basdi Geschrieben 10. Oktober 2022 Geschrieben 10. Oktober 2022 Hallo zusammen, vor kurzem habe ich eine Zusage für eine IT-Stelle im ÖD erhalten. Im dazugehörigen Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass noch eine gesundheitliche Untersuchung beim Arzt aussteht (Den konkreten Termin dafür erhalte ich demnächst.) Da ich aber derzeit in einem Arbeitsverhältnis auf Probe bin, frage ich mich, wie ich den Termin (wahrscheinlich vor 17 Uhr) wahrnehmen soll. Denn wegen z.B. Betriebsurlaub habe ich derzeit keinen außenplanmäßigen Urlaub zu verfügung. Auch ein kurzfristiger unbezahlter Urlaub ist leider nicht drin, da unsere Firma da strikte Anweisungen hat. War sonst jemand noch in einer ähnlichen Situation und kann mir da Tipps geben? Zitieren
bigvic Geschrieben 10. Oktober 2022 Geschrieben 10. Oktober 2022 Du sagst du hast einen Arzttermin und gehst einfach. Ist ja nichtmal gelogen Asura, Meadril, DAUF-IT und 2 Weitere reagierten darauf 5 Zitieren
basdi Geschrieben 10. Oktober 2022 Autor Geschrieben 10. Oktober 2022 Bin leider noch eher neu was Jobwechsel angeht. Kann der Arbeitgeber nicht eine Bescheinigung vom Arzt verlangen? Zitieren
bigvic Geschrieben 10. Oktober 2022 Geschrieben 10. Oktober 2022 Du sagst, du musst zum Arzt. Dafür will ein AG der noch alle Tassen im Schrank hat keine Bescheinigung. Wenn doch, dann sagst du organisierst eine und kündigst am nächsten Tag. Bitschnipser reagierte darauf 1 Zitieren
basdi Geschrieben 10. Oktober 2022 Autor Geschrieben 10. Oktober 2022 Alright, danke für dein Feedback! 😃 Zitieren
allesweg Geschrieben 11. Oktober 2022 Geschrieben 11. Oktober 2022 Frühzeitig ankündigen, dass du einen Arzttermin hast, welchen du nicht verschieben kannst. Und versuchen, den Termin an den Rand deiner Arbeitszeiten zu legen. Zitieren
Maniska Geschrieben 11. Oktober 2022 Geschrieben 11. Oktober 2022 vor 16 Stunden schrieb bigvic: Du sagst, du musst zum Arzt. Dafür will ein AG der noch alle Tassen im Schrank hat keine Bescheinigung. Wenn doch, dann sagst du organisierst eine und kündigst am nächsten Tag. Soweit würde ich nicht unbedingt gehen Früher™ konnte man sich beim Arzt auf Nachfrage eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass man am XX von AA bis BB dort in der Praxis war. Das war aber afaik nur dann notwendig, wenn man für den Arztbesuch freigestellt war die Freistellung bezahlt haben wollte. Ich würde auch @allesweg da folgen: versuchen den Termin möglichst früh/spät am Tag legen zu lassen und so früh wie möglich ankündigen dass man an dem Tag einen Arzttermin hat. Ist die Einstellung von dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung abhängig, oder kann man diese ggf. auch einfach nach Vertragsabschluss und Arbeitsantritt direkt in den ersten beiden Wochen im neuen Beschäftigungsverhältnis terminieren? Zitieren
basdi Geschrieben 11. Oktober 2022 Autor Geschrieben 11. Oktober 2022 (bearbeitet) So wie ich das aus dem Schreiben herauslesen kann, ist das eine Voraussetzung neben dem Führungszeugnis. Termin zum Check erhalte ich in einem separaten Schreiben. Deswegen weiß ich nicht, ob ich da selbst viel variieren kann. Stay tuned! Bearbeitet 11. Oktober 2022 von basdi Zitieren
allesweg Geschrieben 12. Oktober 2022 Geschrieben 12. Oktober 2022 Wenn mein zukünftiger Arbeitgeber mir vor Arbeitsantritt einen Termin ohne jegliches Mitspracherecht vorgeben würde, könnte es bei mir Auswirkungen auf den Bewerbungsprozess haben. SoL_Psycho reagierte darauf 1 Zitieren
