DerCoole Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 (bearbeitet) Guten Morgen zusammen, nebenberuflich mache ich ein paar Dinge im Web-Bereich und ein befreundetes Kleinunternehmen hat mich für eine Dienstleistung angefragt. Ich habe ein sehr gutes Angebot abgegeben. Dieses wurde mündlich zugesagt und ich könne sofort losgehen. Leider verzögerte sich das, da mir notwendige Zulieferungen nicht zur Verfügung gestellt wurden. Ich habe aber bereits mit der Arbeit weitestgehend begonnen. Doch dann der Schock-Anruf: "Wir haben das jetzt doch der Agentur XYZ gegeben. Du kannst aufhören zu arbeiten" und "Person XYZ wird sich in Kürze bei dir melden, damit du ihm alles, was du bereits gemacht hast zur Verfügung stellst und ihm auch einen Überblick über die vorhandene Infrastruktur gibst, wir kennen die ja nicht". Nun völlig unabhängig von der rechtlichen Sichtweise - für mich ist das Thema erledigt - wie gehe ich nun weiter professionell und vor allem menschlich mit der Situation um? Ich habe bis jetzt keinen Cent bekommen und Zahlungsbereitschaft scheint auch nicht da zu sein. Deswegen würde ich ungerne weitere Zeit verschwenden und kostenlose Termine mit der Agentur zwecks "Übergabe" halten. Ich habe schon an sowas wie "Leider habe ich kein Budget und kann nicht weiterhelfen" gedacht oder gar nicht zu antworten, wenn mit mir Kontakt aufgenommen wird. Oder gibt es eine bessere Idee? Viele Grüße Bearbeitet 18. Oktober 2022 von DerCoole TheDiablo reagierte darauf 1 Zitieren
bigvic Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 Professionell wäre zu fragen wie man die erbrachten Leistungen zzgl Übergabe verrechnet gegen Vorkasse. Wenn man da keine Einigung erzielt, dann würde ich mich für die Zusammenarbeit bedanken und wie du sagst keine weiteren Leistungen erbringen. Höflich, aber bestimmt. Das wäre professionell. Nicht antworten ist unprofessionell. Bitschnipser, JimTheLion, monolith und 2 Weitere reagierten darauf 1 4 Zitieren
Polar Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 Bisherigen Zeitaufwand mit XX Euro / h in Rechnung stellen. Dann bezahlen lassen. Erst dann die Agentur gegen XX Euro /h einweisen. Zitieren
allesweg Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 Wie gut befreundet? Und willst du diese Freundschaft aufrecht erhalten? Ein schriftliches Angebot für die bereits erbrachte Arbeit, welche Vorarbeit war für eine Übergabe und eben diese Übergabe - was es nur als Gesamtpaket gibt erstellen. Je nach Umfang der Übergabe zahlbar VOR Beginn der Übergabe. Diese Übergabe dokumentierst du besser schriftlich und lässt sie dir von der anderen Agentur schriftlich bestätigen. Diese Bedingung steht natürlich im Angebot! Und wird sowohl vom Auftraggeber als auch der anderen Agentur schriftlich bestätigt. Zitieren
KeeperOfCoffee Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 vor 27 Minuten schrieb DerCoole: . Dieses wurde mündlich zugesagt und ich könne sofort losgehen. Bitte sag, dass du immerhin deine Leistungen und Stunden aufgeschrieben hast. Zitieren
Bitschnipser Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 vor 31 Minuten schrieb DerCoole: ich habe bis jetzt keinen Cent bekommen und Zahlungsbereitschaft scheint auch nicht da zu sein. Hast du das erfragt? Wurde es dir gesagt? Oder ist das nur so ein Gefühl? Egal wie, am Besten fährst du mit der Methode die @bigvic genannt hat. Und wenn es zu keiner Einigung kommt, dann hast du für die Zukunft gelernt nicht auf Basis mündlicher Zusagen zu arbeiten Juristisch wärst du zwar im Recht, aber weiß das mal nach ohne "Papertrail" Zitieren
Maniska Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 Wurdest du denn bis jetzt offiziell (nachweisbar) für die DL beauftragt, oder war das eine "ganz sichere Zusage dass der Auftrag ganz bestimmt auch erteilt werden wird, du dir keine Sorgen machen musst...". Wenn irgend möglich die bisher geleistete Arbeit VOR einer Übergabe bezahlen lassen und die Übergabe zum "normalen" Stundensatz anbieten und durchführen. Wenn man sich bei der Bezahlung der bisher geleisteten Stunden quer stellt den Stundensatz für die Übergabe entsprechend anpassen und alles schriftlich fixieren. Oder besser noch, einen für dich günstigen Festpreis für die Übergabe und entsprechende Bestätigung dass am XX.XX.XXXX die Übergabe erfolgreich abgeschlossen wurde. Sonst kommen immer wieder noch Anfragen "wie war XY nochmal?"... Oder du bearbeitest solche Anfragen dann noch nach Stundensatz XX€ weiter. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
