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Du kannst bei Deiner IHK Einsicht der Pruefungsakten verlangen. Dazu gehoeren die schriftlichen Pruefungen und ein Protokollbogen ueber das Fachgespraech sowie eine Bewertungsmatrix. Dort stehen dann aber auch nur Prozentzahlen aber keine Begruendung. Abgekuerzt gesprochen erfaehrst Du, aus welchen Teilnoten sich die Ergebnisse ableiten, aber nicht, warum sie so bewertet wurden.

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