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Einladung zur mündlichen - "unter der Voraussetzung, dass..."


Axtaze

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Moin, 
habe meine Einladung zur Präsentation + Fachgespräch diesen Freitag erhalten. Meine schriftlichen vorläufigen Noten kann ich bereits seit knapp 3 Wochen online einsehen, die der Projektarbeit hingegen nicht.

Nun steht in der Einladung, dass ich zum Termin erscheinen soll, unter der Voraussetzung, dass ich meine Projektarbeit bestanden habe. Per Telefon und E-Mail darf ich nicht nachfragen, Online ist dies nicht einsehbar. Wie wurde das in den vergangenen Jahren geregelt?

Bin bei der IHK Köln, falls dies eine Rolle spielt.

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vor 13 Minuten schrieb Axtaze:

Per Telefon und E-Mail darf ich nicht nachfragen

Sagt wer?

Und was darfst du nicht nachfragen? Das Ergebnis? Ok, geschenkt. Aber genau die Problematik würde ich telefonisch bei der IHK erfragen (oder durch den Ausbilder erfragen lassen wenn die Gegenseite im Gespräch "komisch" wird).

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vor 1 Minute schrieb Maniska:

Sagt wer?

Und was darfst du nicht nachfragen? Das Ergebnis? Ok, geschenkt. Aber genau die Problematik würde ich telefonisch bei der IHK erfragen (oder durch den Ausbilder erfragen lassen wenn die Gegenseite im Gespräch "komisch" wird).

Zitat der IHK Prüfungsergebnis Seite:
Telefonische und E-Mail-Anfragen zu Prüfungsergebnissen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.

Aber jo, hast Recht, nach den Ergebnissen darf ich nicht fragen, aber ob bestanden sollte dann in dem Fall hoffentlich drin sein.
Werde nachher mal anrufen, danke dir!

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vor 3 Minuten schrieb allesweg:

Wie weit in der Zukunft ist der Termin für Präsentation und Fachgespräch?

Können andere Prüflinge dieser IHK schon das Ergebnis ihrer Projektarbeit einsehen?

In 4 Tagen, also der 20.01.2023. Kenne lediglich einen anderen Azubi der noch geprüft wird, der hat seinen Termin 10 Tage später und auch noch keine vorläufigen Ergebnisse.

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Variante 1: ohne positives Prüfungsergebnis den Prüfungstermin am Freitag verstreichen lassen und sicher ein neues Projekt zum nächsten Prüfungsdurchgang durchführen.

Variante 2: abwarten, stündlich das Portal prüfen und am Freitag ohne negative Nachricht zur Prüfung erscheinen, mit der Gefahr ungeprüft heim geschickt zu werden.

Variante 3: die IHK heute/jetzt telefonisch fragen, wie du in diesem konkreten Fall vorgehen sollst. Somit fragst du nicht nach datenschutzrelevanten Daten.

 

Such's dir aus ;)

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Merkwürdiges Verhalten. Fakt ist dass die Endnote der Doku erst mit dem Beschluß des PA final gilt und der findet am Tag der Präsi und des FG statt.

Dabei ist nach meiner Erfahrung völlig egal ob die Doku Murks ist oder nicht ... da ja das FG und die Präsi durchaus ausgleichen können

Stell Dich mal auf eine Präsi ein ;)

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vor einer Stunde schrieb Axtaze:

[...] Nun steht in der Einladung, dass ich zum Termin erscheinen soll, unter der Voraussetzung, dass ich meine Projektarbeit bestanden habe. [...] Wie wurde das in den vergangenen Jahren geregelt? [...]

Erfahrungsbericht/ Eigene Meinung: Damit sichert sich die IHK hauptsächlich für gewisse Edge-Cases ab, wenn z.B. ein Plagiatsvorwürfe im Raum steht. Dann macht eine Vorstellung wenig Sinn.

Natürlich kannst du für deine persönliche Absicherung des Sachverhalts nochmal bei der IHK nachfragen.

Bei unserem Azubi (andere IHK, 2020) war das Prozedere ähnlich, sprich: So lange keine (schriftliche) Mitteilung vorliegt, dass man schon in der Proejtkarbeit "nicht bestanden" hat, durfte man davon ausgehen dass man zur Abschlussprüfung antreten kann.  

Bearbeitet von kylt
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vor 21 Minuten schrieb Axtaze:

Aber jo, hast Recht, nach den Ergebnissen darf ich nicht fragen, aber ob bestanden sollte dann in dem Fall hoffentlich drin sein.

Selbst wenn sie dir DAS auch nicht sagen, eine Aussage ob du am Freitag antanzen sollst oder nicht kann man dich sicher geben.

