McDaniel Geschrieben 17. Februar 2002 Teilen Geschrieben 17. Februar 2002 Nach langem Kämpfen und vielen Vorstellungsgesprächen/Einstellungstests habe ich es geschafft. Ich habe einen Ausbildungsplatz als Fachinformatiker - Systemintegration für diesen Sommer (2002) bekommen. Natürlich bin ich überglücklich, darüber, aber eine Kleinigkeit macht mir noch Angst: Als ich das Vorstellungsgespräch bei dem Ausbildungsbetrieb hatte, war ich noch nicht gemustert. Auch eine Musterungsvorladung hatte ich zu dem Zeitpunkt noch nicht. Das habe ich dem Betrieb auch mitgeteilt. Trotzdem hat mir der Betrieb die Ausbildungsstelle gegeben und nach einer betriebsärztlichen Untersuchung habe ich auch den Ausbildungsvertrag bekommen und unterschrieben. In der Zwischenzeit wurde ich auch gemustert, doch wurde ich zusätzlich noch zu einer Nachuntersuchung geschickt. Weder bei der Musterung noch bei der Nachuntersuchung, wurde mir etwas über Ausmusterungschancen gesagt. Ich rechne mit einem Bescheid in spätestens vier Wochen. Doch was ist, wenn ich tatsächlich zur Bundeswehr muss? (Wogegen meineserachtens auch nicht spricht) Ist meine Ausbildungsstelle dann futsch? Was für Möglichkeiten habe ich, dass ich den Ausbildungsplatz auf ein Jahr später verschieben kann? Wäre wirklich schade um die Stelle. Ciao Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wellenreiter Geschrieben 17. Februar 2002 Teilen Geschrieben 17. Februar 2002 Hi, ausgemustert wirst du nur, wenn du nicht Wehrdiensttauglich bist - also wegen eines Leidens nicht deinen Grundwehrdienst absolvieren kannst. Wenn davon nichts erwähnt wurde (Tauglichkeitsgrad), musst du wohl oder übel zur Bw. Du kannst dich aber zurückstellen lassen. Du hast ja sicherlich bei deiner Musterung erwähnt, daß du einen Lehrvertrag unterschrieben hast. Du müsstest dann deinen Wehrdienst nach deiner Ausbildung machen. GRÜSSE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McDaniel Geschrieben 17. Februar 2002 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2002 Bei der Musterung habe ich den Ausbildungsvertrag sogar mitgehabt, doch die wollten den garnicht sehen. Mir wurde nur gesagt, dass ich kein Anrecht auf eine Verschiebung des Wehrdienstes hätte, weil ich mit dem Abitur bereits eine sogenannte "erste Ausbildung" hinter mir hätte. Mich würde viel mehr interessieren, welche Chancen der Ausbildungsbetrieb mir bieten könnte, ein Jahr später dranzukommen. Die Bundeswehr stellt sich da stur! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wellenreiter Geschrieben 17. Februar 2002 Teilen Geschrieben 17. Februar 2002 Original geschrieben von McDaniel Mich würde viel mehr interessieren, welche Chancen der Ausbildungsbetrieb mir bieten könnte, ein Jahr später dranzukommen. Die Bundeswehr stellt sich da stur! Das ist natürlich 'ne ziemlich dumme Sache. Denke mal, du musst mit der Firma reden. Die haben ja auch gefallen an dir gefunden, sonnst hätten sie sich nicht für dich entschieden. Ich würde denen die Lage schildern und sie fragen/bitten, ob sie dich nach deiner Bw-Zeit nehmen. Eventuell sprechen die ja mal mit dem entsprechendem Kreiswehrersatzamt bezüglich einer Zurückstellung, wobei sich da natürlich die Frage stellt, was besser ist - vor oder nach der Ausbildung zur Bw zu gehen. Wünsch dir viel Glück ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McDaniel Geschrieben 17. Februar 2002 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2002 Original geschrieben von Wellenreiter Wünsch dir viel Glück ! Danke! Ich denke aber, dass es besser ist, vor der Ausbildung zur Bundeswehr zu gehen. Ich hoffe wirklich, dass der Ausbildungsbetrieb mich ein Jahr später nimmt! Sobald ich den Bundeswehrbescheid habe, werde ich mich darum kümmern. Vorher macht das ja eh nicht viel Sinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Actio Geschrieben 17. Februar 2002 Teilen Geschrieben 17. Februar 2002 Ich glaube es gibt sogar ein Gesetz was vorsieht, daß dich der Betrieb das nächste Jahr nehmen muss.. Sicher bin ich allerdings nicht.. Gruss ACTIO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tinsel