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Geschrieben (bearbeitet)

Ne, aber wenn so ein Abteilungsleiter (oder was-auch-immer) denen erzählt, dass die es sich mit guten Bewerbern vermiesen dann hat das vielleicht auch nochmal einen Einfluss. Und er weiß dann immerhin woran es am Ende lag, dass aus der Anstellung nichts wurde.

Bearbeitet von JimTheLion
Geschrieben

Also man muss nicht immer konfrontativ sein finde ich.

Es hätte auch gereicht um Verständnis zu bitten, dass man die Notwendigkeit nicht sieht und daher die Informationen nicht zur Verfügung stellt. 

Auch wenn der neue AG kein Anrecht hat, sagt eine unnötig scharfe Reaktionen wegen so einer Lappalie auch viel über dich aus. Und wegen so einer Kleinigkeit gleich den Job nicht mehr zu wollen .. auweia.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb bigvic:

Also man muss nicht immer konfrontativ sein finde ich.

Es hätte auch gereicht um Verständnis zu bitten, dass man die Notwendigkeit nicht sieht und daher die Informationen nicht zur Verfügung stellt. 

Miteinander reden, um gemeinsam Probleme zu lösen, scheint wohl aus der Mode gekommen zu sein ;)

Es muss ja irgendeinen Grund geben, warum diese Gehaltsabrechnung verlangt wird. Vielleicht wollen die einfach irgendeine Nummer haben, die drauf ist (Steuer-ID, SV-Nummer oder so) und machen es sich halt einfach, nicht direkt nach den Nummern zu fragen, sondern einfach eine Gehaltsabrechnung zu verlangen, wo eh alles drauf steht. Vielleicht haben die auch einfach mal das Problem gehabt, dass so eine Nummer falsch abgetippt wurde und die deshalb auf Nummer sicher gehen wollen. Oder sonst irgendein banaler Grund.

Das wird sich ja schon irgendwie klären. Aber halt nur, wenn man miteinander redet. Gleichzeitig kann man ja sagen, dass man sich unwohl fühlt solche privaten Sachen zu verschicken und es darum nicht macht. Wenn die Gegenseite dann kein Verständnis dafür hat sondern darauf beharrt, weiß man ja woran man ist... Aber davor würde ich nicht vorschnell urteilen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb pr0gg3r:

Das wird sich ja schon irgendwie klären. Aber halt nur, wenn man miteinander redet.

Der TE hat ja bereits nachgefragt weshalb sie eine (aktuelle) Abrechnung haben wollen:

 

vor 7 Stunden schrieb ChrisG123:

Nach einer Nachfrage warum ich diese abgeben sollte wurde nur gesagt: wir brauchen diese intern.

 

Soll man denn betteln damit man eine vernünftige Antwort bekommt?

Geschrieben

1) Reden ist besser als schreiben bei Unklarheiten. Dieses x Emails hin und her geschreibe ist oft nicht zielführend

2) Siehe oben, wenn man aus welchen Gründen auch immer die Infos nicht teilen will dann sagt man das höflich ohne Verweise auf Urteile oder sonstigem Käse. Wenn keine befriedigende Antwort aufs warum kommt, dann ist das halt so. Ist ja nicht dem TE sein Problem, er kann ja entscheiden ob er es schickt oder nicht und einfach entspannt abwarten was passiert wenn er es nicht schickt. Aber mit solchen Emails mit CC an Gottweisswen macht man sich mMn eher lächerlich, anstatt dass das irgendwas bringt.

Geschrieben

Klingt nach öffentlichen Dienst. 

Die Personalabteilung im öffentlichen Dienst benötigt die Gehaltsabrechnung tatsächlich für die endgültige Stufenfestsetzung. 
Ich habe auch mal bei einer Kollegin, die mal in der Personalgewinnung tätig war, nachgefragt, warum eine alte Gehaltsabrechnung angefordert wird.