Whiz-zarD Geschrieben 12. Oktober 2022 Geschrieben 12. Oktober 2022 (bearbeitet) Dass ein Termin für eine gesundheitliche Untersuchung vorgegeben wird, ist völlig normal. Betriebsärzte arbeiten nicht exklusiv für einen Betrieb. Die arbeiten für mehrere Betriebe und haben ggf. sogar noch eine eigene Praxis. Da kann man schlecht inviduell Termine aushalten. Da gibt es dann einen Zeitraum, wo der Betriebsarzt im Betrieb ist und der Temin muss dann wahrgenommen werden. Da können selbst die Betriebe kaum was ändern. Bearbeitet 12. Oktober 2022 von Whiz-zarD Meadril reagierte darauf 1 Zitieren
allesweg Geschrieben 12. Oktober 2022 Geschrieben 12. Oktober 2022 Und selbst wenn der Betriebsarzt nur zu gewissen Zeiten im Betrieb wäre, wird es nicht nur diesen einen ersten Terminvorschlag geben und ansonsten keine Alternativen - nach welchen man natürlich fragen müsste... Und: ich habe schon Vollzeit-Betriebsarzt mit Festanstellung im Unternehmen erlebt. Zitieren
Maniska Geschrieben 12. Oktober 2022 Geschrieben 12. Oktober 2022 vor 24 Minuten schrieb Whiz-zarD: Da gibt es dann einen Zeitraum, wo der Betriebsarzt im Betrieb ist und der Temin muss dann wahrgenommen werden. Da können selbst die Betriebe kaum was ändern. Wenn man demjenigen gegenüber weisungsbefugt ist, dann ja. Dass ist man einem Bewerber gegenüber allerdings ja gerade eben (noch) nicht. Abgesehen davon kann ein AG zwar verlangen dass der AN gewisse(!) arbeitsmedizinische Untersuchen mitmacht, aber bei welchem Arzt, das entscheidet schlussendlich der AN. Da sollte das Recht auf freie Arztwahl höher gestellt sein als die Bequemlichkeit des AG. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
eneR Geschrieben 12. Oktober 2022 Geschrieben 12. Oktober 2022 vor 3 Stunden schrieb allesweg: Wenn mein zukünftiger Arbeitgeber mir vor Arbeitsantritt einen Termin ohne jegliches Mitspracherecht vorgeben würde, könnte es bei mir Auswirkungen auf den Bewerbungsprozess haben. Wenn man sich im ÖD bewirbt, kann man solche Dinge doch erwarten.. ist jetzt keine Überraschung. vor 2 Stunden schrieb allesweg: Und selbst wenn der Betriebsarzt nur zu gewissen Zeiten im Betrieb wäre, wird es nicht nur diesen einen ersten Terminvorschlag geben und ansonsten keine Alternativen - nach welchen man natürlich fragen müsste... Und: ich habe schon Vollzeit-Betriebsarzt mit Festanstellung im Unternehmen erlebt. Und wenn es gar keinen klassischen Betriebsarzt gibt sondern nur den Amtsarzt? Und vielleicht kommt der auch gar nicht in das Amt/Behörde sondern sitzt im Gesundheitsamt? Und vielleicht [...] Es ist wie so oft in diesem Forum, wenig konkrete Details aber viel was, wenn, dann, Szenarien. Eigentlich hätte man hier nach dem ersten Kommentar von @bigvic den Sack zumachen können. Zitieren
ickevondepinguin Geschrieben 12. Oktober 2022 Geschrieben 12. Oktober 2022 Am 10.10.2022 um 15:25 schrieb basdi: War sonst jemand noch in einer ähnlichen Situation und kann mir da Tipps geben? Ich hatte mir damals Urlaub genommen. Bei uns ist der Betriebsarzt eine externes Medizinzentrum mit zwei Standorten. Man kann an einem Standort von denen einen Termin vereinbaren und gut ist. Zitieren
basdi Geschrieben 12. Oktober 2022 Autor Geschrieben 12. Oktober 2022 Danke @eneR, habe vergessen zu erwähnen, dass die Angelegenheit in einem Gesundheitsamt stattfindet. Mal abwarten, habe leider noch keine weiteren Informationen dazu erhalten. Bedanke mich aber schon mal für das große Feedback! Zitieren
allesweg Geschrieben 13. Oktober 2022 Geschrieben 13. Oktober 2022 Wenn der öD so harte Einstellungsbedingungen wie unverschiebbarer Amtsarzttermin stellt, wundert mich der dortige Fachkräftemangel noch weniger. Zitieren
