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Frage zu Praktikumsbescheinigung/Umschulung


Gast

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Hallo Zusammen,

ich bin etwas verwirrt, ich kenne eine Praktikums-Bescheinigung nur in dieser Form/Inhalt:

- den Namen und die Anschrift des Unternehmens

- Namen samt Kontaktdaten und Geburtsdatum

- den Zeitraum des Praktikums,

-  Arbeitszeit pro Woche/Fehltage,

- den oder die Einsatzbereiche, die man kennen gelernt hat

- Tätigkeiten und Aufgaben

Vom Umschulungsinstitut wurde uns nun eine Vorlage geschickt, die aussieht wie der IHK-Wochenbericht, sprich der Praktikumsbetrieb soll dort für jeden einzelnen Tag die Tätigkeiten eintragen. Interessiert das die IHK überhaupt in der Form, hat jemand Erfahrungswerte?

VG und Danke im Voraus

 

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  • 3 Wochen später...

Ich nochmal. Heute hat wieder der schulische Teil der Umschulung angefangen.
Bezüglich Praktikumsbescheinung wurde uns jetzt wieder gesagt, mit einer einfachen Praktikumsbescheinigung würden wir nicht zur Prüfung zugelassen werden und müssten diese in tabelarischer Form, aussehend wie ein Wochenbericht, vom Praktikumsbetrieb anfertigen lassen.
Meines Erachtens absoluter Blödsinn.

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Hat der Umschulungsbetrieb schriftlich bestätigt, dass du dort ein Praktikum passend zu deiner Maßnahme beim Umschulungsinstitut machst?

Dann leg dem Betrieb das Formular mit Verweis auf die Forderung des Instituts vor. Und dann sollen die beiden Verwaltungen notfalls miteinander diskutieren.

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Ich habe mit denen einen entsprechenden Vertrag vorher abgeschlossen, die Bescheinigung wird noch ausgestellt.
Wir haben noch nicht mal ein Formular erhalten, wir sollen das selber erstellen, wurde uns auch erst heute mitgeteilt nach Praktikumsende.

Begründung eben: Die IHK würde keine normale Praktikumsbescheinigung akzeptieren.
Bin arg angepinkelt, habe das auch gerade so im Unterricht gesagt.
Der Praktikumsbetrieb soll dann in der von uns angefertigten Tabelle jeden Tag unterschreiben. Ganz ehrlich, die zeigen mir doch nen Vogel, wenn ich da ankomme im Nachinein und 90 Unterschriften haben will, für jeden Praktikumstag einen.
Der Wochenbericht wurde ja geführt und unterschrieben.

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Kurze Verständnisfrage: Muss wirklich der Praktikumsbetrieb deine jeweilige Tätigkeit eintragen oder ist es eher so gedacht, dass du einträgst, was du gemacht hast und jemand aus dem Betrieb unterschreibt das ganze lediglich? Denn als Azubi ist es auch normalerweise so, dass der Bericht selbst geführt werden muss und der Ausbilder am Ende nur durch seine Unterschrift bestätigt, was gemacht wurde.
Und ob du das peinlich oder blöd findest, interessiert am Ende niemanden bei der IHK. Wenn deine IHK (oder dein Bildungsträger oder dein Umschulungsinstitut) verlangt, dass ein Wochenbericht auch von Umschülern im Praktikum zu führen ist, würde ich das einfach machen, bevor ich riskiere, nicht zur Prüfung zugelassen zu werden. Letzten Endes hilft dieser auch dir, um zu sehen, welche Inhalte behandelt wurden oder als Nachweis, falls es Probleme gibt etc. pp. .

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Es geht ja nicht um den Wochenbericht, der wurde ganz normal weitergeführt und auch vom Praktikumsbetrieb unterschrieben.

Es geht um die Praktikumsbescheinigung, die wie beschrieben ausgestellt werden soll.
Wie schon eingangs beschrieben, besteht eine Praktikumsbescheinigung normal nur aus

- den Namen und die Anschrift des Unternehmens

- Namen samt Kontaktdaten und Geburtsdatum

- den Zeitraum des Praktikums,

-  Arbeitszeit pro Woche/Fehltage,

- den oder die Einsatzbereiche, die man kennen gelernt hat

- Tätigkeiten und Aufgaben

Beim Umschulungsinstitut habe ich eher das Gefühl, die kochen ihr eigenes Süppchen ohne Ahnung.

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vor 18 Minuten schrieb Miaro:

wenn ich da ankomme im Nachinein und 90 Unterschriften haben will, für jeden Praktikumstag einen

und das Bedingung des Instituts ist, dann ist das so. Lass dir diese Forderung schriftlich geben und leite diese Forderung an den Betrieb weiter.

Dann kann der Betrieb dem Institut den Vogel zeigen.

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Ich hab grad mit der IHK gesprochen, lt. denen ist das unsinnig, da Wochenberichte geführt wurden. Auch für die Zulassung zur Prüfung müssen lediglich eine normale Bescheinigung als auch die Wochenberichte vorliegen.

