Spike Geschrieben 15. Februar 2002 Teilen Geschrieben 15. Februar 2002 Hi, also erstmal : ich will hier keinen x-ten Gehaltsthread eröffnen Folgende Sache. Unser Chef hat schon mehrmals gesagt das die Firma mich sehr gerne übernehmen würde, aber gleichzeitig soll ich mich auch woanders bewerben, um meinen Marktwert zu erfahren. Anscheinend weiss man hier selber nicht so genau was man mir zahlen soll. Ab wann sollte ich mich anfangen woanders zu bewerben, und wie komme ich an gute Adressen (mal ausserhalb vom Arbeitsamt, da steht ja auch nicht alles drin). Wie soll man sich jetzt, kurz vor Schluss verhalten. Ich meine, den Job hier hätte ich sicher, und Bewerbungsstress wollte ich eigentlich nicht kurz vor der Prüfung. Allerdings würde ich schon ganz gerne meinen Marktwert erfahren ... damit ich hier gut vorbereitet in die Verhandlungen gehen kann! Tips erwünscht. Danke & Gruß, Spike Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 15. Februar 2002 Autor Teilen Geschrieben 15. Februar 2002 Achja, mache jetzt die Sommerprüfung 2002 zum FI AE und bin der erste Azubi in unserem Unternehmen (ca 40 Mitarbeiter). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 15. Februar 2002 Autor Teilen Geschrieben 15. Februar 2002 P.S. wie ist es, wenn man Arbeitslos wird direkt nach der Ausbildung (nicht übernommen, oder 2 Wochen Pause bis zum neuen Arbeisverhältnis). Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Richtet sich das nach dem letzten Gehalt (also Ausbildungsentgelt) oder nach dem Tarifgehalt der entsprechenden Fachrichtung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chiren Geschrieben 15. Februar 2002 Teilen Geschrieben 15. Februar 2002 Original geschrieben von Spike Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? 50% des üblichen tariflohnes in deiner gegend - also sehr wenig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 15. Februar 2002 Autor Teilen Geschrieben 15. Februar 2002 Aber mehr als wenn das vom Ausbildungsentgeld berechnet wird, oder? Wo kann ich einsehen, wie hoch das Tarifgehalt in meiner Region ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 15. Februar 2002 Teilen Geschrieben 15. Februar 2002 Original geschrieben von Spike Aber mehr als wenn das vom Ausbildungsentgeld berechnet wird, oder? Ja, es sei denn, Di bestehst die Abschlussprüfung nicht. § 134 Abs. 2 SGB III Bemessungsgrundlage sind 50% des aufgrund der Ausbildung erzielbaren Tariflohnes, mindestens aber die Ausbildungsvergütung. Vorraussetzung für die Bemessung ist eine bestandene Abschlußprüfung. Wird die Abschlußprüfung nicht bestanden, bemißt sich das Alg nach der Ausbildungsvergütung. Wo kann ich einsehen, wie hoch das Tarifgehalt in meiner Region ist? Schwierig, am besten erkundigst Du Dich beim Arbeitsamt, wie hoch die tarifliche Grundlage in dem Fall ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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