Oder du gehst am 20.01.2023 einfach hin und bereitest dich entsprechend vor.

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vor 1 Stunde schrieb Axtaze:

Moin, 
habe meine Einladung zur Präsentation + Fachgespräch diesen Freitag erhalten. Meine schriftlichen vorläufigen Noten kann ich bereits seit knapp 3 Wochen online einsehen, die der Projektarbeit hingegen nicht.

Nun steht in der Einladung, dass ich zum Termin erscheinen soll, unter der Voraussetzung, dass ich meine Projektarbeit bestanden habe. Per Telefon und E-Mail darf ich nicht nachfragen, Online ist dies nicht einsehbar. Wie wurde das in den vergangenen Jahren geregelt?

Bin bei der IHK Köln, falls dies eine Rolle spielt.

Da sollte die IHK Köln sich mal anschicken, einen Prozess aufzulegen, der eben genau diese Einladungen erst dann versendet, wenn auch das (vorläufige) Bestehen der Projektarbeit bekannt ist. Alle Informationen liegen bei der IHK und die meint nun die Entscheidung zu Erscheinen/Nicht zu erscheinen dem Prüfling aufzuerlegen. Seltsame Ansichten der IHK.

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vor 2 Minuten schrieb FISI-I:

Da sollte die IHK Köln sich mal anschicken, einen Prozess aufzulegen, der eben genau diese Einladungen erst dann versendet, wenn auch das (vorläufige) Bestehen der Projektarbeit bekannt ist.

Du kannst deine Projektdoku ja immer noch ausgleichen durch die Präsi und das Fachgespräch also geht das nicht.

Und manchmal ist einfach keine Zeit dazwischen:

Bei mir (IHK Dortmund) lagen zwischen Abgabe Doku und Präsentation/FG btw nur 2 Werktage.

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Hi zusammen,

 

Also ich habe am 12.01.2023 bei der Bergischen IHK die Prüfung gehabt, ich kann dazu sagen das die Doku Note und die Präsi und FA Note erst nach er Prüfung bekannt gegeben wird, also schließe ich mir den Vorrednern an.

Geh hin und rock das Ding, zumal ich mich vor der Prüfung am Empfang anmelden musste, sollte da etwas krumm sein werden die es dir spätestens dann sagen.

 

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vor 16 Stunden schrieb Axtaze:

 meine Projektarbeit bestanden habe. Per Telefon und E-Mail darf ich nicht nachfragen, Online ist dies nicht einsehbar. Wie wurde das in den vergangenen Jahren geregelt?

Ich persönlich hatte den Eindruck, dass die Prüfer nicht einmal meine Doku gelesen habe. Performen mit ner 1 im Vortrag, bekommst du auch auf die Doku eine 1 ;)

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vor 11 Stunden schrieb eulersche_Zahl:

Nicht immer, denn:

Ein „ungenügend“ (6) in einem der Prüfungsteile führt zum Nicht-Bestehen der Prüfung.
 

Das war einmal. Aktuell kann man theoretisch mit 0 Punkten in der Doku bestehen - gerne nachspielbar mit Ulis reformiertem Notenrechner.

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vor 18 Stunden schrieb alex123321:

Also vor ziemlich genau Vier Jahren hat das bei der IHK Köln scheinbar noch besser geklappt. Prüfungsergebnis lag bei uns damals im vorhinein vor. Wenn ich mich richtig erinnere mehrere Wochen vorher.

Hat der Anruf was gebracht?

Leider bisher noch nicht, den zuständigen Kollegen konnte ich bisher nicht erreichen, versuche es nachher allerdings erneut- hab jetzt immerhin die richtige Durchwahl bekommen.
 

vor 5 Stunden schrieb allesweg:

Das war einmal. Aktuell kann man theoretisch mit 0 Punkten in der Doku bestehen - gerne nachspielbar mit Ulis reformiertem Notenrechner.

Werde nach alter Ordnung geprüft, also leider nix mit 0 Punkten in der Doku - wäre aber auch nicht der Anspruch, den ich an mich selbst habe.

 

vor 10 Stunden schrieb eulersche_Zahl:

Ich persönlich hatte den Eindruck, dass die Prüfer nicht einmal meine Doku gelesen habe. Performen mit ner 1 im Vortrag, bekommst du auch auf die Doku eine 1 ;)

Gelesen haben müssen sie die schon, denn ich habe zusätzlich in einer weiteren E-Mail den Hinweis bekommen, doch bitte mein unterschriebenes Abnahmeprotokoll mitzubringen. Dieses hatte ich auch im POB angefügt, jedoch mit digitaler Signatur meines Ausbilders - bin gespannt ob sie das gestört hat.

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