t7horben Geschrieben 17. November 2022 Geschrieben 17. November 2022 Hallo zusammen, ich mache die Ausbildung zum Anwendungsentwickler. Schon als ich angefangen habe (01.08.2021), hat mein offizieller Ausbilder, im März gekündigt gehabt. Also habe ich den schon nie kennengelernt, dieser war auch kein Programmier, sondern in Systemintegration ausgelernt. Ab da war mein Chef der IT-Leiter eingetragen, ohne einen Schein zu besitzen. Der hat von allem eine Ahnung, leider ist er nicht in der Lage jemandem was beizubringen, sobald er anfängt zu reden kommt keiner mehr mit. Ich frage dann auch immer nach wenn ich was nicht verstehe, aber er kann es nicht gescheit erklären. Ich habe bisher auch nicht den Mut gefasst anzusprechen das das so nichts wird. Jetzt haben wir seit Februar 2022 einen neuen Kollegen in der Systemintegration der kurz vor bestehen des Ausbilderscheines ist. Und soll auch mein eingetragender Ausbilder sein. Ist das rechtens? So nett er auch ist, kann er mir rein gar nichts in Anwendungsentwicklung beibringen. Kann ich irgendwas tun? Zitieren
Graustein Geschrieben 17. November 2022 Geschrieben 17. November 2022 Achtung Laien Wissen! Der Ausbilder bildet nicht aus (er kann natürlich) Der Ausbilder muss sich imo darum kümmern dass alles vermittelt wird und der Rahmenlehrplan usw eingehalten wird und dein Berichtsheft unterschrieben. Aber Themen vermitteln muss er nicht (siehe oben er kann). Bist du der einzige Entwickler da? Hoffentlich ja nicht. Ansonsten mal ansprechen wer dir was beibringt. Zitieren
FISI-I Geschrieben 17. November 2022 Geschrieben 17. November 2022 (bearbeitet) vor 47 Minuten schrieb Graustein: Achtung Laien Wissen! Der Ausbilder bildet nicht aus (er kann natürlich) Der Ausbilder muss sich imo darum kümmern dass alles vermittelt wird und der Rahmenlehrplan usw eingehalten wird und dein Berichtsheft unterschrieben. Aber Themen vermitteln muss er nicht (siehe oben er kann). Das sieht der § 28 Abs. 2 BBiG anders. Der Ausbilder muss nicht alles ausbilden, dazu kann er sich zu den Ausbildungsthemen sog. Ausbildungsbeauftragter bedienen. Der Ausbilder ist derjenige, der nicht Kenntnisse zu den gesetzlichen Vorgaben hat, sondern auch um die Methodik und Didaktik der Ausbildung weiß. Ein FISI mit ADA-Schein kann als Ausbilder für FIAE eingetragen werden. Interessant ist aber wohl, dass der ehemalige Ausbilder wohl nicht bei der IHK als Ausbilder abgemeldet worden zu sein scheint. Wo war den der IT-Leiter eingetragen? Bearbeitet 17. November 2022 von FISI-I charmanta reagierte darauf 1 Zitieren
Graustein Geschrieben 17. November 2022 Geschrieben 17. November 2022 vor 50 Minuten schrieb FISI-I: Das sieht der § 28 Abs. 2 BBiG anders. Der Ausbilder muss nicht alles ausbilden, dazu kann er sich zu den Ausbildungsthemen sog. Ausbildungsbeauftragter bedienen. Der Ausbilder ist derjenige, der nicht Kenntnisse zu den gesetzlichen Vorgaben hat, sondern auch um die Methodik und Didaktik der Ausbildung weiß. Ein FISI mit ADA-Schein kann als Ausbilder für FIAE eingetragen werden. Mehr oder weniger das gleiche schrieb ich ja auch?! Whitehammer03 reagierte darauf 1 Zitieren
FISI-I Geschrieben 17. November 2022 Geschrieben 17. November 2022 Ich bin nur auf die Aussage "Der Ausbilder bildet nicht aus (er kann natürlich)" angesprungen. Zitieren
daluqi Geschrieben 27. November 2022 Geschrieben 27. November 2022 Die ausbildende Person muss fachlich und persönlich geeignet sein. Ein Ausbilderschein ist dafür nicht nötig. Auch ein studierter Geoinformatiker kann Ausbilder sein. Es ist an sich auch nur nötig, dass es im Betrieb eine solche Person gibt, die kann die Ausbildung dann delegieren. Das zumindest zur Theorie. Praktisch ist es natürlich unpraktisch wenn sonst niemand dort mit Anwendungsentwicklung zu tun hat. Da frag ich mich ja dann was sie dich dann so machen lassen und was sie von dir erwarten. Man kann ja nicht diese Ausbildung ausschreiben und dann erwarten, dass aus dem nichts nach 3 Jahren auf einmal eine fähige Fachkraft entstanden ist. Für das Bestehen der Prüfungen ist es aber vielleicht gar nicht so schlecht wenn dir frühzeitig bewusst wird, dass du dich selbst darum kümmern musst, dass du die von der Prüfungsordnung erwarteten Kenntnisse erlangst. Der Prüfungskatalog ist da eine gute Anlaufstelle, und dann die Sachen in einem an die Ausbildung angelehnten Fachbuch nachschlagen. Und natürlich in der Berufsschule mit Klassenkameraden austauschen was die so im Betrieb machen. Zitieren
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