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Geschrieben
  Am 12.12.2022 um 13:56 schrieb maestro impostor:

Einen Termin, den man nach Rücksprache mit mir auch an einem Betriebstag machen kann.

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  Am 12.12.2022 um 13:56 schrieb maestro impostor:

Eher ein Termin zur Ummeldung.

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Kommt auf die Behörde an. Bei uns kann man sich nicht "spontan" ummelden, da muss man vorher einen extra Termin machen. Und je nach Auslastung bleiben einem dafür nur wenige Optionen. Man ist übrigens verpflichtet, sich innerhalb von 2 Wochen umzumelden.

Aber ja, hier passt der Gesamteindruck schon nicht.

Geschrieben
  Am 12.12.2022 um 14:05 schrieb Alex_winf01:

Kommt auf die Behörde an. Bei uns kann man sich nicht "spontan" ummelden, da muss man vorher einen extra Termin machen.

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Klar, dennoch hätte dies abgesprochen werden sollen und dann nimmt man sich einen Termin an einem nicht Schultag und kommt einfach später in den Betrieb zumal, erneut, ich explizit darauf hingewiesen habe das Schule vorgeht 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 12.12.2022 um 14:08 schrieb allesweg:

Und was soll man in zukünftigen Verträgen anders machen außer den rechtlichen Rahmen ausschöpfen? 🙄

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Ihn eben nicht voll ausschöpfen was die Dauer der Probezeit angeht damit man sinnvoll verlängern kann und eben nicht in ein moralisches Dilemma kommt, sondern sagen kann du hast dich nicht an die Bedingungen der Verlängerung gehalten, alles gute weiterhin

Bearbeitet von be98
Geschrieben

???

Ob man von 2 Monate auf 4 verlängert oder direkt 4 ansetzt ändert doch nichts an irgendwas. Außer, dass man die HR-Leute noch zusätzlich mit Vertragsänderungen vollsabbeln würde (Ist eigentlich doch keine schlechte Idee).

  Am 12.12.2022 um 14:18 schrieb be98:

sondern sagen kann du hast dich nicht an die Bedingungen der Verlängerung gehalten, alles gute weiterhin

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Wie wärs mit: "Du hast die Probezeit nicht bestanden, runter vom Hof"

Geschrieben
  Am 12.12.2022 um 14:12 schrieb maestro impostor:

Klar, dennoch hätte dies abgesprochen werden sollen und dann nimmt man sich einen Termin an einem nicht Schultag

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Natürlich muss so was abgesprochen werden. Bei uns auf der Gemeinde werden Termine zum Ummelden z. B. nur Dienstags und Donnerstags vergeben. Wenn da blöderweise die Berufsschule drauf fällt, kann man sich auf den Kopf stellen und Tango tanzen. Und ja, das braucht nicht den ganzen Tag. Außer bei uns in München muss man sein Auto ummelden. Einem Kollegen ist es passiert, der war um 7:30 Uhr dort und um 16 Uhr immer noch nicht dran gewesen.

Geschrieben
  Am 12.12.2022 um 14:18 schrieb be98:

Ihn eben nicht voll ausschöpfen was die Dauer der Probezeit angeht damit man sinnvoll verlängern kann

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Nochmal: DAS KANN MAN NICHT!!!

Die Länge der Probezeit bei Azubis muss zwischen min. 1 Monat und max. 4 Monate liegen. Diese Dauer wird im Vertrag vereinbart. Davon kann/darf man nicht mehr abweichen. Es gib schlichtweg keine rechtliche Grundlage das zu tun.

Geschrieben
  Am 12.12.2022 um 14:33 schrieb be98:

Ich werde es nicht nochmal erklären. Wie gesagt alles Gute.

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"nochmal"? Wann genau hast du bitte etwas erklärt?

Du behauptest, man könne eine einmal festgelegte Probezeit irgendwie verlängern, kannst aber null Belege dazu liefern. Wo ist das bitte "erklären"?

Gast
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