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Desktop-Hintergrund


Socke_232

Frage

Hallo liebe Community,

 

per GPO ist ein einheitliches Desktop-Hintergrundbild auf den Client-PC's verteilt. Nun möchten sich die Clients ihr individuelles Hintergrundbild selbst einstellen können.

Mit Rechtsklick auf den Desktop und Anpassen wird in roter Schrift folgendes ausgeschrieben: *Einiger dieser Einstellungen sind ausgeblendet oder werden von Ihrer Organisation verwaltet.

Kann ich, um die Funktionen auf den einzelnen Clients freizugeben einfach die bestehende GPO abändern ? Wenn ja, wie ???

 

Für Eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar.

 

 

Viele Grüße

hintwar.PNG

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5 Antworten auf diese Frage

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Kannst du, das hebt aber wie du bereits gesagt hast die Richtlinie auf.

1) gpedit.msc 

2) "Benutzerkonfiguration" > "Administrative Vorlagen" > "Desktop" > "Desktop"

3) "Desktophintergrund", rechte Maustaste darauf, "Bearbeiten"

4) "Deaktiviert", "Übernehmen", "OK"

Nochmal die Warnung:

Diese Veränderung hebt die einheitliche Desktop-Hintergrundbild-Politik auf, die zuvor über die GPO angewendet wurde.

 

Hier einige Gründe, warum das nicht gemacht werden sollte, (keine Eigenleistung, frech aus google geklaut):

1. Sicherheitsrisiken: Wenn Benutzer in der Lage sind, ihre Desktop-Hintergrundbilder selbst zu ändern, könnten sie versehentlich oder absichtlich Malware, Viren oder schädliche Dateien herunterladen, die das System oder die Daten gefährden könnten.

2. Netzwerkbelastung: Wenn Benutzer hohe Auflösungen oder komplexe Hintergrundbilder wählen, kann dies die Netzwerkbandbreite belasten und die Leistung des Computers beeinträchtigen.

3. Verwaltungsaufwand: Das Ändern der Gruppenrichtlinien erfordert möglicherweise mehr Verwaltungsaufwand, da das Unternehmen möglicherweise weitere Änderungen oder Anpassungen vornehmen muss, um sicherzustellen, dass die Systeme weiterhin sicher und geschützt sind.

4. Verstoß gegen die Unternehmensrichtlinien: Es besteht die Möglichkeit, dass Benutzer die Unternehmensrichtlinien missachten und unangemessene oder unprofessionelle Bilder als Hintergrund wählen.

Bearbeitet von Shun
Hinzufügen Risiken
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Naja, du kannst einzelne Clients von der GPO ausnehmen. Je nachdem wie das Ganze aufgebaut ist gibt es verschiedene Wege.

Das ist aber nur zielführend, wenn der Punkt "Desktophintergrund festlegen" eine eigene Richtlinie ist, sobald das Bestandteil einer "größeren" Richtlinie ist würde ich davon die Finger lassen.

Abgesehen davon, irgendjemand hat entscheiden dass es ein einheitliches Hintergrundbild geben soll. Nur weil die User gerne was anderes hätten würde ich persönlich da nicht dran drehen. User wollen viel, ab sie es auch bekommen steht auf einem ganz anderen Blatt. Und gerade bei so was Banalem wie dem Hintergrundbild: entweder es gibt eine globale Vorgabe, dann haben sich alle dran zu halten, oder es gibt keine, dann kann jeder machen was er will.

Stand jetzt würde ich mich hinstellen: "Wenn die GF mir sagt, dass ich das wegnehmen soll, ok. Dauert $Minuten meiner Arbeitszeit." Wobei X seht stark davon abhängt wie schnell das umsetzbar wäre (eigene Richtlinie vs "defaultClient" umbauen, eigene OUs vs krudes Konstrukt basteln...).

Plus als zusätzliche Info an die GF, dass durch solch unnötigen(!!!) zusätzliche Richtlinien natürlich erhöhter Administrationsaufwand entsteht und dass das ggf. in Zukunft noch zu ganz anderen Problemen führen könnte (inkl. dem Klassiker "kleiner Finger/ganze Hand").

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vor einer Stunde schrieb Maniska:

Abgesehen davon, irgendjemand hat entscheiden dass es ein einheitliches Hintergrundbild geben soll. Nur weil die User gerne was anderes hätten würde ich persönlich da nicht dran drehen. User wollen viel, ab sie es auch bekommen steht auf einem ganz anderen Blatt. Und gerade bei so was Banalem wie dem Hintergrundbild: entweder es gibt eine globale Vorgabe, dann haben sich alle dran zu halten, oder es gibt keine, dann kann jeder machen was er will.

Das kommt natürlich immer drauf an.
Ich arbeite in einer Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen. 
Wir haben auch einen einheitlichen Hintergrund per GPO festgelegt. Ausgenommen werden hier Clients von Usern, die eine Sehbehinderung haben und deshalb einen anderen Kontrast brauchen.

Genauso kann es sehbehinderte auch in der freien Wirtschaft geben. Die kommen einfach nicht mit dem bei vielen firmen voreingestellten blauen Hintergrund klar. Da kann es schon Sinn ergeben einzelne aus dieser Richtline herauszunehmen.

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vor 1 Stunde schrieb Börsch:

Das kommt natürlich immer drauf an.
Ich arbeite in einer Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen. 
Wir haben auch einen einheitlichen Hintergrund per GPO festgelegt. Ausgenommen werden hier Clients von Usern, die eine Sehbehinderung haben und deshalb einen anderen Kontrast brauchen.

Das wäre ein triftiger Grund, den sehe ich mit den Infos im Eingangsbetrag aber nicht gegeben. Da lese ich es so, dass die User individuelle Hintergründe einreichten wollen, nicht dass das "von oben" mitgetragen wird.

Aber: auch bei euch wird sicher derjenige, der die Einführung des einheitlichen Hintergrunds wollte dieser Ausnahme/Sonderregelung zugestimmt haben.

 

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Noch mal zur Klarstellung:

Mein mein Chef, oder jemand der im Organigramm über ihm steht, zu mir kommt und sagt "Mach das weg Fall1: für alle/Fall2: für diese n User", dann sag ich demjenigen "kann ich machen, dauert Fall1: 5 Minuten / Fall2: ca. 1h, da ich für ein paar Hansel die DefaultClient GPO neu stricken darf". Entweder ist es dann nicht mehr wichtig genug, oder ich setze es um.

Kommt ein User zu mir, gibt es die freundliche Variante von "F*ck off" als Antwort. Entweder geht es dann den Weg "über oben", oder es ist dann doch nicht so wichtig.

Ausgenommen Dinge, die durch unseren DSB oder CSO initiiert wurden, da schick ich dann auch den Vorstand weiter :)

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