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Geschrieben

Moin,

ich habe noch nicht so ganz raus, wie ausführlich die Antworten in den schriftlichen Prüfungen sein müssen. In den Bearbeitungshinweisen bisheriger Prüfungen steht dazu: "Sofern nicht ausdrücklich ein Brief oder eine Formulierung in ganzen Sätzen gefordert werden, ist eine stichwortartige Beantwortung zulässig."

Mich würde interessieren, wie da die Erfahrungen bisheriger Prüflinge waren. Was war zu knapp, dass es verständlich wurde und Punkte gekostet hat? Welche Empfehlungen leitet ihr aus den Prüfungssituationen ab, wie eine gute Balance aus Zeitmanagement und dem Schreibaufwand gefunden werden kann. Wer möchte seine Erkenntnisse zum Umgang mit dem oben zitierten Bearbeitungshinweis teilen?

Geschrieben (bearbeitet)

Was du dir gut merken kannst (sofern nicht anders beschrieben):

Nennen Sie... = Aufzählung (Stichpunktartig)

Erläutern Sie... = In Sätzen erläutern

So viel schreiben, wie die leeren Balken es erlauben.

Bearbeitet von RealPride
Geschrieben

Wie ist das mit Abkürzungen, wenn ich auf die Fragestellung Bezug nehme. Angenommen ich habe so eine Aufgabe:

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Das wird in Ordnung gehen, nach einem "V:" bzw. "N:" meine Vor- und Nachteile niederzuschreiben? Wie ist das in weniger einfachen Beispielen, wenn ich also "Projektmanagement" aus der Aufgabenstellung mit "PM" abkürze... ist das alles zulässig? In der Summe kann sich eben läppern und hier oder dort mal für den nötigen Platz sorgen, wenn ich eine bestimmte Antwort vielleicht in einer vorgefertigten Formulierung bspw. aus Musterlösungen im Kopf habe.

Oder hier, kann ich mich auf Datenschutz / Datensicherheit mit "ersteres" und "letzteres" beziehen?

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Geschrieben

Je eindeutiger erkennbar ist, was du meinst, desto geringer das Risiko eines Missverständnisses.
Dass die Verwendung von DS bei der 2. Frage unsinnig ist, sollte einleuchten.

Wie viel Zeit sparst du durch "ersteres" statt "Datenschutz" bzw.. "letzteres" statt "Datensicherheit"? Wenn es auf diese Sekundenbruchteile ankommt...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb fidpa:

Das wird in Ordnung gehen, nach einem "V:" bzw. "N:" meine Vor- und Nachteile niederzuschreiben? Wie ist das in weniger einfachen Beispielen, wenn ich also "Projektmanagement" aus der Aufgabenstellung mit "PM" abkürze... ist das alles zulässig?

Hey, gängige Abkürzungen sind kein Problem. Meines Wissens nach gibt es auch keine Regelung, in der die Verwendung von Abkürzungen erwähnt wird. Wichtig ist nur, dass die Person, welche die Prüfung auswertet, weiß, was damit gemeint ist.

Persönlich würde ich aber in der Prüfung möglichst wenige Abkürzungen verwenden, einfach um zu vermeiden, dass vielleicht doch Missverständnisse entstehen und die Bearbeitungszeit ist eigentlich auch mehr als ausreichend um Wörter auszuschreiben.

Bearbeitet von JustALurker
-
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb allesweg:

Je eindeutiger erkennbar ist, was du meinst, desto geringer das Risiko eines Missverständnisses.
Dass die Verwendung von DS bei der 2. Frage unsinnig ist, sollte einleuchten.

Wie viel Zeit sparst du durch "ersteres" statt "Datenschutz" bzw.. "letzteres" statt "Datensicherheit"? Wenn es auf diese Sekundenbruchteile ankommt...

Es sind nur Beispiele... 

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