Elly2022 Geschrieben 24. November 2022 Geschrieben 24. November 2022 Hallo, GA1 mit 16 Punkten bei der Schleife war eine Katastrophe bei der FiSi Prüfung. Wenn Aufgaben sehr schlecht ausfallen - bessert da die eigentlich die Bepunktung nach und macht zB 10 Punkte draus? allesweg und Brapchu reagierten darauf 2 Zitieren
elgorgo Geschrieben 24. November 2022 Geschrieben 24. November 2022 (bearbeitet) Never, weil dann alle diejenige, die die Aufgabe lösen konnten, mit Recht klagen werden. Bearbeitet 24. November 2022 von elgorgo charmanta und Leumast reagierten darauf 2 Zitieren
MaJo_x84x Geschrieben 25. November 2022 Geschrieben 25. November 2022 Dazu muss man aber auch erst Einsicht verlangen, da man ja nicht erfährt wo man welche Punkte bekommen hat. Zitieren
elgorgo Geschrieben 25. November 2022 Geschrieben 25. November 2022 vor 34 Minuten schrieb MaJo_x84x: Einsicht verlangen Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist rechtlich geregelt. Als Antragsteller müssen Sie laut Gesetz eine „Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen“ nachweisen können. Das heißt: Bloße Neugier oder der Gedanke, besser werden zu wollen, reichen nicht aus, um Prüfungsunterlagen einsehen zu dürfen. So steht es bei den meisten IHK auf der Webseite Zitieren
MaJo_x84x Geschrieben 25. November 2022 Geschrieben 25. November 2022 vor 55 Minuten schrieb elgorgo: Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist rechtlich geregelt. Als Antragsteller müssen Sie laut Gesetz eine „Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen“ nachweisen können. Das heißt: Bloße Neugier oder der Gedanke, besser werden zu wollen, reichen nicht aus, um Prüfungsunterlagen einsehen zu dürfen. So steht es bei den meisten IHK auf der Webseite Und genau da is dann das Problem. Zitieren
FISI-I Geschrieben 25. November 2022 Geschrieben 25. November 2022 (bearbeitet) vor 5 Stunden schrieb elgorgo: Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist rechtlich geregelt. Als Antragsteller müssen Sie laut Gesetz eine „Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen“ nachweisen können. Das heißt: Bloße Neugier oder der Gedanke, besser werden zu wollen, reichen nicht aus, um Prüfungsunterlagen einsehen zu dürfen. So steht es bei den meisten IHK auf der Webseite Kannst Du da mal einen Link einstellen? "Rechtliches Interesse" ist eine seltsame Formulierung. Allein das IFG wird das schon ohne Angabe von Gründen erlauben. Schließlich handelt es sich bei der IHK um eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Es sollte daher eine formloser Antrag auf Prüfungseinsicht ohne Angaben von Gründen reichen. Bearbeitet 25. November 2022 von FISI-I Zitieren
elgorgo Geschrieben 25. November 2022 Geschrieben 25. November 2022 https://www.ihk.de/ihklw/produkte/aus-und-weiterbildung/pruefungen-aus-weiterbildung/einsicht-in-die-pruefungsunterlagen-4893696 Es gilt da wohl das Verwaltungsrecht. Zitieren
SR2021 Geschrieben 25. November 2022 Geschrieben 25. November 2022 vor 3 Minuten schrieb FISI-I: Es sollte daher eine formloser Antrag auf Prüfungseinsicht ohne Angaben von Gründen reichen. So kenne ich es von der IHK in München auch: https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildungsprüfung/Einsichtnahme/ Habe ich selbst schon mal für einen Azubi genutzt, hat aber nichts gebracht weil das was da auf dem Papier stand absolut nichts mit dem zu tun hatte was er dachte geschrieben zu haben. 🤪 daluqi reagierte darauf 1 Zitieren
elgorgo Geschrieben 25. November 2022 Geschrieben 25. November 2022 Also wieder mal: jede IHK kann es anders machen! Zitieren
FISI-I Geschrieben 3. Dezember 2022 Geschrieben 3. Dezember 2022 Am 25.11.2022 um 15:55 schrieb elgorgo: Also wieder mal: jede IHK kann es anders machen! Dann kann Sie versuchen, dennoch unterliegt sie gesetzlichen Regelungen, die auch die IHK zu beachten und einzuhalten hat. Zitieren
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