charmanta Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 vor 48 Minuten schrieb Polar: Bisherigen Zeitaufwand mit XX Euro / h in Rechnung stellen. Dann bezahlen lassen. Erst dann die Agentur gegen XX Euro /h einweisen. kein schriftlicher Auftrag, keine Rechnung. Alte Regel vor 49 Minuten schrieb bigvic: Professionell wäre zu fragen wie man die erbrachten Leistungen zzgl Übergabe verrechnet gegen Vorkasse. Wenn man da keine Einigung erzielt, dann würde ich mich für die Zusammenarbeit bedanken und wie du sagst keine weiteren Leistungen erbringen. Höflich, aber bestimmt. Das wäre professionell. Nicht antworten ist unprofessionell. Genau so. Und dran denken, bei Geld hört die Freundschaft viel zu oft auf Das nennt man dann Lehrgeld und von der Summe könnte ich mir mittlerweile echt ein schickes Auto kaufen.... Zitieren
Maniska Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 Ach so, und ich würde auch nur das übergeben, wofür bezahlt wurde. Sprich alles was du jetzt in der Hoffnung auf den Auftrag schon geleistet hast, was aber nicht bezahlt wurde, wird nicht mit übergeben. Logisch, es wurde ja auch weder beauftragt, noch bezahlt, es gehört dir . Ggf musst du zwar alles löschen weil Interna vom DannDochNichtAuftraggeber enthalten sind, aber kostenlos übergeben, wie hier Zitat "Person XYZ wird sich in Kürze bei dir melden, damit du ihm alles, was du bereits gemacht hast zur Verfügung stellst[...]" gefordert? Ähm, nein? Bitschnipser, CoffeeJunkie und WTAF reagierten darauf 2 1 Zitieren
allesweg Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 Der DochNichtAuftraggeber sollte am besten beschreiben, was genau übergeben werden soll. Gerne kann ihn die Agentur hierbei unterstützen. Und dann kannst du auf Basis der vorher abgeklärten Verrechnungsmodalitäten deiner bisher erbrachten Leistungen ein Angebot für die Übergabe machen. Mit Terminvorschlag deinerseits. Zitieren
121233 Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 Ich würde erstmal den Ball flach halten. Erstell eine Rechnung für die geleistete Arbeit - sofort fällig. Der Kunde hat 30 Tage gesetzlich Zeit zu zahlen. Erst ab dann ist er im Verzug. Die Rechnung am besten persönlich vorbeibringen und für die Zusammenarbeit bedanken - keine verbrannte Erde hinterlassen. Mach ihm aber klar dass du auf die Zahlung der Rechnung wartest und du gerne danach die Übergabe machst. Ich vermute die Übergabe wird nicht allzu lange dauern, arbeitest ja noch nicht lange und auch nur nebenberuflich. Deshalb glaube ich ist es nicht sinnvoll auf Vorkasse zu pochen. Es werden wahrscheinlich eh nur ca 2-10% vom vorherigen Rechnungswert sein - deshalb Stress einzugehen (und ggf. einen Totalausfall) würde ich nicht riskieren. Wenn die Übergabe erledigt ist, dann dafür noch eine Rechnung stellen. Bezahlt er dann nicht, ist der Verlust nicht so hoch. DAUF-IT reagierte darauf 1 Zitieren
kasinhono Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 Interessehalber nachgefragt: um wie viel geleistete Arbeit geht es in dem Fall? Zitieren
DAUF-IT Geschrieben 18. Oktober 2022 Geschrieben 18. Oktober 2022 Fürs nächste Mal. (Auch ich habe auf die harte Tour lernen müssen.) Nach der Anforderungsanalyse und der ersten kleinen Teilleistung das erste Geld kassieren. Gibt es da Schwierigkeiten ist der Verlust nicht so schlimm. So kann man aber einfach die Zahlungsmoral ausloten. Und nimm es nicht persönlich. Es ist das Geschäftsleben. Und da gilt „Sometimes you eat the bear and sometimes the bear, well, he eats you.“. Zitieren
FISI-I Geschrieben 19. Oktober 2022 Geschrieben 19. Oktober 2022 vor 21 Stunden schrieb 121233: Erstell eine Rechnung für die geleistete Arbeit - sofort fällig. Der Kunde hat 30 Tage gesetzlich Zeit zu zahlen. Erst ab dann ist er im Verzug. Das widerspricht sich. Entweder ist die Rechnung sofort fällig, also tritt der Zahlungsverzug früher als 30 Tage ein oder aber er bestimmt kein Zahlungsziel. Dann gilt die Zeit von 30 Tagen als Zahlungsfrist. Zitieren
carstenj Geschrieben 26. Oktober 2022 Geschrieben 26. Oktober 2022 Hi, wäre es unverschämt zu fragen, wie es weitergegangen bzw. ausgegangen ist? Zitieren
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