Geschrieben 17. Februar 2002 Teilen Geschrieben 17. Februar 2002 also kommt drauf an wenn du den vertag unterschrieben hast ist es zu mindest bei einem normlen beruf wenn du eingezogne wirst beilbt der arbeitsvertag ganz normal bestehen wird halt nur für 9 monate unterbrochen keine ahnung wie es bei ausbildungsvertägen ist wenn du 1/3 deiner ausbildung hinterdich gebracvht hast können sie dich auch nicht ziehen ansonsten wende dich doch mit deinem problem an den bundeswehrbeauftragten e-mail musste mal bei www.bundestag.de suchen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McDaniel Geschrieben 17. Februar 2002 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2002 Wäre ja schön, wenn das stimmt! Danke für eure Informationen. Ich glaube, auf meinem Musterungsbescheid (also der Einladung zur Musterung) stand die Telefonnummer meines Kontaktoffizieres (oder so Ähnlich). Wenn ich einen definitiven Einberufungsbescheid habe, werde ich den mal fragen, welche Möglichkeiten ich in meiner Situation habe bzw. ob der Betrieb sogar dazu verpflichtet ist, mich ein Jahr später zu nehmen. Drückt mir die Daumen! Ciao Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tinsel Geschrieben 17. Februar 2002 Teilen Geschrieben 17. Februar 2002 das immer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LINK Geschrieben 18. Februar 2002 Teilen Geschrieben 18. Februar 2002 ich würde sowieso schon von mir aus den wehrdienst/zivildienst vor der ausbildung machen wollen, schon allein deswegen, weil in einem jahr zeimlich viel in der it-branche passieren kann, man muss immer auf dem laufenden bleiben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 18. Februar 2002 Teilen Geschrieben 18. Februar 2002 Hallo, ich denke das Du trotzdem Möglichkeiten für eine Rückstellung hast! Setze einfach ein Anschreiben auf (das auch noch gut aussieht) indem steht, dass Du eine Ausbildung machst und bereit bist danach gerne den Wehrdienst zu absolvieren. Papp noch ne Kopie vom Ausbildungsvertrag mit dran und dann seh erst mal weiter! hab ich so gemacht und ich muss irgendwann ab ENDE 2004 den Wehrdienst machen und wer weiß was bis dahin ist! Ich weiß aber nicht wie alt Du bist! Ab 27 muss man nämlich nicht mehr zum Bund und vielleicht wollen Sie Dich unbedingt vorher noch drankriegen! und @Tinsel: Ich glaube aber wenn er noch gar nicht angefangen hat zu arbeiten dann können Sie Ihn einfach entlassen wenn Sie wollen, denn er hat sowieso 3 Monate Probezeit! Oder?!?! Ciaoi Containy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hitzefrei Geschrieben 18. Februar 2002 Teilen Geschrieben 18. Februar 2002 Solange er noch nicht angefangen hat, brauchen sie ihn nicht unbedingt übernehmen... Aber er ist ja eigentlich im Vorteil, wenn er denn den Wehrdienst tatsächlich abgeleistet hat, weil er dann planbar ist, jetzt ist er noch ne unbekannte Größe... Schreib bloß nicht an den Wehrbeauftragten, der ist nämlich dafür nicht zuständig... da wirst du dann bloß rumgereicht, und rauskommen tust du bei diesem Kontaktoffizier!!! Das hat keinen Sinn!! Dumm ist nur, solange Du im ersten Lehrjahr bist, kannst du jederzeit gezogen werden, danach bist du safe. Wirst du jedoch aus deinem Arbeitsverhältnis heraus gezogen, ist dein Betrieb verpflichtet, dich hinterher für min. 3 Monate wieder zu beschäftigen, da bist du doch eigentlich gleich wieder eingearbeitet, und warum sollten die dich dann nicht behalten? Viel Glück!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 18. Februar 2002 Teilen Geschrieben 18. Februar 2002 Ich habe an mein Kreiswehrersatzamt geschrieben und die Antwort kam auch recht schnell! