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Vertrag in Ausbildungsbetrieb unterschrieben - Dennoch kündigen


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Moin,

in meinem Ausbildungsbetrieb hat man mir vor einiger Zeit bereits einen Arbeitsvertrag vorgelegt, welchen ich unterschrieb. Nun kam vor ein paar Wochen der Chef einer Firma, welche ich bereits von früher kenne, auf mich zu. Herauskam ein Angebot welches mich lockt und ich habe für mich die Entscheidung getroffen zu wechseln.

Wie geht man damit am besten um? Natürlich kann ich warten bis ich aus der Ausbildung heraus bin und dann in der Probezeit kündigen, aber was ist in so einer Situation der eleganteste Weg? Wem sage ich was und wann?

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Also meine oberste Priorität wäre mein Ausbildungserfolg nicht zu gefährden, daher würde ich höchstwahrscheinlich meinem jetzigen AG nichts sagen, bevor ich die Ausbildung zu 100% bestanden habe.

Auf dieser Basis würde ich wie folgt vorgehen.
1) Dem potenziell neuen AG sagen, dass du gerne zu ihm kommen würdest, aber den Vertrag erst unterschreibst, wenn du die Ausbildung bestanden hast und dann auch gleich anfangen kannst. Du kennst ja auch noch nicht das Datum der Abschlussprüfung. Alternativ Vertrag unterschreiben, so dass Startdatum 1 Monat später drin steht mit Hinweis, dass bei früherer Verfügbarkeit auch ein früherer Start möglich ist (irgendwie sowas - da gibt es Klauseln für).
=> Vertraulichkeit vereinbaren, denn du möchtest deine Ausbildung nicht erschweren!
2) Ausbildung bestehen
3) Vertrag regulär kündigen

Ist für deinen jetzigen AG ziemlich uncool, aber das ist alles legitim und normales alltägliches Geschäftsrisiko, dass Personen kündigen und sollte man professionell sehen und nicht persönlich nehmen als guter AG.

 

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Am 28.2.2023 um 10:51 schrieb bigvic:

Gewagte Interpretation in dem Fall auf die ich nicht wetten würde, denn es muss eine Beschränkung vorliegen und die ist Interpretationssache (je nach konkreter Gestaltung des Arbeitsvertrages). Aber es gibt auch keine Notwendigkeit für ein Paragraphenspiel.

Wie meinst du das? Genau genommen ist der Arbeitsvertrag nichtig.

Wichtig ist das, wenn zum Beispiel eine Klausel existiert, dass vor Arbeitsbeginn nicht gekündigt werden darf. Dann kann man sich darauf berufen, dass der Vertrag nichtig ist :) 

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