Pagefreak Geschrieben 28. Februar 2023 Teilen Geschrieben 28. Februar 2023 Moin, in meinem Ausbildungsbetrieb hat man mir vor einiger Zeit bereits einen Arbeitsvertrag vorgelegt, welchen ich unterschrieb. Nun kam vor ein paar Wochen der Chef einer Firma, welche ich bereits von früher kenne, auf mich zu. Herauskam ein Angebot welches mich lockt und ich habe für mich die Entscheidung getroffen zu wechseln. Wie geht man damit am besten um? Natürlich kann ich warten bis ich aus der Ausbildung heraus bin und dann in der Probezeit kündigen, aber was ist in so einer Situation der eleganteste Weg? Wem sage ich was und wann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leumast Geschrieben 28. Februar 2023 Teilen Geschrieben 28. Februar 2023 Wie viele Monate vor Ausbildungsende wurde der Vertrag unterschrieben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 28. Februar 2023 Teilen Geschrieben 28. Februar 2023 Also meine oberste Priorität wäre mein Ausbildungserfolg nicht zu gefährden, daher würde ich höchstwahrscheinlich meinem jetzigen AG nichts sagen, bevor ich die Ausbildung zu 100% bestanden habe. Auf dieser Basis würde ich wie folgt vorgehen. 1) Dem potenziell neuen AG sagen, dass du gerne zu ihm kommen würdest, aber den Vertrag erst unterschreibst, wenn du die Ausbildung bestanden hast und dann auch gleich anfangen kannst. Du kennst ja auch noch nicht das Datum der Abschlussprüfung. Alternativ Vertrag unterschreiben, so dass Startdatum 1 Monat später drin steht mit Hinweis, dass bei früherer Verfügbarkeit auch ein früherer Start möglich ist (irgendwie sowas - da gibt es Klauseln für). => Vertraulichkeit vereinbaren, denn du möchtest deine Ausbildung nicht erschweren! 2) Ausbildung bestehen 3) Vertrag regulär kündigen Ist für deinen jetzigen AG ziemlich uncool, aber das ist alles legitim und normales alltägliches Geschäftsrisiko, dass Personen kündigen und sollte man professionell sehen und nicht persönlich nehmen als guter AG. Pagefreak reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pagefreak Geschrieben 28. Februar 2023 Autor Teilen Geschrieben 28. Februar 2023 vor 30 Minuten schrieb Leumast: Wie viele Monate vor Ausbildungsende wurde der Vertrag unterschrieben? ca. 10 Monate vor Ende Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leumast Geschrieben 28. Februar 2023 Teilen Geschrieben 28. Februar 2023 vor 5 Minuten schrieb Pagefreak: ca. 10 Monate vor Ende Gemäß https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__12.html ist der Arbeitsvertrag dann nichtig. Meadril reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pagefreak Geschrieben 28. Februar 2023 Autor Teilen Geschrieben 28. Februar 2023 vor 8 Minuten schrieb Leumast: Gemäß https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__12.html ist der Arbeitsvertrag dann nichtig. Heißt im Klartext? Es ist ja nicht im Ausbildungsvertrag. Sondern ein regulärer Arbeitsvertrag datiert auf den 01.08. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leumast Geschrieben 28. Februar 2023 Teilen Geschrieben 28. Februar 2023 vor 8 Minuten schrieb Pagefreak: Heißt im Klartext? Heißt im Klartext, dass eigentlich kein Arbeitsvertrag besteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 28. Februar 2023 Teilen Geschrieben 28. Februar 2023 Gewagte Interpretation in dem Fall auf die ich nicht wetten würde, denn es muss eine Beschränkung vorliegen und die ist Interpretationssache (je nach konkreter Gestaltung des Arbeitsvertrages). Aber es gibt auch keine Notwendigkeit für ein Paragraphenspiel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leumast Geschrieben 2. März 2023 Teilen Geschrieben 2. März 2023 Am 28.2.2023 um 10:51 schrieb bigvic: Gewagte Interpretation in dem Fall auf die ich nicht wetten würde, denn es muss eine Beschränkung vorliegen und die ist Interpretationssache (je nach konkreter Gestaltung des Arbeitsvertrages). Aber es gibt auch keine Notwendigkeit für ein Paragraphenspiel. Wie meinst du das? Genau genommen ist der Arbeitsvertrag nichtig. Wichtig ist das, wenn zum Beispiel eine Klausel existiert, dass vor Arbeitsbeginn nicht gekündigt werden darf. Dann kann man sich darauf berufen, dass der Vertrag nichtig ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pagefreak Geschrieben 2. März 2023 Autor Teilen Geschrieben 2. März 2023 Ich werde es wohl machen wie @bigvic schrieb. Erstmal Füße still halten und die Prüfung bestehen. Sobald der Drops gelutscht ist und die Ausbildungs bestanden, werde ich eine möglichst faire Lösung finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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