Mnutz Geschrieben 21. Dezember 2022 Geschrieben 21. Dezember 2022 Kann mir jemand sagen ob man die Note für das Projekt vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt bekommt oder erst dort? Wenn die IHK eine Rolle spielt wäre München - Oberbayern Zitieren
RealPride Geschrieben 21. Dezember 2022 Geschrieben 21. Dezember 2022 (bearbeitet) Wirst du direkt am Tag der Präsentation mitgeteilt bekommen (Projektarbeit Doku + Präsi, sowie die schriftlichen Noten) kriegst also deine vorläufige "Abschlussnote", zumindest hat es mir so bisher jeder erzählt und es war mit allen Azubis vor mir in unserem Unternehmen so. Bearbeitet 21. Dezember 2022 von RealPride Zitieren
charmanta Geschrieben 21. Dezember 2022 Geschrieben 21. Dezember 2022 Bei uns neue Order: keine Noten verkünden. Wir dürfen um Norden nur unverbindlich! Signal bestanden oder nicht geben Zitieren
Gast breathtaking Geschrieben 21. Dezember 2022 Geschrieben 21. Dezember 2022 die note kriegst du erst nach der präsentation, mit deinem zeugnis Zitieren
Börsch Geschrieben 22. Dezember 2022 Geschrieben 22. Dezember 2022 Mir wurde am Tag der mündlichen Abschlussprüfung nur gesagt, dass ich bestanden habe. Die Note kam erst per Post mit meinem Abschlusszeugnis. Zitieren
ickevondepinguin Geschrieben 22. Dezember 2022 Geschrieben 22. Dezember 2022 vor 13 Stunden schrieb charmanta: Bei uns neue Order: keine Noten verkünden. Wir dürfen um Norden nur unverbindlich! Signal bestanden oder nicht geben War bei uns schon immer so, seitdem ich dieses Amt trage. Bei uns ist es eher "der strahlende Sonnenschein heute" bei sehr guten bis guten Leistungen oder ein "Wir wünschen Ihnen vom Herzen genausoviel Erfolg und alles Gute wie heute!" Farakadabra reagierte darauf 1 Zitieren
Desync Geschrieben 22. Dezember 2022 Geschrieben 22. Dezember 2022 @ickevondepinguin ist der letzte Satz "Wir wünschen Ihnen vom Herzen genausoviel Erfolg und alles Gute wie heute!" positiv oder negativ? Das wird mir gerade nicht so ersichtlich? ickevondepinguin reagierte darauf 1 Zitieren
ickevondepinguin Geschrieben 22. Dezember 2022 Geschrieben 22. Dezember 2022 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Desync: positiv oder negativ? Situativ, oder? Nein, eigentlich positiv. Negativ könnte man da ja wieder Befangenheit(en) hineininterpretieren wenn das Zeugnis mit einer glatten 5 nach Hause geschickt wird.... Daher ist es schon ratsam bei nicht-bestehen oder mittelmäßigen Ergebnis einfach die Klappe zu halten und denk "Wink" anders zu gestalten und einen ähnlichen Vergleich zu suchen. Habe mal zu einem Prüfling der schriftlich GH1, GH2 und WiSo 4, 4, 3 stand oder so gesagt auf die Frage was das Ergebnis sei: "Sie kennen ja ihre schriftlichen Noten. In diesem Bereich bewegen wir uns" oder "etwas besser als dort". - Dann wissen die in aller Regel wo sie dran sind. Und den berühmten Ankreuzzettel mit hat bestanden/hat nicht bestanden gibts ja trotzdem. Bearbeitet 22. Dezember 2022 von ickevondepinguin kasinhono reagierte darauf 1 Zitieren
Brapchu Geschrieben 22. Dezember 2022 Geschrieben 22. Dezember 2022 vor 44 Minuten schrieb ickevondepinguin: Und den berühmten Ankreuzzettel mit hat bestanden/hat nicht bestanden gibts ja trotzdem. Schon interessant wie Unterschiedlich das gehandhabt wird. Ich bin vor nem Jahr nach Alter Ordnung fertig geworden und auf meinem Ankreuzzettel wurde auch meine Endpunktzahl verewigt Zitieren
Bitschnipser Geschrieben 22. Dezember 2022 Geschrieben 22. Dezember 2022 IHK Muc und OBB. Das was @Börsch gesagt hat war bei mir genauso Zitieren
elgorgo Geschrieben 22. Dezember 2022 Geschrieben 22. Dezember 2022 Das Durcheinander hat ja Konseqenzen. Nach dem Berufsbildungsgesetz endet das Ausbildungsverhältnis mit Zeitablauf, das heißt mit dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Datum. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung. Wenn der Auszubildende nicht in ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung übernommen werden soll, ist folglich der Tag der bestandenen Abschlussprüfung bzw. der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der letzte Tag des Berufsausbildungsverhältnisses. Die Frage ist jetzt, ob der "Zettel zum Ankreuzen" als Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung gilt. Dann ist man am nächsten Tag kein Auszubildender mehr. Wichtiger Hinweis: Wird der Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung stillschweigend weiterbeschäftigt, so wird aufgrund "schlüssigen Handelns" automatisch ein Festanstellungsverhältnis begründet. Zitieren
daluqi Geschrieben 22. Dezember 2022 Geschrieben 22. Dezember 2022 Ich denke das ist der Sinn des Ankreuzzettels. Damit Betriebe im Vorfeld vorbehaltlich des Bestehens einen Starttermin für die weitere Anstellung in den neuen Vertrag schreiben können. Ist ja umso interessanter wenn der Betrieb gewechselt wird, da schafft ein im Vorfeld bekanntes Datum Planbarkeit. Zitieren
Brotzeitseidla Geschrieben 23. Dezember 2022 Geschrieben 23. Dezember 2022 In meinen beiden Ausbildungen war es immer so, dass der "Ankreuzzettel" das bestehen der Prüfung bestätigte und somit das Ausbildungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt endete. Da ich danach jeweils übernommen wurde, wurde auch ab dem darauf folgenden Tag der Gesellenlohn gezahlt. Zitieren
ickevondepinguin Geschrieben 23. Dezember 2022 Geschrieben 23. Dezember 2022 vor 14 Stunden schrieb elgorgo: Die Frage ist jetzt, ob der "Zettel zum Ankreuzen" als Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung gilt. Selbstverständlich. Dafür ist er da, um verbindlich das Bestehen zu bescheinigen. Dieser wird ja auch vom PA unterschrieben. Der Zettel bestätigt ja nur das Bestehen - und das ist ausschlaggebend für den weiteren Ablauf. Zitieren
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