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 18. Februar 2002 Teilen Geschrieben 18. Februar 2002 Original geschrieben von Containy Ich glaube aber wenn er noch gar nicht angefangen hat zu arbeiten dann können Sie Ihn einfach entlassen wenn Sie wollen, denn er hat sowieso 3 Monate Probezeit! Oder?!?! Es besteht ein Vetrag und der fällt in dem Fall auch unter das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DonMaro Geschrieben 19. Februar 2002 Teilen Geschrieben 19. Februar 2002 Also, meines Wissens können die dich bis zu dem Zeitpunkt einziehen, so lange du noch nicht mit der Ausbildung begonnen hast. Sprich: wenn du am 01.09.2002 anfängst, können sie dich theoretisch bis zum 31.08.2002 einziehen... In der Realität kommt das dann meistens etwas vorher... bei Abiturienten ist es oft der 01.07.. Aber um deinen Ausbildungsplatz musst du dir überhaupt keine Sorgen machen... auch wenn sie dich holen, bleibt deine Stelle gesichert... ist vom Gesetzgeber so bestimmt. Du beginnst deine Ausbildung dann eben nach den (nur noch) 9 Monaten... Ist übrigens sicher besser, nach der Ausbildung direkt ins Berufsleben zu kommen, wie dann zur BW... denn dann "verlierst" du quasi ein Jahr, das du richtig hättest arbeiten können... was vor der Ausbildung (auch gehaltsmäßig) weniger schlimm ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DonMaro Geschrieben 19. Februar 2002 Teilen Geschrieben 19. Februar 2002 Original geschrieben von Containy Ich glaube aber wenn er noch gar nicht angefangen hat zu arbeiten dann können Sie Ihn einfach entlassen wenn Sie wollen, denn er hat sowieso 3 Monate Probezeit! Oder?!?! Laut Gesetzgeber ist das aber nicht erlaubt... dann muss der Arbeitgeber sich schon nen anderen Grund aus den Fingern saugen, und bei so einer Situation schaut die IHK dann auch schon mal genauer hin... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blackswordowner Geschrieben 19. Februar 2002 Teilen Geschrieben 19. Februar 2002 Tach auch!! Also leute ich hatte ende 1999 / anfang 2000 dasselbe Problem. Wollte mich auch zurückstellen lassen. Da ich Abitur gemacht habe, gab es KEINE Möglichkeit auf Zurückstellung, da ein Gesetz geändert wurde, denn die Bundeswehr steht auf dem Standpunkt, das das Abitur eine erste Ausbildung ist. Ich hatte auch schon meinen Ausbildungsvertrag unterschrieben und habe mich dann mit dem Ausbildungsbetrieb in Verbindung gesetzt. Die sagten mir, dass sie mich nehmen, wenn sie 2001 auch wieder ausbilden, das haben sie auch gemacht. Aber wenn du den schon unterschriebenen Ausbildungsvertrag zurückbekommen hast, ist der Betrieb verpflichtet dich auszubilden, da der Vertrag wegen der Bundeswehrzeit nicht kündbar ist. Im Nachhinein ist es eigentlich besser gewesen erst zum Bund zu gehen, alleine schon wegen der rasenden Entwicklung im IT- Sektor. Und wenn du dich ein Jahr nicht mit dem Thema befaßt, dann geht auch einiges verloren.(was hab ich noch mal im Abi gemacht?) Gruß BSO :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 19. Februar 2002 Teilen Geschrieben 19. Februar 2002 Übrigens! Ich habe nen Brief vom Bund bekommen, dass wenn ich eingezogen werde, ich die Wehrzeit splitten darf! D. h. 1 x 6 Mon. 2 x 1 1/2 Mon. weiß aber nicht ob mir das was bringt! 6 x 1 1/2 Monate wäre besser gewesen! Oder am Besten: 1 x 0 Monate! :D Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McDaniel Geschrieben 24. Februar 2002 Autor Teilen Geschrieben 24. Februar 2002 So, tut mir leid, dass ich mich jetzt erst wieder melde, aber ich hatte zwischenzeitlich keine Gelegenheit, mich hier wieder Blicken zu lassen... ;-) Der aktuelle Stand ist folgender: Ich habe per Einschreiben das Musterungsergebnis erhalten. Die Bundeswehr stuft mich als wehrdiesnstfähig ein. Ein Verschieben des Wehrdienstes ist nicht möglich. Somit werde ich meine Ausbildungsstelle nicht zum 1.9.2002 antreten können. Ich habe auch schon den Betrieb angerufen. Leider war meine Kontaktperson nicht da, so dass ich erst Montag erfahre, wie der Betrieb weiter verfahren will. Blöde finde ich bloss, dass ich noch keinen definitiven Termin von der Bundeswehr bekommen habe. Da steht nur, dass ich ab 31.6. bereitstehen muss. Ich bete, dass der Betrieb mich ein Jahr später nimmt! Auf jeden Fall bedanke ich mich mal für eure Informationen. Es war viel aufheiterndes und auch viel ernüchterndes dabei! Danke dafür! Kommt Zeit kommt Rat! Ciao Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nuub Geschrieben 24. Februar 2002 Teilen Geschrieben 24. Februar 2002 Wo wir schon beim thema sind... bei mir siehts so aus, ich hatte noch keine musterung, und werde im mai 20, is das normal? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McDaniel Geschrieben 24. Februar 2002 Autor Teilen Geschrieben 24. Februar 2002 Hast Du denn schon den Erfassungsbescheid von Deiner Gemeinde bekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 24. Februar 2002 Teilen Geschrieben 24. Februar 2002 Original geschrieben von nuub Wo wir schon beim thema sind... bei mir siehts so aus, ich hatte noch keine musterung, und werde im mai 20, is das normal? Durchaus, die Musterung erfolgt bis zum Ende des 21. Lebensjahres. (§16 Abs. 3 Wehrpflichtgesetz) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 24. Februar 2002 Teilen Geschrieben 24. Februar 2002 Du hast geschrieben, dass Du Deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast. D.h. Dein Vertrag ist rechtskraeftig abgeschlossen. Und jetzt musst Du davor noch den Grundwehrdienst antreten. Hier greift das Arbeitsplatzschutzgesetz: --- § 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses (1) Wird ein Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes. ... (3)Der Arbeitnehmer hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen. --- mit einfachen Worten: Dein Betrieb muss Dich nach dem Grundwehrdienst ausbilden, er darf Dich waehrend des Grundwehrdienstes nicht kuendigen und Deine Probezeit wird fuer die Zeit des Grundwehrdienstes unterbrochen und erst mit dem ersten Tag in der Firma gezaehlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soccer1981 Geschrieben 25. Februar 2002 Teilen Geschrieben 25. Februar 2002 Also mein Freund sollte auch zum Bund nachdem er die ersten drei Monate seiner Ausbildung hinter sich hatte. Er hatte seinen Ausbildungsvertrag auch schon unterschrieben, bevor der Bescheid kam. Der Bund stellte sich dann aber quer und wollte den Ausbildungsvertrag nicht an erkennen. Erst als er mit seiner Personalchefin gesprochen hatte und die bei seinem Sachbearbeiter angerufen hatte, konnte er seine Ausbildung weiter machen. Wenn er dann 1/3 Viertel seiner Ausbildung rum hat, muß er noch mal einen Antrag auf Zurückstellung stellen, den sie dann genehmigen müssen! Er hat übrigens vorher auch Abitur gemacht. Ob es vorteilhaft ist, den Bund vorher zu machen, kann ich nicht sagen. Aber ich würde es nicht machen, wenn die Firma dich nach dem Bund nicht mehr nimmt! Viel Glück Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jomama Geschrieben 25. Februar 2002 Teilen Geschrieben 25. Februar 2002 Hallo. Auch ich hatte 2000 das Problem. Nach langem hin und her zu verschiedenen Ärzten(warum, sag ich nicht), haben die dann entschieden, das ich Wehrdienstfähig bin. Das war acht Monate vor Ende des ersten Lehrjahres. In einem Brief wurde mir mitgeteilt, das ich jederzeit eingezogen werden könnte, und auf ein Schreiben warten sollte. Ich hab dann einen Antrag auf zurückstellung gestellt, der jedoch(wieder eineinhalb Monate später) abgelehnt wurde. Dann habe ich die vorgeschriebenen zwei Wochen Frist abgewartet und Beschwerde eingelegt gegen dieses Schreiben, worauf der Antrag an eine Höhere Stelle geleitet wurde. Dort lag er dann sechs Monate, solange, bis ein Drittel meiner Lehrzeit vorüber war, so daß sie mich nicht mehr einziehen konnten(nur weil sie zu faul waren, das zu bearbeiten, aber mir wars wurscht). Dann kam ein Schreiben, das genau das bestätigte. Folgendes hab ich daraus gelernt: 1. Dein Arbeitsplatz ist durch den gültigen Vertrag geschützt, auch in der Probezeit können sie dir deswegen nicht kündigen. 2. Wenn du eingezogen wirst, geht die Lehre danach weiter, so als ob nichts wäre, wenn sich dein Arbeitgeber beschwert, wedel mit dem Arbeitsplatzschutzgesetz vor seiner Nase rum. 3. Sich beschweren bringt immer was. Am besten, du legst Beschwerde gegen das Urteil ein, stellst nen Antrag auf Zurückstellung, oder schlimmeres. Berede das mit deinem Ausbilder. So kannst du die Sache vielleicht, wie ich, hinauszögern. Hoffe, weitergeholfen zu haben. Mfg Jomama Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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