Naja...Bedingung...eher Drohung ala Sie werden dann nicht zugelassen, aber Sie können das natürlich auch anders machen.

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Wenn Dein Umschulungsträger eine Forderung aufstellt, die von der IHK so nicht für die Zulassung zur Prüfung benötigt wird, dann lass Dir das doch von der IHK schriftlich geben. Der Umschulungsträger kann auch nichts ohne Grundlage verlangen, insbesondere nicht, wenn er sich auf dem Boden des BBiG bewegt.

Letztlich hast Du einen Wochenbericht als Nachweis, was Du an Ausbildungsinhalten durchgeführt hast, erstellt. Damit bist Du im Außenverhältnis zur IHK safe. Wenn der Umschulungsträger nun an den Praktikumsbetrieb diese Forderung stellt, müsste diese ja im Binnenverhältnis mit denen festgehalten worden sein. Wenn nicht, dann gibt es auch keinen Anspruch seitens des Umschulungsträgers. 

Interessant wird es, wenn man den Praktikumsbetrieb dazu bewegen kann, ein Schreiben aufzusetzen, in dem das Verlange gegen entsprechende Bezahlung in Aussicht gestellt wird. Da kann man sich wohl ausrechen, wie lange diese Forderung dann aufrechterhalten bleibt.

Mal abgesehen davon, dass die Behautpung des Umschulungsträgers, der IHK würde das nicht ausreichen, nicht stimmt, müsste in Deinenm Umschulungsvertrag doch eine Formulierung stehen, die sich auf die Vorbereitung zur Berufsprüfung bei der IHK bezieht. Damit ist ja schon impliziert, dass der Umschulungsträgre nicht plötzlich Forderungen aufstellen kann, die weder mit der Umschulung noch mit den Vorgaben der IHK etwas zu tun haben.

 

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Bei unseren Umschulungspraktikanten wars bisher immer so dass die pro Woche quasi einen Nachweis haben wollten.

Der Teilnehmer hat dort seine Zeiten eingetragen und das dann gemeinsam mit dem Wochenbericht jede Woche abgegeben und auf beiden Zetteln einen Stempel und eine Unterschrift erhalten - fertig.

Im Nachhinein würde ich hier als Betrieb auch mal nachfragen wer mir die Zeit bezahlt zum Nachstempeln & Unterschreiben.

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Wir hatten als Auflage, ganz normal den Wochenbericht zu führen, diese wurden auch vom Praktikumsbetrieb unterschrieben.

Von der IHK habe ich noch E-Mailanfrage schirftlich erhalten, das bei Führung der Wochenberichte eine normalerPraktikumsbescheinigung (wie im Eingangspost beschrieben) ausreicht.
Ich habe mich auch schon mit der Leitung des Umschulungsinstitus in den Haaren, da diese trotzdem auf die erwähnte Aufstellung bestehen, da sie der IHK das Praktikum nachweisen müssten und das nur mit der benannten Bescheinigung akzeptiert würde.

Das mit dem ausführlichen Nachweis wurde uns auch erst kurz vor Ende des Praktikums mitgeteilt.
 

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vor 5 Stunden schrieb Miaro:

Ich habe mich auch schon mit der Leitung des Umschulungsinstitus in den Haaren, da diese trotzdem auf die erwähnte Aufstellung bestehen, da sie der IHK das Praktikum nachweisen müssten und das nur mit der benannten Bescheinigung akzeptiert würde.

 

Von wem akzeptiert? Von der IHK kanns ja nicht sein, da hast Du ja Gegenteiliges in Schriftform. Ist evtl. der Maßnahmeträger damit gemeint?

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Nein, das Umschulungsinstitut akzeptiert diese nicht in genannter Form trotz anderes Aussage der IHK.
Das Arbeitsamt als Träger ist meine nächste Anlaufstelle, wenn das so weiter geht.
Ich habe dem Praktikumsbetrieb bereits informiert, das ich die Praktikumsbescheinigung zeitnah benötige, das Umschulungsinstitut ruft seit letzte Woche Donnerstag jeden Tag bei mir an, wo diese bleiben würde.
Mir platzt langsam der Kragen.

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Oh, darauf habe ich schon verwiesen, interessiert die nicht.
Auch nicht der Einwand, das diese schon da sein könnte, hätte man uns vor Beginn des Praktikums darauf hingewiesen, in welcher Form man denn gerne die Bescheinigung hätte.

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Nein,von allen, mitgeteilt aber erst nach dem Praktikum.

Jeder hat, wie verlangt, seine Wochenberichte geführt und eine normale Praktikumsbescheinigung vom Praktikumsbetrieb angefordert, weil vorher nichts anderes mitgeteilt wurde.

 

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Ist es der gleiche Anbieter, der T-Konten unterrichten lässt ?
Falls ja, scheint es ein prinzipielles Verhalten zu sein.

Schi·ka·ne. Substantiv, feminin [die]

[unter Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene] Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden; kleinliche, böswillige Quälerei

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