basdi Geschrieben 14. Oktober 2022 Autor Geschrieben 14. Oktober 2022 (bearbeitet) @be98E10 aber leider keine Verbeamtung. @allesweg Update: Es kann sein, dass der Termin erst nach dem Arbeitsbeginn stattfindet. (Vorbehalt) Bearbeitet 14. Oktober 2022 von basdi allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
be98 Geschrieben 14. Oktober 2022 Geschrieben 14. Oktober 2022 Echt und dann muss man zur Untersuchung? Weshalb? Zitieren
Maniska Geschrieben 14. Oktober 2022 Geschrieben 14. Oktober 2022 vor 12 Minuten schrieb be98: Echt und dann muss man zur Untersuchung? Weshalb? Weil: Zitat Die Einstellungsuntersuchung soll die physische und psychische Gesundheit des Bewerbers überprüfen und feststellen, ob er in der Lage ist, die Aufgaben zu erfüllen. Die Einstellungsuntersuchung ist in folgenden Fällen Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben: Jugendliche bis 18 Jahre beim Umgang mit Gefahrstoffen oder Strahlenbelastungen (z.B. Röntgenassistenten) bei Personen mit besonderer Verantwortung für andere (z.B. Lokführer, Piloten, Busfahrer, Ärzte) bei Beamten Beim Rest: "weil der AG da so will". Weigert man sich VOR Vertragsunterzeichnung wird diese i.d.R. nicht stattfinden, weigert man sich danach... Nunja, der AG hat 6 Monate zeit sich das anzuschauen. Kann man sich überlegen, ob es das Risiko wert ist, der AG bekommt eh nur die Info "i.O." oder "n.i.O.", der AN bekommt einen für ihn kostenlosen Rundumcheck. Zitieren
be98 Geschrieben 14. Oktober 2022 Geschrieben 14. Oktober 2022 Ja gut. Ist halt die Frage was passieren kann wenn man z.B. eine chronische Krankheit hat. Im Grunde dürfte da gar nichts passieren. Aber irgendwie finde ich sowas nicht so angemessen. Wenn die Person zu krank ist die Tätigkeit auszuführen fällt das eh bald auf. Dass Personen wie Busfahrer natürlich getestet werden müssen ist klar . Zitieren
Maniska Geschrieben 14. Oktober 2022 Geschrieben 14. Oktober 2022 vor 24 Minuten schrieb be98: Ja gut. Ist halt die Frage was passieren kann wenn man z.B. eine chronische Krankheit hat. Wenn dich diese nicht in der Ausübung deines Jobs behindert dann bekommt das der AG gar nicht mit. Diabetes ist beim Bürojob relativ egal, beim Kran- oder Staplerfahrer hingegen... Wobei, auch beim reinen Bürojob würde ich den relevanten Kollegen sagen was ich habe (Diabetes, Allergie,...) wo mein Notfallkit ist und was man machen muss, wenn ich aus heiterem Himmel umkipp. Oder auf welche chronische Krankheit spielst du an der Stelle an, die für das Arbeitsverhältnis relevant wären? vor 24 Minuten schrieb be98: Wenn die Person zu krank ist die Tätigkeit auszuführen fällt das eh bald auf. also.. Klar kann die kardiologische Vorerkrankung irgendwann mal auffallen, aber mit persönlich(!) wäre es lieber das bei einem Check zu erfahren und nicht nach dem (hoffentlich dann überstandenen) Herzinfarkt. Auch wenn das bedeutet, dass ich ggf. eine Job nicht bekomme. Aber der BA darf nur weitergeben wenn etwas konkret dafür spricht dass man ungeeignet ist, z.B. eine relevante rot/grün Schwäche. Dass man ohne Brille blind ist wie ein Maulwurf ist nicht relevant. Dass man Anrecht auf eine Bildschirmbrille hätte kann man dem AG mitteilen, muss es aber nicht... Und das die potentielle neue Angestellte in knapp 6 Monaten für 6+12 Wochen+manweißesnichtgenau ausfallen wird, darf er auch nicht sagen. Also, ihr schon, dem AG aber nicht. Zitieren
be98 Geschrieben 14. Oktober 2022 Geschrieben 14. Oktober 2022 (bearbeitet) Ja gut klar. Solange es nur dazu dient, festzustellen ob man generell die Tätigkeit sicher ausführen kann, macht es Sinn. Und zur Früherkennung ist es auch gut. Bearbeitet 14. Oktober 2022 von be98 Zitieren
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