Die Antwort der Kollegin war:

Um die Gleichwertigkeit zu Tätigkeiten einer bestimmten Laufbahn (z.B. Gehobener Dienst) festzustellen, eignen sich Arbeitszeugnisse und  Gehaltsabrechnungen.
Sprich auch von der Bezahlung her lassen sich gleichwertige Fähigkeiten und Verantwortungen für die öffentliche Verwaltung ableiten. 

Es ist dadurch für die Verwaltung erheblich leichter, die passende Stufe formaljuristisch festzulegen.

Es ist tatsächlich sogar im Interesse des Bewerbers, denn die festgesetzte Stufe bleibt für immer (zumindest TVöD, der TV-L hat noch immer keine Stufengleiche Höhergruppierung)

Liegt die Entgeltgruppe mit festgestellter Stufe über der Gehaltsforderung, ist alles perfekt.

Liegt die Gehaltsforderung noch immer darüber, muss die Lücke dann z.B. noch per Zulage erfolgen.
Wenn es aber ohne Zulage geht (weil vergleichbare oder förderliche Berufserfahrungen vorliegen) hat das definitiv positive Auswirkungen für den neu eingestellten Mitarbeitenden.


Beispiel: Zulagen müssen bei internen Stellenwechsel aufgrund von  Durchführungsanweisungen immer wegfallen.
Da hat manch einer schon die interne Beförderung ablehnen müssen wegen dem damit verbundenen Wegfall von den persönlichen Zulagen.

Eine höhere Erfahrungsstufe ist definitiv besser - sowohl für den Bewerber als auch für die Verwaltung. 
Die Personalabteilung nutzt also alle verfügbaren Mittel zur Personalgewinnung.

Spricht erstmal für die Behörde… wenn es eine Behörde ist. 
Im privaten Bereich würde ich darauf hinweisen, dass ich eine Verschwiegenheitsklausel beim alten Arbeitgeber habe und das Gehalt nicht offenlegen darf. Der neue Arbeitgeber muss dann ja relativ zügig Farbe bekennen, warum er die Abrechnung fordert und ob das Gehalt geschwärzt werden kann. 

 

Geschrieben


Wow, danke für die Ausführliche Antwort. Ja ist in einer öffentlichen Institution. Der Personaler hätte dann aber auch mal dazu sagen können das es für die Stufenbeurteilung benötigt wir. Ich habe natürlich höflich per Mail nachgefragt. Denke da müsste ich doch eine Antwort bekommen für was genau. Für die Stufenfestsetzung würde mein ehemaliger AG auch nur aus dem Programm die Stufe exportieren können ohne weitere Daten.

Geschrieben
Am 20.1.2023 um 22:17 schrieb tTt:

Im privaten Bereich würde ich darauf hinweisen, dass ich eine Verschwiegenheitsklausel beim alten Arbeitgeber habe

Eine solche Klausel wäre nichtig.

 

Die Personalabteilung fordert Daten, ohne deren Notwendigkeit zu begründen. Spätestens auf Nachfrage müsste das erfolgen. Und ja, ich bekäme ein schlechtes Gefühl bei diesem Arbeitgeber. Wie steht es sonst so um die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen?

Falls zeitnah eine schlüssige Begründung kommt, sieht die Welt wieder anders aus.

Geschrieben
Am 20.1.2023 um 22:17 schrieb tTt:

Klingt nach öffentlichen Dienst. 

Die Personalabteilung im öffentlichen Dienst benötigt die Gehaltsabrechnung tatsächlich für die endgültige Stufenfestsetzung. 

Ich arbeite im öffentlichen Dienst (TV-L) und bei mir hat man KEINE Gehaltsabrechnung vom alten Arbeitgeber verlangt. Trotzdem hat das mit der Stufenfestsetzung funktioniert.

