Tick und Track, vereint. Wir *edit* sind die tollsten, grössten und geilsten und leuchten sogar im Dunkeln. Wir arbeiten nur mit Wahrheiten, betrügen nie und glauben an die Rente * edit Auf Wunsch des TE anonymisiert nach Charmi Art * Im Rahmen seiner Ausbildung übernahm X folgende Aufgaben, bei denen ihm alle Ausbildungsinhalte entsprechend des Ausbildungsplanes vermittelt wurden: Professional Services am Standort X und vor Ort in Kundenlokationen Fehlersuche, Austausch defekter Komponenten im Kunden-Netzwerk, inkl.Grundinstallation und Konfiguration der Komponenten Remote Unterstützung des Rollout-Teams durch Überprüfung und ggf. Anpassung der installierten Komponenten nach Kundenvorgabe Aufbauen, Abbauen und Konfigurieren von Videokonferenz Anlagen mit Single oder Dualbildschirmen Benutzereinweisungen in die Bedienung und Aufstellen von Telefoniekomponenten Patcharbeiten Sitesurveys zur Aufnahme der Infrastruktur und vorhandener Hardware Herr X hat sich in den jeweiligen Abteilungen immer innerhalb von kürzester Zeit ein gutes Fachwissen angeeignet. Er hat eine gute Auffassungsgabe, die es ihm jederzeit ermöglichte, auch sehrk omplexe Ausbildungsinhalte innerhalb kurzer Zeit tadellos zu erfassen. Herr X zeigte jederzeit vorbildliche Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit seinen Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei er auch durch seine immense Einsatzfreude überzeugte. Herr X zeichnete sich während der gesamten Ausbildung durch eine ausgesprochen gute Lernbereitschaft aus. Auch in Situationen mit erheblichem Arbeitsaufkommen erwies er sich immer als in hohem Maße belastbar. Wegen seiner sehr umsichtigen und jederzeit in hohem Maße verantwortungsbewussten Arbeitsweise war er von uns überaus geschätzt. Herr X war in hohem Maße zuverlässig. Füralle auftretenden Probleme fand er ausnahmslos gute Lösungen. Die während der Ausbildung gezeigten Leistungen von Herrn X haben uneingeschränkt unsere volle Anerkennung gefunden. Er wurde wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Er war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Ausbilderinnen und Ausbildern, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war ausnahmslos einwandfrei. Gegenüber den anderen Auszubildenden verhielt er sich jederzeit kameradschaftlich und hilfsbereit. Wir bedanken uns bei Herrn X für die gute und angenehme Mit- und Zusammenarbeit. Er ist für den gewählten Beruf gut geeignet. Für die Zukunft wünschen wir X beruflich und privat weiterhin alles Gute und viel Erfolg. Bearbeitet 10. Oktober 2022 von charmanta auf Wunsch des TE anonymisiert Zitieren
Whitehammer03 Geschrieben 10. Oktober 2022 Autor Geschrieben 10. Oktober 2022 Sorry, ist hier wahrscheinlich falsch. Bitte einmal -> "Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse" verschieben , danke Zitieren
allesweg Geschrieben 10. Oktober 2022 Geschrieben 10. Oktober 2022 Die Aufgabenaufzählung ist so allgemein, die könnte auch für drölf andere Berufe verwendet werden. Welche professionellen Services bzw. Komponenten? Die Bewertungen klingen nach einer zwei bis drei, ABER: Bleibst du oder gehst du? Keine Aussage darüber und ob man sich über die Übernahme freut, die Unmöglichkeit der Übernahme oder dein Ausschlagen des erfolgten Übernahmeangebots zutiefst bedauert. Whitehammer03 reagierte darauf 1 Zitieren
Whitehammer03 Geschrieben 10. Oktober 2022 Autor Geschrieben 10. Oktober 2022 vor 18 Minuten schrieb allesweg: Bleibst du oder gehst du? Keine Aussage darüber und ob man sich über die Übernahme freut, die Unmöglichkeit der Übernahme oder dein Ausschlagen des erfolgten Übernahmeangebots zutiefst bedauert. Ich habe auf eigenen Wunsch hin das Unternehmen verlassen bzw. das Vertragsangebot abgelehnt. Sollte ich das mit ins Zeugnis nehmen lassen? Zitieren
allesweg Geschrieben 10. Oktober 2022 Geschrieben 10. Oktober 2022 Im Zeugnis darf nur Positives stehen und wenn etwas NICHT im Zeugnis steht ist es somit vermutlich was (nicht)? Whitehammer03 reagierte darauf 1 Zitieren
WannaCry Geschrieben 10. Oktober 2022 Geschrieben 10. Oktober 2022 Ich würde das Zeugnis wie allesweg auch als gute Drei - Zwei betrachten. Whitehammer03 reagierte darauf 1 Zitieren
Whitehammer03 Geschrieben 10. Oktober 2022 Autor Geschrieben 10. Oktober 2022 Alles klar, das mit dem Verlassen des Unternehmens werde ich nachträglich eintragen lassen. Gibt es sonst noch Punkte, die kritisch sein könnten? Zitieren
charmanta Geschrieben 10. Oktober 2022 Geschrieben 10. Oktober 2022 das auf Deinen Wunsch hin entfernte Gesülze wie geil der Laden ist gehört da in der Regel nicht mit ins Zeugnis ... Zumindest nicht in der epochalen Breite Whitehammer03 reagierte darauf 1 Zitieren
Whitehammer03 Geschrieben 10. Oktober 2022 Autor Geschrieben 10. Oktober 2022 vor 3 Minuten schrieb charmanta: das auf Deinen Wunsch hin entfernte Gesülze wie geil der Laden ist gehört da in der Regel nicht mit ins Zeugnis ... Zumindest nicht in der epochalen Breite Werbung verpackt in einem Zeugnis, sieht man auch nicht alle Tage 😂 Zitieren
Whitehammer03 Geschrieben 13. Oktober 2022 Autor Geschrieben 13. Oktober 2022 Mein Ex-AG sagt mir nun, dass Änderungen am Arbeitszeugnis nicht vorgenommen werden dürfen - stimmt das ? Höre ich zum ersten Mal Zitieren
allesweg Geschrieben 13. Oktober 2022 Geschrieben 13. Oktober 2022 Wenn es nicht der Wahrheit entspricht, MUSS es sogar geändert werden. Jetzt kommt es darauf an, ob du dich und deine Tätigkeiten darin siehst und ob du das ggf. sogar mit anwaltlicher Unterstützung ändern lassen willst. Hast du eine Arbeitsrechtschutzversicherung? Zitieren
Whitehammer03 Geschrieben 13. Oktober 2022 Autor Geschrieben 13. Oktober 2022 vor 10 Minuten schrieb allesweg: Hast du eine Arbeitsrechtschutzversicherung? Leider nicht. Aber für so eine "Kleinigkeit" würde ich nicht unbedingt den Anwalt einschalten. Das Zeugnis ist mir jetzt auch nicht so wichtig, da ich bereits im Anschluss der Ausbildung eine andere Stelle angenommen habe und schon seit Anfang des Jahres hier arbeite. Ich denke zukünftige AG wird eher das Zeugnis meines aktuellen AGs interessieren. Zitieren
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