Goku7 Geschrieben 16. November 2022 Geschrieben 16. November 2022 Ich brauche Ratschläge bezüglich der Bescheinigung, die ich erhalten soll, und ich bin mir nicht sicher, welche der beiden ich beantragen soll. Ich habe meinem Arbeitgeber gesagt, dass ich ein qualifiziertes Zeugnis brauche, und er empfiehlt mir ein unqualifiziertes Zeugnis. Kann mir jemand hier sagen, welches besser für die Arbeitssuche ist? Vielen Dank im Voraus Zitieren
charmanta Geschrieben 16. November 2022 Geschrieben 16. November 2022 Im Qualifizierten Zeugnis stehen auch Leistungsbeurteilungen, im einfachen nicht. Natürlich ist es besser mit einer Beurteilung. Wieso will er die verweigern ? Ich als AG will nicht nur den Abschluss, sondern auch Hinweise auf Dein Verhalten Zitieren
Maniska Geschrieben 16. November 2022 Geschrieben 16. November 2022 vor 2 Stunden schrieb Goku7: Ich habe meinem Arbeitgeber gesagt, dass ich ein qualifiziertes Zeugnis brauche, und er empfiehlt mir ein unqualifiziertes Zeugnis. Klar will dein AG ein unqualifiziertes Zeugnis ausstellen, das ist bedeutend weniger Arbeit für ihn. Dir steht aber das Qualifizierte zu, sofern du es verlangst, was du getan hast. Wenn das Arbeitszeugnis "gut" oder besser ausfallen wird, gibt es für dich keinen Grund dich mit einem Unqualifizierten zufrieden zu geben. Nur, wenn der AG dir - zu Recht und belegbar - im Zeugnis bescheinigen kann dass du nichts kannst, ne faule Socke bist etc. kannst du dann nicht mehr sagen "ok, stimmt, besser wäre das Unqualifizierte". Ein "Downgrade" geht dann nicht mehr Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. November 2022 Geschrieben 16. November 2022 https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__16.html Du hast ein Anrecht auf ein qualifiziertes Zeugnis. Nur für dein Fall, dass dein Verhalten im Betrieb unter aller Sau gewesen sein sollte kann man auf ein unqualifiziertes Zeugnis zurückgreifen. Allerdings sagt das dann dem neuen AG aus "Wenn man über den Bewerber nix gutes sagen kann lässt man es besser ganz sein". allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
allesweg Geschrieben 17. November 2022 Geschrieben 17. November 2022 Ganz klar ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis - und möglichst sogar als solches bezeichnet. FISI-I reagierte darauf 1 Zitieren
Goku7 Geschrieben 17. November 2022 Autor Geschrieben 17. November 2022 Leider war einer der Gründe, warum ich die Ausbildung abgebrochen habe, die Tatsache, dass ich die meiste Zeit alleine im Büro war, ich sehe keinen Grund, warum ich etwas Schlechtes über mein Verhalten erfahren sollte. Im Afuhebungsvertrag steht, dass ich qualifiziert werde, aber jetzt empfiehlt er mich als unqualifiziert, warum, weiß ich nicht. Danke für die Hilfe! Zitieren
CoffeeJunkie Geschrieben 18. November 2022 Geschrieben 18. November 2022 wenn Du die Ausbildung abgebrochen hast.....dann kannst Du aber mMn kein qualifiziertes Ausbildungszeugnis verlangen, Du hast ja keine Ausbildung absolviert Zitieren
Maniska Geschrieben 18. November 2022 Geschrieben 18. November 2022 vor einer Stunde schrieb CoffeeJunkie: kein qualifiziertes Ausbildungszeugnis Aber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Zitieren
Goku7 Geschrieben 19. November 2022 Autor Geschrieben 19. November 2022 Danke für die Hilfe. Ich habe ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert und die Antwort bekommen, dass ich einen Text erstellen muss und dann wird geändert, was geändert werden muss. Ich bin verwirrt, wie ich das überhaupt machen soll. Zitieren
allesweg Geschrieben 20. November 2022 Geschrieben 20. November 2022 Am 17.11.2022 um 12:12 schrieb Goku7: Ausbildung abgebrochen Diese sehr wichtige Information hat gefehlt. Bestehe auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. In Bewerbungen verweist du darauf, dass dieses situationsbedingt noch erarbeitet wird. Zitieren
Maniska Geschrieben 20. November 2022 Geschrieben 20. November 2022 Am 19.11.2022 um 08:47 schrieb Goku7: dass ich einen Text erstellen muss und dann wird geändert, was geändert werden muss Musst du nicht! Das Erstellen und ausformulieren eines Arbeitszeugnisses ist Aufgabe des Arbeitgebers. Das kann auch nicht einfach auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, nur weil es dem Arbeitgeber zusätzliche Arbeit macht. Das ist pP für den AG. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
varafisi Geschrieben 22. November 2022 Geschrieben 22. November 2022 Am 19.11.2022 um 08:47 schrieb Goku7: Ich habe ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert und die Antwort bekommen, dass ich einen Text erstellen muss und dann wird geändert, was geändert werden muss. Ich bin verwirrt, wie ich das überhaupt machen soll. Naja, Arbeitszeugnisse erstellen sie alle irgendwie widerwillig. Nein, der AG soll das Arbeitszeugnis anfertigen, nicht Du. Wenn du da keine großartigen Erfahrungen hast, schießt du dir damit selber ins Bein und verbaust dir womöglich bei den nachfolgenden Personalern deine Stellen mit dem Ding. LG 🙂 allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
skylake Geschrieben 22. November 2022 Geschrieben 22. November 2022 Am 20.11.2022 um 12:53 schrieb Maniska: Musst du nicht! Das Erstellen und ausformulieren eines Arbeitszeugnisses ist Aufgabe des Arbeitgebers. Das kann auch nicht einfach auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, nur weil es dem Arbeitgeber zusätzliche Arbeit macht. Das ist pP für den AG. Die sind ja richtig raffiniert auf seiner Arbeit. In Zukunft lasse ich die Zeugnisse auch von den Azubis schreiben und ändere nur noch ab.... Zitieren
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