Geschrieben
Am 20.1.2023 um 23:26 schrieb Firefighter22:

Es ist dadurch für die Verwaltung erheblich leichter, die passende Stufe formaljuristisch festzulegen.
Es ist tatsächlich sogar im Interesse des Bewerbers, denn die festgesetzte Stufe bleibt für immer (zumindest TVöD, der TV-L hat noch immer keine Stufengleiche Höhergruppierung)

Bin am 1.11.2021 intern versetzt worden und kam von E10 Stufe 4 in E11 Stufe 4.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Alex_winf01:

Ich arbeite im öffentlichen Dienst (TV-L) und bei mir hat man KEINE Gehaltsabrechnung vom alten Arbeitgeber verlangt. Trotzdem hat das mit der Stufenfestsetzung funktioniert.

Ich hätte für eine direkte Eingruppierung in E11 Stufe 4 auch "nur" Arbeitszeugnisse vorlegen müssen um die vergleichbaren Tätigkeiten zu belegen. "Hätte müssen" weil ich mich für eine andere Stelle entscheiden habe.

Geschrieben

 

vor 42 Minuten schrieb Alex_winf01:

Bin am 1.11.2021 intern versetzt worden und kam von E10 Stufe 4 in E11 Stufe 4.

Im TV-L liegt der Garantie-Betrag bei 100€(EG2-EG8) bzw. 180€(ab EG9a), die erreicht werden müssen, außer die Höhergruppierung erfolgt stufengleich.

Beim TVöD erfolgt eine Höhergruppierung immer stufengleich. Dort wurde diese Praxis abgeschafft, im TV-L die Garantie-Beträge lediglich erhöht. 
 

Der Gehaltsnachweis ist nur eine zusätzliche Möglichkeit des Arbeitgebers, förderliche Zeiten als gleichwertige Berufserfahrung anzuerkennen. Es gibt innerhalb des Bundes entsprechende Durchführungshinweise.

Die Behörde bzw. Institution des Bundes kann diese Maßnahme ergreifen, muss es allerdings nicht.

Inwieweit Durchführungshinweise auch bei Kommunen oder den Bundesländern existieren, kann ich nicht sagen. 

Hier kann es durch den Föderalismus Unterschiede geben. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Firefighter22:

Der Nachweis wird wohl für die Eingabe in DATEV benötigt. Mehr konnte ich telefonisch nicht herausfinden.

Kannst ja mal nett fragen wen sie eigentlich Verarschen wollen....

Geschrieben

Welchen Wert wollen die denn davon genau haben, damit sie ihn nur von einer aktuellen Gehaltsabrechnung ablesen können und sonst von keinem anderen Dokument?

Mir gegenüber haben sich HR auch schon einige Ungereimtheiten im Bewerbungsprozess oder kurz nach der Einstellung geleistet - aber so vehementes Nichtantwortgeben erstaunt selbst mich.

Geschrieben
Welchen Wert wollen die denn davon genau haben, damit sie ihn nur von einer aktuellen Gehaltsabrechnung ablesen können und sonst von keinem anderen Dokument?
Mir gegenüber haben sich HR auch schon einige Ungereimtheiten im Bewerbungsprozess oder kurz nach der Einstellung geleistet - aber so vehementes Nichtantwortgeben erstaunt selbst mich.


Keine Ahnung wenn ich das wüsste. Ich stelle mir halt die Frage ob ich mich auch vielleicht mit der Abrechnung anstelle.
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Firefighter22:

Ich stelle mir halt die Frage ob ich mich auch vielleicht mit der Abrechnung anstelle.

Nein tust du nicht. Es gibt keinen plausiblen Grund warum sie die benötigen.

Besonders dann nicht wenn sie nicht eindeutig rausrücken warum sie die unbedingt benötigen würden.

Geschrieben

Ein konsequenter Datenschützer würde verneinen, eine Datenkrake würde dich zur Überprüfung des Sachverhalts um Zusendung der letzten Abrechnung sowie aller schriftlichen Anfragen zu diesem Thema bitten.

Geschrieben (bearbeitet)

Von den Gehaltsnachweisen habe ich im öD auch schon gehört, wenn der unfähige Personaler (im öD die Regel) auf seine unfähige Art zeigen möchte, dass er dir nicht glaubt und dir die Stufe nicht gönnt. Es gibt genug die darauf reinfallen, weil sie unbedingt dahin wollen.

Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und dein Gehaltswunsch sollten das höchste sein, womit der Personaler zu arbeiten hat, um deine Stufe festzusetzen. Wenn er über deine einschlägige Berufserfahrung in dem Bereich nicht die Stufe erreicht, die deinem Gehaltswunsch entspricht, muss er und die Behörde mit Zulagen arbeiten. 

Und um das klarzustellen: Es gibt keinen gehobenen, höheren oder sonstigen Dienst im Angestelltenverhältnis. Auch keine Gleichwertigkeit.

Bearbeitet von BEV-Waldschrat
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Firefighter22:

Eine Antwort habe ich heute bekommen. Der Nachweis wird wohl für die Eingabe in DATEV benötigt. Mehr konnte ich telefonisch nicht herausfinden.

Einfach eine Abrechnung schicken und die Zahlen schwärzen, fertig.

Die Kopfdaten sollten den reichen, wüsste nicht, was die dein altes Gehalt interessieren sollte.

Geschrieben

Welche dieser Kopfdaten stehen nur auf der Gehaltsabrechnung und keinem anderen Dokument?

Zumal man viele der anderen Dokumente sowieso mindestens vorzeigen oder gar einreichen muss.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb BEV-Waldschrat:

Von den Gehaltsnachweisen habe ich im öD auch schon gehört, wenn der unfähige Personaler (im öD die Regel) auf seine unfähige Art zeigen möchte, dass er dir nicht glaubt und dir die Stufe nicht gönnt. Es gibt genug die darauf reinfallen, weil sie unbedingt dahin wollen.

Achtung, nichts gegen den TE, aber welche gute Fachkraft will schon freiwillig in den ÖD, wenn sie noch genug andere Optionen hat (je nach Region). Im Regelfall will man dort nicht zum Geld verdienen hin. Der ÖD ist jetzt weder bekannt für das übergeile Gehalt noch für ein spannendes Aufgabengebiet.

Hier als ÖD so dicke Backen zu machen halt ich für mutig.

vor 18 Stunden schrieb BEV-Waldschrat:

Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und dein Gehaltswunsch sollten das höchste sein, womit der Personaler zu arbeiten hat, um deine Stufe festzusetzen.

Eben das. Vor allem, was genau sagt das alte Gehalt denn aus? Dass man wo anders für "zu wenig" gearbeitet hat und jetzt versucht auf Marktwert zu kommen? Dass man dort so lange gearbeitet hat weil man gute Gründe dafür hatte (ruhiger Job, stört nicht im nebenberuflichen Studium...) muss man ja wohl nicht erläutern...

Ich würde dem neuen Chef sagen dass man mit der Anfrage einfach Bauschmerzen hat und ihn bitten das zu klären. Und dann mal gucken wie er reagiert.

Geschrieben
Eben das. Vor allem, was genau sagt das alte Gehalt denn aus? Dass man wo anders für "zu wenig" gearbeitet hat und jetzt versucht auf Marktwert zu kommen? Dass man dort so lange gearbeitet hat weil man gute Gründe dafür hatte (ruhiger Job, stört nicht im nebenberuflichen Studium...) muss man ja wohl nicht erläutern...
Ich würde dem neuen Chef sagen dass man mit der Anfrage einfach Bauschmerzen hat und ihn bitten das zu klären. Und dann mal gucken wie er reagiert.


Ich komme aus dem Öffentlichen Dienst bin aber dort komplett verheizt worden. Viele Projekte nebenbei, dann noch Support, Ausschreibungen, Büromöbel bestellen usw. das für EG 8. Nur noch Zeitdruck von der Chefetage.

Nun habe ich mir durch die neue Stelle erstmal ein wenig Ruhe erhofft.
Geschrieben

Was ich nicht ganz verstehe ist, wenn man doch im ÖD ist und sagt man bekommt E8 in sagen wir im TV-L Bayern, dann kennt man doch das Gehalt. Was ist denn dann noch "geheim" auf der Abrechnung?

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